Drucksache 17 / 14 647 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 25. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2014) und Antwort Auf den Hund gekommen: Ist Senator Heilmanns „Bello-Dialog“ ein Rohrkrepierer? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ging das eigens geschaltete Internetforum an- lässlich des „Bello-Dialogs“ online? Zu 1.: Das Internetforum ging im August 2012 online. 2. Wann fand das erste und wann das letzte Treffen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „Bello-Dialogs“ statt? Zu 2.: Das erste öffentliche Treffen fand am 21. Au- gust 2012 im Schloss Biesdorf statt und zum letzten Mal wurde am 18. Dezember 2013 zur Vorstellung der Eck- punkte des Gesetzentwurfs gegenüber der Öffentlichkeit und den Teilnehmern der Sondierungsrunde des „BelloDialogs “ eingeladen. 3. Welche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen für das Halten und Führen von Hunden und des Zusammen- lebens von Menschen und Hunden in Berlin haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „Bello-Dialogs“ wann an Senator Heilmann gerichtet? Zu 3.: Im Rahmen des mehrteiligen „Bello-Dialogs“ wurde eine Vielzahl von Anregungen diskutiert. Der „Bello-Dialog“ führte im Ergebnis zu folgenden Empfehlungen : Es wurden ein verpflichtender Sachkundenach- weis für alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ein freiwilliger Hundeführerschein, eine Erweiterung der Auslaufgebiete, ein Zugangsverbot für Hunde zu Kinder- spielplätzen, eine individuelle Maulkorbpflicht, eine An- passung der Rasseliste, die veränderte Definition „gefährlicher Hunde“, ein Zuchtverbot für Hunde aus der Rasseliste , eine Verbesserung der Datenerhebung, eine Pflicht zur Kotentfernung, eine generelle Leinenpflicht, eine bessere Erkennbarkeit der Steuernummer, eine Verstär- kung der Kontrolltätigkeit der Ordnungsämter, mehr Transparenz über die Verwendung der Einnahmen aus der Hundesteuer empfohlen. Der Diskussionsprozess ist vor allem in den Protokol- len der Sondierungsrunden dokumentiert worden. Die Protokolle der Sondierungsrunden sind auf der Homepage der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz öffentlich zugänglich. Auch das Internetforum ist über die Homepage der Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- cherschutz weiterhin zugänglich. 4. Welche dieser Handlungsempfehlungen und welche weiteren konkreten Maßnahmen wird der Senat dem Ab- geordnetenhaus von Berlin zur parlamentarischen Bera- tung vorlegen und zur Beschlussfassung vorschlagen? Zu 4.: Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Hal- tens und Führens von Hunden in Berlin (Hundegesetz) wird derzeit zwischen den beteiligten Häusern abge- stimmt. Darin sind u. a. eine generelle Leinenpflicht so- wie Regelungen zum Hundeführerschein, eine gekürzte Rasseliste, ein Hunderegister zur zentralen Erfassung der Daten aller Hunde und deren Halterinnen und Halter, eine Genehmigungspflicht für gewerbliche Hundeausführ- dienste und die Mitführpflicht eines Kotbeutels vorgese- hen. 5. Wann genau wird Senator Heilmann eine diese Maßnahmen umfassende Vorlage zur Beschlussfassung in den Senat von Berlin einbringen? 6. Wann genau wird der Senat die entsprechende Se- natsvorlage zur parlamentarischen Beratung und Be- schlussfassung ans Abgeordnetenhaus von Berlin über- weisen? Zu 5. und 6.: Derzeit befindet sich der Entwurf eines neuen Hundegesetzes, der zahlreiche Empfehlungen des „Bello-Dialogs“ berücksichtigt, in der Abstimmung zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen. Nach deren Abschluss wird der Gesetzentwurf dem Senat vorgelegt. Vor der Weiterleitung des Gesetzentwurfes an das Abge- ordnetenhaus zur Beschlussfassung, wird dem Rat der Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 647 2 7. Wann genau ist die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt bei ihrer Prüfung zur Einführung einer Mitführpflicht von Hundekotbeuteln zu welchem Ergebnis gekommen und wann hat diese Senatsverwal- tung ihr Prüfergebnis mit welchem Votum an die Senats- verwaltung für Justiz und Verbraucherschutz übermittelt? 8. Wird der Senat eine Mitführpflicht von Hundekot- beuteln einführen bzw. diese Mitführpflicht dem Abge- ordnetenhaus von Berlin zur Beschlussfassung als Teil einer entsprechenden Vorlage empfehlen? Zu 7. und 8.: Durch eine in der Senatsvorlage enthal- tene Änderung des Straßenreinigungsgesetzes soll eine Mitführpflicht von Hundekotbeuteln eingeführt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz und Ver- braucherschutz die Mitzeichnung am 16. Juli 2014 erklärt. 9. Wird der Senat ein Bußgeld einführen für Hunde- halter/innen bzw. -führer/innen, die die Mitführpflicht von Hundekotbeuteln nicht einhalten und wenn ja, wie hoch soll das Bußgeld sein? 10. Plant der Senat die Erhöhung des Bußgeldes für Hundehalter/innen bzw. -führer/innen, die nicht gemäß § 8 Abs. 3 und 4 StrReinG unverzüglich den Hundekot vom öffentlichen Straßenland beseitigen und wenn ja, wie hoch soll das Bußgeld zukünftig sein? Zu 9. und 10.: Das Straßenreinigungsgesetz soll um Regelungen ergänzt werden, die die Ahndung des Versto- ßes gegen die Mitführpflicht als Ordnungswidrigkeit ermöglichen. Das Straßenreinigungsgesetz sieht bei Ver- stößen Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten bis 10.000,00 Euro vor. Eine Erhöhung dieser Höchstgrenze ist nicht vorgesehen. Berlin, den 17. Oktober 2014 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2014)