Drucksache 17 / 14 673 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 02. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2014) und Antwort Olympia 2024/2028: Sportstätten in privater Betreiberschaft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche der für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb vorgesehenen Sportanlagen befinden sich im Eigen- tum des Landes Berlin, werden jedoch privat-kommerziell betrieben? 2. Welche der für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb vorgesehenen Sportanlagen außerhalb Berlins befin- den sich im öffentlichen Eigentum, werden jedoch privat- kommerziell betrieben? Zu 1. und 2. : Folgende Sportanlagen befinden sich im Eigentum des Landes Berlin, werden jedoch privat- kommerziell betrieben:  Messehalle 25  City Cube  Max-Schmeling-Halle  Velodrom Folgende Sportanlagen befinden sich im öffentlichen Eigentum, werden jedoch privat-kommerziell betrieben:  Golfanlage des Golfclubs Stolper Heide  Stadion Dresden  MDCC-Arena in Magdeburg 3. Welche Absprachen gibt es zwischen dem Senat und den privat-kommerziellen Betreibern über die Nut- zung der jeweiligen Sportanlage für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb zu Olympischen Sommerspielen 2024 oder 2028? Zu 3.: Mit der Messe Berlin GmbH und mit der Ve- lomax Berlin Hallenbetriebs GmbH gibt es Absprachen über die Einbeziehung der betriebenen Immobilien in die Interessenbekundung. Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits per Unterstüt- zerschreiben Ihre Kooperation hinsichtlich der geplanten Wettkampfstandorte zugesagt. Direkte Kontakte zu Be- treibern der Stadien in Dresden und Magdeburg wurden durch den Senat nicht aufgenommen. Darüber hinaus hat es eine Absprache zwischen dem Präsidenten des Golfverbandes Berlin Brandenburg e.V. und den Präsidenten der jeweiligen Golfclubs über die Möglichkeit der Nennung Ihrer Anlagen in der Antwort- broschüre an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gegeben. Auch hier gab es keinen direkten Kon- takt zwischen dem Senat und dem Golfclub Stolper Hei- de. 4. Wie sind die vertraglichen Regelungen mit den jeweiligen Betreibern über die Nutzungen, an denen das Land Berlin ein besonderes Interesse hat? Welchen Vor- rang haben entsprechende Nutzungen? Zu 4.: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es meist noch kei- ne vertraglichen Regelungen. Die Ausnahmen bilden die Max-Schmeling-Halle und das Velodrom. Die vertragli- chen Regelungen sind vertraulich. Im Datenraum des Hauptausschusses können Abgeordnete Einsicht in den Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH nehmen. Dieser Vertrag endet im Jahr 2022. 5. Welche finanziellen Auswirkungen hat es auf den privat-kommerziellen Betreiber, wenn das Land Berlin die Sportanlagen für den olympischen Wettkampf- und Trainingsbetrieb 2024 oder 2028 nutzen will? Wird es Entschädigungszahlungen geben? Wenn ja, in welcher Höhe werden diese veranschlagt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 673 2 Zu 5.: Bei der Nutzung privat-kommerziell betriebener Sport- und Veranstaltungsstätten fallen entsprechende marktübliche Mieten an, durch die alle Kosten, die der Vermieter der Sport- oder Veranstaltungsstätte hat, abge- golten werden. Die Höhe der Zahlungen ergibt sich aus den jeweiligen noch abzuschließenden Verträgen. 6. Welche Absprachen gibt es mit privat-kommerziellen Betreibern über die Herstellung der Olympia- tauglichkeit der Sportanlagen? Wer kommt dafür auf und wer finanziert die möglichen Einnahmeausfälle, wenn die Anlagen nicht für den „Normalbetrieb“ zur Verfügung stehen? Zu 6.: Detaillierte Absprachen sind zum jetzigen Zeit- punkt noch nicht erforderlich. 7. Welche Ersatzsportanlagen stehen zur Verfügung, wenn Sportanlagen, die von gemeinnützigen Sportorgani- sationen betrieben werden, wegen Maßnahmen zur Her- stellung der Olympiatauglichkeit bzw. zum Zweck des olympischen Wettkampf- und Trainingsbetriebes nicht zur Verfügung stehen? Was ist vorgesehen? Zu 7.: Dies wird im Einzelfall geprüft werden. Berlin, den 15. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2014)