Drucksache 17 / 14 646 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 30. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2014) und Antwort Übergang Kita-Schulhort Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Mit dem 31. Juli eines Jahres endet das Kita-Jahr. Kinder, die das sechste Lebensjahr im laufenden Kalen- derjahr vollenden bzw. schon vollendet haben, werden eine Woche nach dem Ende der Sommerferienzeit einge- schult. Je nachdem wie die Sommerferien enden, besteht eine Lücke zwischen dem Ende des Kita-Jahres und dem Beginn des Schuljahres. In dieser Übergangszeit sind die Schulhorte für die Sicherstellung der Betreuung der Kin- der zuständig. 1. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Schulhorte für die oben genannte Übergangszeit für die Betreuung der Kinder zuständig sind? Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Kinder in einer beson- deren Übergangsphase befinden. Zu 1.: Die Eltern der Kinder, für die im laufenden Ka- lenderjahr die regelmäßige Schulpflicht beginnt, haben die Möglichkeit ab dem 01. August ein Angebot in der ergänzenden Förderung und Betreuung für ihr Kind in Anspruch zu nehmen. Die pädagogischen Fachkräfte gestalten die Ferienangebote so, dass die Kinder ihre Schule und ihre künftigen Mitschülerinnen und Mitschü- ler kennen lernen können. Die Teilnahme an der ergän- zenden Förderung und Betreuung in den Ferien ist auch eine Chance dafür, für die Kinder den Übergang in die Grundschule pädagogisch zu gestalten. 2. Wie gestaltet sich die Nachfrage nach Hortplätzen für die oben genannte Gruppe, speziell im Zeitraum 1. August bis Unterrichtsbeginn? Zu 2.: Die Eltern schließen in der Regel ihre Verträge für die ergänzende Förderung und Betreuung zum 01.08. ab. Über die tatsächliche Inanspruchnahme der ergänzen- den Förderung und Betreuung in dem Zeitraum vor dem Beginn der Schulpflicht gibt es keine Datenlage. 3. Sind grundsätzlich an allen Grundschulen die Schulhorte bereits ab 1. August geöffnet? Zu 3.: Ja, Eltern von Kindern in Berliner Grund- und Sonderschulen können, sofern der Bedarf durch das Ju- gendamt festgestellt wurde, an allen Schul- und Ferienta- gen von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr die ergänzende Förde- rung in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch gilt selbst- verständlich auch für Schulanfängerinnen und Schulan- fänger. 4. Hat der Senat Kenntnisse darüber, ob Schulhorte spezielle Angebote für die oben genannte Gruppe an Kindern schaffen, um den Übergang besser zu gestalten? Zu 4.: Nein, die pädagogische Gestaltung des Ganz- tags und der Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung wird durch die Schulen entwickelt und nicht zentral erfasst. 5. Wie bewertet der Senat eine Gestaltung des Über- gangs von der Kita in die Schule für die Kinder, die wäh- rend der noch nicht begonnenen Unterrichtszeit den Schulhort besuchen? Zu 5.: Erzieherinnen und Erzieher verfügen über ein breites Spektrum an pädagogischen Kompetenzen und entscheiden eigenverantwortlich darüber, welches päda- gogische Angebot sie den Kindern machen und wie sie auf deren Bedürfnisse eingehen. Sie können sich während der Ferienzeit sehr gut auf die künftigen Schulkinder einstellen und eine Beziehung zu ihnen aufbauen. Daran liegt die eigentliche Chance für das Kind. Ängste und Befürchtungen können schon vor Schulbeginn überwun- den werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 646 2 6. Verschiedene Schulen schließen sich im Rahmen der Ferienhortbetreuung zusammen und organisieren die Ferienbetreuung für den Schulhort an einem einzelnen Schulstandort: Wie bewertet der Senat diesen Umstand im Hinblick auf einen guten Übergang Kita-Schule? Zu 6.: Die Zusammenlegung der Schulen erfolgt be- zogen auf den Standort. Die pädagogischen Fachkräfte und die künftigen Mitschülerinnen und Mitschüler können die Kinder auch an einem anderen Schulstandort kennen- lernen. 7. Wie wird sichergestellt, dass Eltern, die ihre Kin- der einschulen, frühzeitig über die Anmeldeformalitäten informiert werden? Zu 7.: Die Anmeldung der Kinder für die Schule er- folgt im Oktober des Jahres vor dem Beginn der Schulbe- suchspflicht. Bereits zu diesem Zeitpunkt werden alle Eltern über Anmeldeformalitäten für die ergänzende För- derung und Betreuung informiert. 8. Hat der Senat Kenntnisse darüber, dass Schulhorte explizit Eltern darauf hinweisen, ihre Kinder möglichst erst mit Unterrichtsbeginn durch den Schulhort betreuen zu lassen (wie z. B. an der Modersohn-Grundschule in Friedrichshain; wenn ja: wie viele/welche)? Zu 8.: Darüber hat der Senat keine Kenntnis. Eltern können vom 01. August an von ihrem Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der ergänzenden Förderung und Betreuung Gebrauch machen. 9. Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt? Zu 9.: Mit dem Berliner Ganztagsschulausbau verbin- det der Senat neben der Entwicklung von Ganztagsschul- konzepten, die mehr Chancengerechtigkeit ermöglichen, auch das zentrale Ziel der Vereinbarkeit von Berufstätig- keit und Erziehung. Eltern, die für ihr Kind schon vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht einen Platz in der ergänzenden Förderung und Betreuung benötigen, müssen diese Möglichkeit daher auch bekommen. Berlin, den 15. Oktober 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2014)