Drucksache 17 / 14 652 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ülker Radziwill (SPD) vom 01. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2014) und Antwort Wohnsituation von Leistungsbeziehern nach SGB II / SGB XII Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen gab es berlinweit und in den einzelnen Bezirken in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen und nach Ablauf der 6-Monatsfrist zur Senkung der Miet- kosten fortan mit „abgesenkten Mietkosten“ weiter in ihren Wohnungen leben? Bitte um eine tabellarische Dar- stellung. Zu 1.: Im Rahmen einer Erhebung durch die Bezirke zum Controlling des Geschäftsprozesses der Überprüfung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II werden Daten nur bis zum Abschluss eines Kos- tensenkungsverfahrens erhoben. Weitere Daten nach Beendigung des Kostensenkungsverfahrens liegen nicht vor, so dass eine Aussage zu der Anzahl der Personen, die fortan mit abgesenkten Mietkosten weiter in Ihren Woh- nungen leben, nicht getroffen werden kann. Aus den benannten übermittelten Daten wird eine ge- samtstädtische Übersicht gefertigt, die für die Jahre 2010 bis 2013 für Fälle, bei denen eine Mietfestsetzung erfolg- te, folgendes Bild ergibt: 2010 2011 2012 2013 20.292 22.348 15.212 10.047 2. Wie viele Zwangsräumungen von Wohnungen gab es berlinweit und in den einzelnen Bezirken in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013? Bitte eine tabellarische Dar- stellung. Zu 2.: Über die Anzahl der durchgeführten Räumun- gen liegen keine statistischen Daten vor. Die Landesjus- tizverwaltungen haben sich bundesweit für einen vorläu- figen statistischen Erfassungsbogen für die Geschäftstä- tigkeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher geeinigt. Dieser sieht auch eine separate Erfassung der Räumungsaufträge vor. Damit wird nach Ablauf des Jah- res 2014 für dieses Kalender-jahr eine genaue Aussage über die Anzahl der in Berlin insgesamt durchgeführten Wohnungsräumungen, differenziert nach dem „Berliner Modell“ und sonstigen Räumungen, möglich sein. 3. Wie viele Menschen haben berlinweit und in den einzelnen Bezirken in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 Anträge auf Wohnunterbringung nach ASOG ge- stellt? Wie viele tatsächlich nach ASOG untergebrachte Menschen gab es in diesen Jahren berlinweit und in den einzelnen Bezirken? Zu 3.: In der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) waren 4.194 Personen zum Stichtag 31.12.2010 in nicht- vertragsgebundenen Einrichtungen erfasst. Zum Stichtag 31.12.2011 waren in der BUL 4.765 Personen in nichtver- tragsgebundenen Ein-richtungen erfasst und zum Stichtag 31.12.2012 waren es 5.926 Personen. Darüber hinausge- hende Daten liegen nicht vor. 4. Wie viele Menschen haben in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 bei den Berliner Bezirken Hilfen bean- tragt, die Wohnungserhalt oder Wohnungserlangung betreffen und wie viele Anträge wurden bewilligt? Wie viele Familien mit Kindern waren darunter? Zu 4.: Die 12 Bezirksämter von Berlin haben in den ambulanten Leistungstypen Wohnungserhalt und Woh- nungserlangung (WuW), Betreutes Einzelwohnen (BEW) und Betreutes Gruppenwohnen (BGW) des Berliner Rahmenvertrages (BRV) folgende Fallzahlen/Jahr bewil- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 652 2 ligt. Dabei dienen die Leistungstypen BEW und BGW ausschließlich der Wohnungserlangung. Familien mit Kindern erhalten vorrangig Leistungen nach SGB VIII. Jahr 2010 2011 2012 2013 WUW 1.563 1.602 1.754 1.583 BEW 3.889 3.646 3.273 2.795 BGW 384 371 397 393 Quelle: OpenProSoz In wie vielen Fällen haben in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 Menschen berlinweit und in den einzelnen Bezirken Anträge bei den JobCentern und Sozialämtern gestellt, die die Übernahme von Mietschulden oder Ener- gieschulden zum Inhalt hatten? Wie viele davon wurden bewilligt? Zu 5.: Für den Kreis der Leistungsbeziehenden nach SGB II ergibt sich für die Anzahl von Anträgen und Be- willigungen von Mietschuldenübernahmen nach § 22 Abs. 8 SGB II für die Jahre 2010 bis 2013 folgendes Bild: 2010 Bezirk Anzahl Anträge auf Miet- schuldenübernahmen gem. § 22 Abs.8 SGB II Anzahl Mietschuldenübernahmen gem. § 22 Abs.8 SGB II Mitte 473 351 Tempelhof-Schöneberg 889 550 Steglitz-Zehlendorf 357 138 Marzahn-Hellersdorf 1.061 639 Lichtenberg 2.018 713 Friedrichshain-Kreuzberg 600 368 Treptow-Köpenick 831 534 Charlottenburg-Wilmersdorf 316 283 Spandau 291 163 Pankow 749 567 Neukölln 1.687 130 Reinickendorf 879 177 Gesamt 10.151 4.613 2011 Bezirk Anzahl Anträge auf Miet- schuldenübernahmen gemäß § 22 Abs.8 SGB II Anzahl Mietschuldenübernahmen gemäß § 22 Abs.8 SGB II Mitte 592 415 Tempelhof-Schöneberg 711 425 Steglitz-Zehlendorf 299 110 Marzahn-Hellersdorf 940 527 Lichtenberg 1.324 792 Friedrichshain-Kreuzberg 475 324 Treptow-Köpenick 1.578 897 Charlottenburg-Wilmersdorf 304 282 Spandau 200 171 Pankow 775 644 Neukölln 1.938 171 Reinickendorf 1.075 246 Gesamt 10.211 5.004 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 652 3 2012 Bezirk Anzahl Anträge auf Miet- schuldenübernahmen gemäß § 22 Abs.8 SGB II Anzahl Mietschuldenübernahmen gemäß § 22 Abs.8 SGB II Mitte 520 395 Tempelhof-Schöneberg 469 279 Steglitz-Zehlendorf 273 88 Marzahn-Hellersdorf 1.130 526 Lichtenberg 1.663 945 Friedrichshain-Kreuzberg 362 283 Treptow-Köpenick 990 542 Charlottenburg-Wilmersdorf 246 234 Spandau 315 300 Pankow 624 530 Neukölln 1.833 206 Reinickendorf 1.209 406 Gesamt 9.634 4.734 2013 Bezirk Anzahl Anträge auf Miet- schuldenübernahmen gemäß § 22 Abs.8 SGB II Anzahl Mietschuldenübernahmen gemäß § 22 Abs.8 SGB II Mitte 653 460 Tempelhof-Schöneberg 636 331 Steglitz-Zehlendorf 299 89 Marzahn-Hellersdorf 775 427 Lichtenberg 1.551 852 Friedrichshain-Kreuzberg 341 277 Treptow-Köpenick 2.049 1.277 Charlottenburg-Wilmersdorf 227 212 Spandau 767 370 Pankow 446 380 Neukölln 1.594 219 Reinickendorf 727 220 Gesamt 10.065 5.114 6. In welchen Jobcentern in Berlin gibt es Beratungsstellen in den Gebäuden der Jobcentern für Be- troffene? Gibt es ein einheitliches Vorgehen, um diese kommunalen sozialintegrativen Leistungen auch in allen Jobcentern den Betroffenen anzubieten? Zu 6.: Die aus Sicht des Berliner Senats sinnvolle und dringend erforderliche Direktberatung in den Jobcentern bindet u. a. vermehrt Kapazitäten der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. In allen Bezirken bestehen Kontakte zu den Jobcentern, auch wenn zumeist keine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorhanden ist. Sprechstunden der Schuldnerberatungen werden direkt in den Jobcentern/der Jobassistenz angeboten. Alternativ belegt das Jobcenter eine bestimmte Anzahl von Terminen in den jeweils ansässigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen wird in jedem Jobcenter unterschiedlich gehandhabt. Berlin, den 16. Oktober 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2014)