Drucksache 17 / 14 666 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE) vom 02. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2014) und Antwort Gefährdung der Arbeit der Lesbenberatung durch dramatische Mieterhöhungen bei der Gewobag Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die Lesbenbera- tung Berlin zur Zeit mit drastischen Mieterhöhungsforde- rungen durch die Gewobag ab dem Jahr 2015 konfrontiert ist, die mit den im Doppelhaushalt 2014/2015 bereitge- stellten Mitteln nicht verkraftet werden können, ohne wichtige Teile der Arbeit der Lesbenberatung akut zu bedrohen? Antwort zu 1: Die Lesbenberatung Berlin e.V. ist seit 1988 Mieterin im Haus Kulmer Straße 20 A, das sich im Eigentum der GEWOBAG befindet. Der aktuelle Miet- vertrag datiert aus dem Jahr 2004. Es wurde eine Ver- tragslaufzeit von 10 Jahren, zuzüglich einer Fortfüh- rungsoption von fünf Jahren vereinbart. Die verhältnis- mäßig niedrige Miete basierte auf einer Reihe von durch den Verein realisierten baulichen Maßnahmen im Objekt. Im Zusammenhang mit der Fortführungsoption finden derzeit Gespräche zwischen der GEWOBAG und der Lesbenberatung Berlin e.V. statt. Die GEWOBAG be- müht sich im partnerschaftlichen Dialog, eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu erzielen. Die Finanzierungsstruktur des Vereines war der GE- WOBAG bisher im Detail nicht bekannt. Daher hat die GEWOBAG ihre Forderung nach einer Erhöhung der Miete auf den 01.01.2016 hinausgeschoben. Der Doppel- haushalt 2014/2015 des Landes Berlin ist somit nicht betroffen. Frage 2: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Arbeit eines Projekts von erheblicher Relevanz im Netz- werk der Projekte für die Akzeptanz sexueller Vielfalt durch die Vermietungspraxis einer kommunalen Woh- nungsbaugesellschaft, die sich mit ihrem Engagement für soziale und kulturelle Projekte in der Stadt rühmt, bedroht wird? Frage 3: Teilt der Senat die Einschätzung, dass es nicht im öffentlichen Interesse liegen kann, wenn ohnehin sehr knapp bemessene Landeshaushaltsmittel zur Finan- zierung soziokultureller Projekte gewissermaßen „von der einen in die andere Tasche wandern“, indem sie letztlich zur Optimierung der Bilanz landeseigener Wohnungsbau- gesellschaften eingesetzt werden? Frage 4: Welche konkreten Möglichkeiten sieht der Senat zur Unterstützung der Lesbenberatung a) in der akuten Situation? b) auch langfristig über das Jahr 2017 hinaus, wenn die Gewobag beabsichtigt, die Miete völlig neu auszuhandeln? Antwort zu 2 – 4: Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik ist es dem Senat ein wichtiges Anliegen, dass „Einrichtungen, Projekte und Angebote in den Bereichen Aufklärung, Beratung und Opferhilfe ausgebaut und Selbsthilfestrukturen abgesichert“ werden. In diesem Zusammenhang schöpft der Senat seine ihm gegebenen Möglichkeiten aus, im Rahmen auch der Vermietungs- praxis landeseigener Unternehmen das Ziel der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu unterstützen. Die Vertragsverhandlungen zwischen der GEWOBAG und der Lesbenberatung Berlin e.V. sind inzwischen weit gediehen. Die GEWOBAG geht von einer baldigen Ver- tragsunterzeichnung aus. Es ist eine Neufestsetzung der Vertragslaufzeit ange- dacht, die mit dem 01.01.2015 beginnen soll. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Verein und mit dem Ziel, Pla- nungssicherheit zu ermöglichen. Frage 5: Welche politischen Möglichkeiten sieht der Senat, bei der Gewobag darauf hinzuwirken, von Miet- forderungen in dieser für die Lesbenberatung bedrohli- chen Höhe abzusehen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 666 2 Frage 6: Was unternimmt der Senat, um ähnliche Be- drohungen der Arbeit soziokultureller Projekte in Berlin zukünftig so weit wie möglich zu vermeiden? Antwort zu 5 und 6: Der Senat wirkt nicht auf das operative Geschäft der Vermietung von Gewerberäumen durch die GEWOBAG ein, da diese selbst eine verant- wortliche Vermietungspolitik bei der Vermietung an Vereine und Projekte zu betreiben hat. Der Senat misst der Arbeit der über Zuwendungen ge- förderten Projekte eine große Bedeutung zu. Deshalb ist es dem Senat ein Anliegen, dass die Arbeit der Träger, die diese Projekte im Interesse des Landes Berlins umsetzen, nicht gefährdet wird. Berlin, den 21. Oktober 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2014)