Drucksache 17 / 14 670 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 02. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2014) und Antwort Olympia 2024 oder 2028 in Berlin: Olympische Wettbewerbe außerhalb Berlins? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Gespräche mit den Landesregierungen Brandenburgs, Sachsens, Sachsen-Anhalts, Thüringens sowie Mecklenburg-Vorpommerns über die mögliche Durchführung olympischer Wettbewerbe 2024 oder 2028? Wer hat seitens des Senats wann mit welchen Vertreter/innen der entsprechenden Landesregierungen darüber verhandelt? Zu 1.: Auf schriftliche Anfrage haben die Bundeslän- der Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt dem Senat ihre Kooperation bei der Bewerbung um die Ausrichtung der Spiele zugesichert. Im gegenseitigen Einvernehmen wurden daher die aus- wärtigen Wettkampfstätten für Fußball, Segeln, Rudern und Kanurennsport, Kanuslalom und Dressurreiten in die Standortkonzeption aufgenommen. Als Vertreter des Senats hat Staatssekretär Statz- kowski bei Ortsterminen im Juli und August 2014 die Anlagen persönlich besichtigt und mit den Betreibern, Eigentümern und Vertretern der Ministerien und Städten über die mögliche Zusammenarbeit im Falle der Bewer- bung gesprochen. 2. Wie sind die Städte/Gemeinden in die Überlegun- gen einbezogen, in denen potenziell die Wettbewerbe ausgerichtet werden sollen? Zu 2.: Die Städte und Gemeinden wurden von den je- weiligen Ministerien einbezogen. Bei den Ortsterminen gab es persönliche Kontakte zwischen Staatssekretär Statzkowski und diversen Städte- und Gemeindevertre- tern. 3. Wie hoch kalkuliert der Senat die Kosten, die allein für die Durchführung der olympischen Wettbewerbe außerhalb Berlins entstehen würden einschließlich der Aufwendungen für Rückbau bzw. Nachnutzung? Zu 3.: Der Senat von Berlin hat hierzu bisher keine Kostenkalkulation vorgenommen. 4. Welche Kosten werden vom Senat für die Ver- kehrsanbindung der außerhalb Berlins liegenden olympi- schen Wettkampfstätten veranschlagt und wer soll diese in jeweils welcher Höhe tragen? Zu 4.: Der Senat von Berlin hat keine Kosten für die Verkehrsanbindung der außerhalb Berlins liegenden olympischen Wettkampfstätten veranschlagt. Sollten solche anfallen, wäre die Finanzierung in den jeweiligen Bundesländern zu realisieren. 5. Sind diese Kosten, die für außerhalb Berlins geplante olympische Wettbewerbe veranschlagt werden, in den Berechnungen des Senats enthalten, die von 2.4 Mil- liarden Euro ausgehen? Wenn nein, warum nicht? 6. Wer soll nach Kenntnis des Senats für die Kosten aufkommen, die für mögliche olympische Wettbewerbe 2024 oder 2028 entstehen, die außerhalb Berlins durchge- führt werden sollen? Zu 5. und 6.: Die Kosten, die für außerhalb von Berlin geplante olympische und paralympische Wettbewerbe erstehen würden, sind nicht in den genannten 2,4 Milliar- den Euro, die sich auf die Berliner Wettkampf- und Trai- ningsstätten beziehen, enthalten. Die Kosten, die für aus- wärtige Standorte entstehen, sind - soweit sie nicht aus dem sog. OCOG-Budget (Organisationsbudget) finanziert werden - von den jeweiligen Bundesländern bzw. Städten und Gemeinden zu tragen. 7. Geht der Senat davon aus, dass die Länder bzw. die Städte/Gemeinden für die Errichtung bzw. den Aus- bau der Wettkampf- und Trainingsstätten sowie die Durchführung der Wettbewerbe und die Folgekosten nach Ende der Wettbewerbe selber aufkommen sollen? Worauf stützt der Senat diese Annahme? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 670 2 Zu 7: Ja, dies war unstrittiger Bestandteil der Gesprä- che anlässlich der Besichtigungen. 8. Welche Zusagen gibt es seitens der beteiligten Länder über die Kostenbeteiligung an olympischen Wett- bewerben, die 2024 oder 2028 außerhalb Berlins stattfin- den sollen? Zu 8.: Dem Senat von Berlin liegen die Kooperations- zusagen der Länder vor. Über die mündliche Vereinba- rung, dass die auswärtigen Standorte die Kosten selbst finanzieren müssen, hinaus gibt es in der derzeitigen Pha- se keine Vereinbarungen. Berlin, den 15. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2014)