Drucksache 17 / 14 667 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 02. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2014) und Antwort Verdienstmöglichkeiten für Berliner Kinderschützer/innen verbessern! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sind die Kolleginnen und Kollegen im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) der Bezirke gegenwärtig verdienstmäßig eingruppiert? 2. Was verdienen die Kolleginnen und Kollegen im RSD entsprechend ihrer Eingruppierung (bitte Bruttover- dienst in den jeweiligen Gehaltsstufen angeben)? Zu 1. und 2.: Nach dem Tarifvertrag für den Öffentli- chen Dienst der Länder sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter je nach ihrer Tätigkeit mindestens in Ent- geltgruppe 9 zu bewerten. In Entgeltgruppe 10 sind Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter mit staatlicher Anerken- nung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter und entsprechen- der Tätigkeit, deren Tätigkeit sich zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgelt- gruppe 9 Fallgruppe 1 heraushebt. In Entgeltgruppe 11 sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter zu be- werten, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierig- keit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 heraushebt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Entgeltgruppen werden bei einer Beschäftigungszeit von 6 Jahren (Stufe 3 der Entgelttabelle) wie folgt vergütet: Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer Brutto Monat Stufe 3 (6 Jahre Beschäfti- gung) Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer Brutto Jahr Stufe 3 EG 9 2.831,26 € 36.320,06 € EG 10 3.283,45 € 42.107,96 € EG 11 3.395,10 € 43.537,21 € Beamtenrechtlich sind die Stellen im Regionalen So- zialpädagogischen Dienst (RSD) überwiegend nach der Besoldungsgruppe (BesGr) A 10 bewertet. Leitungsstel- len und Tätigkeiten mit besonderen Aufgaben im RSD sind in höhere Besoldungsgruppen eingestuft. Die Besol- dungstabelle für Berlin ist als Anlage beigefügt und im Internetangebot des Landesverwaltungsamtes veröffent- licht. Die Bewertung der jeweils konkreten Stellenbeset- zung in den Regionalen Sozialen Diensten liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. 3. Welche Voraussetzungen müssen die Kolleginnen und Kollegen mitbringen, um als qualifizierte Fachkraft im RSD eines Bezirks tätig werden zu können? Zu 3.: Das Jugendamt Treptow-Köpenick beschreibt exemplarisch in einer Ausschreibung zur Kennziffer 4040 / 5008 5323 / 2014 die für einen Einsatz im RSD des Jugendamtes notwendigen Anforderungen: 1. Formale Anforderungen: Staatliche Anerkennung als Dipl. Sozialarbeite- rin/Sozialarbeiter/Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Bachelor im Studiengang Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung, Erfüllung der laufbahn- rechtlichen Voraussetzungen der Laufbahnverord- nung Sozialdienst (LVO-SozD) Laufbahnzweig Sozialdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstieg- samt. 2. Fachliche Anforderungen: Einschlägige Rechtskenntnisse über Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Ju- gendhilfegesetz (AG KJHG), Grundlagen des SGB II, SGB IX, SGB XII und angrenzender Rechtsge- biete, Tiefenkenntnisse über Methoden und Ansät- ze sozialer Arbeit sowie Fachverfahren, z. B. Hilfeplanverfahren, Zusammenarbeit mit Fa- miliengerichten, Kinderschutzverfahren, Grund- kenntnisse des Konzeptes Sozialraumorientierung, z.B. Fallbearbeitung, fallunspezifische Leistungen, kennt Bedeutung qualitätssichernder Verfahren (Wirkung Hilfen zur Erziehung). 3. Außerfachliche Anforderungen: unverzichtbar sind selbständiges und verantwortungsbewusstes Han- deln, sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung, treffsicheres objektives Urteilsvermögen, sicheres und höfliches Auftreten, hohe Belastbarkeit, Flexi- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 667 2 bilität und Einsatzbereitschaft sowie Konfliktfä- higkeit, interkulturelle Kompetenz, Fähigkeit zur kooperativen Teamarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Berufsgruppen, Fachinstituti- onen sowie anderer Einrichtungen auf kommunaler Ebene (vgl. http://www.berlin.de/politik-und- verwaltung/stellenausschreibungen/detail.php/6463) 4. Hält der Senat die gegenwärtigen Verdienstmöglichkeiten für RSD-Fachkräfte für angemessen und wie begründet er diese Einschätzung? 5. Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit, die Verdienstmöglichkeiten im RSD grundsätzlich zu verbes- sern, um sowohl der großen Verantwortung der Fachkräf- te gerecht zu werden als auch die Attraktivität der Arbeit für die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften deut- lich zu erhöhen? 6. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Vergütung von RSD-Fachkräften in anderen Bundesländern, insbesondere im Land Brandenburg und welche Schluss- folgerungen zieht der Senat daraus für Berlin? 7. Wann erfolgte die letzte Stellenbewertung für die Arbeit im RSD und welche Eingruppierung folgte daraus? 8. Hält es der Senat für notwendig, eine neue Stellenbewertung vorzunehmen? Wenn ja, wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen und wenn nein, warum hat der Senat eine Stellenneubewertung bzw. eine Prüfung der gelten- den Bewertungsentscheidung bisher nicht veranlasst? 9. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die Verdienstmöglichkeiten von RSD-Fachkräften kurzfristig spürbar zu verbessern? Welche Rolle spielen dabei die Erfahrungsstufen? 10. Was tut der Senat zum jetzigen Zeitpunkt, um die Verdienstmöglichkeiten der Kolleginnen und Kollegen im RSD der bezirklichen Jugendämter grundsätzlich zu ver- bessern und unter welchen Voraussetzungen und wann werden diese Verbesserungen wirksam werden? 11. Was würde das Land Berlin eine generelle Anhebung des Verdienstniveaus für Fachkräfte des RSD kos- ten? Zu 4. bis 11.: Die Eingruppierung der Fachkräfte wird von den Bezirken nach den gegenwärtig geltenden Rege- lungen und Vorschriften vorgenommen. Im Rahmen der Debatte um eine leistungsgerechte Personalausstattung der bezirklichen Jugendämter weisen die Jugendstadträtinnen bzw. Jugendstadträte auf beson- dere Probleme bei der Nachbesetzung vorhandener Plätze hin. Die Jugendämter stünden in scharfer Konkurrenz mit anderen Arbeitgebern innerhalb und außerhalb der ein- schlägigen Aufgabenfelder um geeignete Fachkräfte. Die besonders schwierigen Arbeitsbedingungen mit hohem Fallaufkommen und hohem Entscheidungsdruck mit gro- ßer Tragweite schreckten Interessentinnen und Interessen- ten ab und beeinträchtigten die Attraktivität des Aufga- benfeldes. Vor diesem Hintergrund analysiert der Senat im Rah- men eines Maßnahmeplanes, Möglichkeiten zur Steige- rung der Attraktivität des Berufsfeldes unter Heranzie- hung interkommunaler Vergleiche sowie der Verwendung von Best-practice-Ansätzen. Hierbei werden insbesondere mögliche Unterstützungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger und die Bewertung der Aufgabenbe- standteile der RSD-Arbeit mit besonderem Augenmerk betrachtet. Ergebnisse der Untersuchung werden im ersten Quar- tal 2015 erwartet. Berlin, den 21. Oktober 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2014) Besoldungstabelle Berlin Gültig ab 01.08.2013 Landesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Landesbesoldungsordnung B Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Landesbesoldungsordnung W Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Landesbesoldungsordnung R Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) LVwA VB V Besoldungstabellen Berlin (08.2013) Landesbesoldungsordnung C Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsordnung für Hochschullehrer sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter an Hochschulen, die nicht in die Besoldungsordnung C übergeleitet worden sind Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro) Allgemeine Stellenzulage (Monatsbeträge in Euro) LVwA VB V Besoldungstabellen Berlin (08.2013) - für Beamte des mittleren Dienstes in BesGr. A5 - A8 17,65 € - für übrige Beamte des mittleren Dienstes 69,02 € - für Beamte des gehobenen und höheren Dienstes bis BesGr. A13 sowie Beamte der BesGr. C1 76,71 € S17-14667 S1714667-Anlage