Drucksache 17 / 14 669 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 02. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2014) und Antwort Olympiataugliche Sportstätten in Berlin 2024 oder 2028 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien hat der Senat in seiner Antwort auf die 13 Fragen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) die Fest- stellung getroffen, dass „ein Großteil der Wettkampf- und Trainingsstätten in- und außerhalb Berlins … in der erforderlichen Größe und Ausstattung vorhanden“ sei? 2. Welche Sportanlagen meinte der Senat mit der unter 1. zitierten Aussage? Zu 1. und 2.: Grundlage der Feststellung ist die sport- fachliche Eignung der benannten Anlagen für internatio- nale Spitzenveranstaltungen. Mit dem Olympiastadion, dem Velodrom, der Schwimm-und Sprunghalle im Euro- papark, der Max-Schmeling-Halle, der O2-World und dem Mellowpark stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt derartig einzustufende Wettkampfstätten in Berlin zur Verfügung. Die Erfüllung der sportfachlichen Anforde- rungen ist unter anderem auch die Grundlage für die Ein- beziehung von Spitzensport-Wettkampfstätten außerhalb Berlins. So sind folgende vorhandene Wettkampfstätten in den aktuellen Entwurf einbezogen: Fußball: Red Bull Arena Leipzig, Glücksgas Stadion Dresden, DKB Arena Rostock, MDCC Arena Magdeburg Segeln: Segelrevier Rostock-Warnemünde Rudern und Kanurennsport : Regattastrecke Beetzsee Kanuslalom Kanupark Markkleeberg Sowohl die auswärtigen Partner als auch Berlin verfü- gen über eine Vielzahl an geeigneten Trainingsstätten, deren Auswahl für den Fall Olympischer / Paralympischer Spiele noch nicht erfolgt ist. 3. Woran bemisst der Senat heute die Olympiataug- lichkeit von Sportanlagen für die Jahre 2024 oder 2028? Zu 3.: Die grundsätzliche Olympiatauglichkeit bemisst der Senat an der Erfüllung sportfachlicher bzw. sporttech- nischer Anforderungen der Weltsportverbände, ergänzt um den Nachweis über die vom IOC- für die Sportart benannte Sitzplatzkapazität bzw. die Beschaffenheit der Anlage zur temporären Aufstockung der Sitzplätze auf den benannten Umfang. 4. Welche Anforderungen stellt das International Olympic Committee (IOC) an die Wettkampf- und Trai- ningsstätten 2024 oder 2028 und wo sind diese festge- schrieben? Welche Verbindlichkeit haben diese Aussagen heute für Wettkämpfe in 10 bzw. 14 Jahren? Zu 4.: Vom DOSB wurden dem Land Berlin entspre- chende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Darin sind die sportfachlichen Anforderungen der Weltverbände an die Wettkampf- und Trainingsstätten sowie die Anforderun- gen an die Sitzplatzkapazitäten für die Zuschauer bei Sommerspielen beschrieben. Der Senat kann keine Aus- sagen zur zeitlichen Verbindlichkeit der Anforderungen treffen. Nach den Erfahrungen bei der Durchführung von internationalen Spitzenveranstaltungen nehmen die Inter- nationalen Sportverbänden Änderungen der Wettkampf- bestimmungen meist analog zu den Olympiazyklen vor. 5. Welche Berechnungen liegen der Aussage in den Antworten des Senats auf die 13 DOSB-Fragen zugrunde, wonach ca. 250 Mio. Euro für Um- und Ausbauten vor- handener Sportanlagen notwendig seien? Welche Sport- anlagen sind mit jeweils welchen Beträgen in diese Rech- nung einbezogen worden? Zu 5.: Bei der Kostenprognose des Senats handelt es sich nicht um eine Kostenberechnung oder Kostenermitt- lung gem. Deutsche Industrie Norm (DIN) 276. Ziel der Kostenprognose war die Ermittlung von plausiblen gro- ben Gesamtkosten für die Sportstätten und nicht die Ge- nauigkeit im Einzelfall. Überwiegende Grundlage für die Prognose der Ge- bäudekosten waren Referenzprojekte, bei Bauten im Be- stand eigene Erfahrungswerte und - soweit es temporäre Baumaßnahmen betrifft - die Richtwerte des DOSB. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 669 2 In die Kostenprognose eingeflossen sind auch => Kosten für die Herrichtung von Außenanlagen => Nebenkosten inkl. Honorare => Kosten für Unvorhergesehenes Folgende Anlagen wurden mit Baukosten zwischen 2 Mio. Euro und 35 Mio. Euro einbezogen: - Max-Schmeling-Halle - Friedrich-Ludwig-Jahnstadion - Velodrom - Schwimm- und Sprunghalle - Mellowpark - O2-World - Olympiastadion - Olympia-Schwimmstadion - Olympia-Hockeystadion 6. Hat der Senat im Vorfeld einer möglichen Olym- piabewerbung mit dem IOC Gespräche aufgenommen, um die Kosten Olympischer Spiele in Berlin 2024 oder 2028 im Hinblick auf die Erwartungen des IOC vorab abzuklären? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Der Senat von Berlin hat im Vorfeld einer mög- lichen Olympiabewerbung keinen Kontakt zum IOC auf- genommen. In der jetzigen Phase der nationalen Auswahl der Stadt für eine mögliche Bewerbung ist der DOSB der Ansprechpartner für den Senat von Berlin. 7. Hat der Senat im Vorfeld einer möglichen Olym- piabewerbung mit den Organisatoren der Olympischen Sommerspiele in London 2012 Gespräche aufgenommen, um deren „olympische“ Erfahrungen kennenzulernen und in die Entscheidung über eine mögliche Berliner Bewer- bung 2024 oder 2028 einzubeziehen? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Die jeweiligen Vertreterinnen, bzw. Vertreter des Senats bzw. der Senatsverwaltung für Inneres und Sport haben bereits die Dienstreisen zu den Olympischen bzw. Paralympischen Spielen 2012 genutzt, um Einblicke in Teilbereiche der Organisation des weltweit größten Sportereignisses zu erhalten, z.B. wurde das Olympia-IT- Center besucht und mit Vertretern des Innenministeriums wurden Sicherheitsfragen erörtert. Der Senat wertet zu- dem die dokumentierten Erfahrungen der Londoner Orga- nisatoren aus. Berlin, den 14. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2014)