Drucksache 17 / 14 672 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 02. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2014) und Antwort Olympia 2024/2028: Sport- und Veranstaltungsstätten in privatem Eigentum Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche der für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Olympia 2024 oder 2028 vorgesehenen Sport- und Veranstaltungsstätten befinden sich in Privatbesitz? 2. Welche der für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Olympia 2024 oder 2028 vorgesehenen Sport- und Veranstaltungsstätten außerhalb Berlins befinden sich im Privatbesitz? Zu 1. und 2.: In Privatbesitz innerhalb Berlins befinden sich:  O₂-World  Stadion an der Alten Försterei  Pferdesportpark Karlshorst (Trabrennbahn Karlshorst ) In Privatbesitz außerhalb Berlins befinden sich:  Golfanlage des Sporting-Club Berlin Scharmützelsee  Red-Bull-Arena in Leipzig  Stadion der Freundschaft in Cottbus  DKB-Arena in Rostock  HDI Arena in Hannover  Volkswagen Arena in Wolfsburg. 3. Welche Absprachen gibt es zwischen dem Senat und den jeweiligen Eigentümern über die Nutzung der jeweiligen Sport- und Veranstaltungsstätte für den Wett- kampf- und Trainingsbetrieb zu Olympischen Sommer- spielen 2024 oder 2028? Zu 3.: Mit der Anschutz Entertainment Group Deve- lopment GmbH, der "An der Alten Försterei" Stadionbe- triebs AG und dem Pferdesportpark Karlshorst gibt es Absprachen über die Einbeziehung der betriebenen Im- mobilien in die Interessenbekundung. Die Länder Bran- denburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sach- sen-Anhalt haben bereits per Unterstützerschreiben ihre Kooperation hinsichtlich der geplanten Wettkampfstan- dorte zugesagt. Der Senat hat keinen direkten Kontakt zu Betreibern der Stadien in Leipzig, Cottbus, Rostock, Han- nover und Wolfsburg aufgenommen. Darüber hinaus hat es eine Absprache zwischen dem Präsidenten des Golfverbandes Berlin Brandenburg e.V. und den Präsidenten der jeweiligen Golfclubs über die Möglichkeit der Nennung ihrer Anlagen in der Antwort- broschüre an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gegeben. Auch hier gab es keinen direkten Kon- takt zwischen dem Senat und dem Sporting-Club Berlin Scharmützelsee. 4. Welche vertraglichen Regelungen sind mit den jeweiligen Eigentümern bereits verabredet oder vorgesehen über die „Anmietung“ der jeweiligen Sport- und Veranstaltungsstätte ? Zu 4.: Zum jetzigen Zeitpunkt bedarf es noch keiner vertraglichen Regelungen. 5. Welche finanziellen Auswirkungen hat es auf den Landeshaushalt, wenn das Land Berlin in Privateigentum befindliche Sport- und Veranstaltungsstätten für den olympischen Wettkampf- und Trainingsbetrieb 2024 oder 2028 nutzen will? Wird es Miet- oder Entschädigungszah- lungen geben? Wenn ja, in welcher Höhe werden diese veranschlagt? 6. Welche Absprachen gibt es mit Privateigentümern über die Herstellung der Olympiatauglichkeit der Sport- und Veranstaltungsstätte? Wer kommt dafür auf und wer finanziert die möglichen Einnahmeausfälle, wenn die Einrichtungen nicht für den „Normalbetrieb“ zur Verfügung stehen? Zu 5. und 6.: Bei der Nutzung privater Sport- und Veranstaltungsstätten fallen entsprechende marktübliche Mieten an, durch die alle Kosten, die der Vermieter der Sport- oder Veranstaltungsstätte hat, abgegolten werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 672 2 Detaillierte Absprachen über die Herstellung der Olympiatauglichkeit sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Die Kostenträgerschaft einer Herstel- lung der Olympiatauglichkeit von Sportstätten richtet sich danach, ob die erforderlichen Investitionen dauerhafter Natur sind oder ob sie lediglich temporäre Anpassungen an den olympischen Standard darstellen. Dauerhafte In- vestitionen tätigen die Eigentümer, während temporäre Anpassungen aus dem Organisationsbudget der Spiele finanziert würden. In beiden Fällen haben die Maßnah- men in der Regel keine Auswirkungen auf den Landes- haushalt. 7. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die finanziellen Konsequenzen für das Land Berlin, die aus der Nutzung privater Sport- und Veranstaltungsstätten für den olympischen Wettkampf- und Trainingsbetrieb 2014 oder 2028 entstehen, so gering wie möglich zu halten? Zu 7.: Es werden vorrangig landeseigene Sportanlagen für den olympischen Wettkampf- und Trainingsbetrieb genutzt. Berlin, den 16. Oktober 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2014)