Drucksache 17 / 14 676 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 25. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Oktober 2014) und Antwort Rassistische Mobilisierung in Hellersdorf und Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Erkenntnisstand haben die Berliner Si- cherheitsbehörden über die Bestrebungen, eine Lokalität der „Bürgerbewegung Hellersdorf" oder anderer neonazistischen Gruppierungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf einzurichten? 2. Ist den Berliner Sicherheitsbehörden der genaue Ort einer in Frage 1 genannten Lokalität bekannt? Wenn ja, um welche Lokalität handelt es sich? Zu 1. und 2.: Auf der Facebook-Seite „Bürgerbewegung Hellersdorf“ (BBH) wurde am 30. September 2014 angekündigt, einen „Anlaufpunkt für Anwohner im Kiez“ zu eröffnen. Seit dieser Ankündigung wurde der „Kieztreff “ nicht mehr öffentlich thematisiert. Eine konkrete Lokalität wurde von der BBH nicht benannt. Der Senat geht davon aus, dass es der BBH alleine aus finanziellen Gründen nicht möglich sein wird, einen Raum o.ä. anzu- mieten. Denkbar erscheint hingegen die temporäre Nut- zung von einem gesonderten Raum in einem Lokal. Be- strebungen anderer „neonazistischer“ Gruppierungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, in gleicher Weise aktiv zu werden, sind ebenfalls nicht bekannt. 3. Welche Erkenntnisse haben die Berliner Sicher- heitsbehörden über ein geplantes Konzert der neonazisti- schen Musikgruppe "A3stus", das durch die "Bürgerbe- wegung Hellersdorf" organisiert wird. Wann und wo soll dieses Konzert stattfinden? Zu 3.: Am 30. September 2014 wurde auf der Face- book-Seite der „Bürgerbewegung Hellersdorf“ bekannt gegeben, dass man gemeinsam mit der Band „A3stus“ ein Konzert für alle Fans plane. Dieses Konzert sollte statt- finden, wenn die Facebook-Seite von „A3stus“ 5.000 „likes“ erhalten würde. Diese Zahl ist seit kurzem erreicht . In dem Posting wurden weder Ort noch Zeit be- nannt. Zu einer Organisation dieses Konzerts durch die „Bürgerbewegung Hellersdorf“ liegen derzeit keine konkreten Erkenntnisse vor. 4. Gibt es vor dem Hintergrund der strafbaren Lied- texte des in Frage 3 genannten Musikerduos und der vor kurzem verhinderten Aufführungen in Berlin-Mitte und in Finowfurt (Brandenburg) eine Verbotsverfügung gegen das in Frage 3 genannte Konzert? Zu 4.: Bei Vorliegen von Anhaltspunkten für die Ge- fährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zum Beispiel durch drohende Rechtsverstöße, prüft die Polizei Berlin grundsätzlich alle gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen und, im Zusammenwirken mit den Ord- nungsbehörden, auch Möglichkeiten der Untersagung. 5. Welche Erkenntnisse haben die Berliner Sicher- heitsbehörden über die Zusammenarbeit zwischen „A3stus" und der „Bürgerbewegung Hellersdorf"? Zu 5.: Die Zusammenarbeit von „A3stus“ und der „Bürgerbewegung Hellersdorf“ besteht seit Januar 2014. „A3stus“ und die „Bürgerbewegung Hellersdorf“ produzierten und verbreiteten das Lied „Für unsere Kinder“. Auch bei den Veröffentlichungen der nachfolgenden Lieder von „A3stus“ wirkte die „Bürgerbewegung Hellersdorf “ mit. Der Senat bewertet die Zusammenarbeit als Zweckbündnis zum beiderseitigen Vorteil von ideolo- gisch gleichgesinnten Rechtsextremisten. 6. Haben Berliner Behörden gegen Alben oder ein- zelne Lieder von „A3stus", „R.A.W." oder „Villain051" Indizierungsverfahren beantragt? a) Wenn ja, gegen welche Alben und Titel? b) Wenn ja, mit welcher Begründung? (Bitte jeweils einzeln für jeden Antrag aufführen) c) Wenn ja, mit welchem Erfolg ? (Bitte entspre- chend aufschlüsseln.) d) Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 676 2 Zu 6 a-d: Die Berliner Sicherheitsbehörden stehen mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bezüglich Indizierungsverfahren in ständigem Austausch. Aufgrund antisemitisch konnotierter Textpas- sagen wurde ein Indizierungsverfahren wegen des „Villain 051“-Liedes „Gegen die Pest“ angeregt und durch die BPjM am 29. September 2014 in die Liste der jugendge- fährdenden Medien (Teil D) aufgenommen. Einen weiteren Hinweis erhielt die BPjM zum Lied „Für unsere Kinder“ zum einen aufgrund der aus dem Text erkennbaren rechtsextremistisch motivierten Ten- denzen und zum anderen aufgrund des Videos, das in der Nähe einer Berliner Flüchtlingsunterkunft spielt. Für das Lied „Wehret den Anfängen“ wurde ebenfalls ein Indizierungsverfahren angeregt. Derzeit wird die aktuelle CD, die über das Facebookprofil der Band „A3stus“ zum Kauf angeboten wird, auf eine etwaige Strafbarkeit sowie ju- gendgefährdende Inhalte geprüft. Ergebnisse für die wei- teren durch Berliner Behörden angestoßenen Indizie- rungsverfahren stehen noch aus. 7. Wie beurteilen die Berliner Sicherheitsbehörden den Versuch der „Bürgerbewegung Hellersdorf" eine „Kiezstreife" unter ihrer Federführung einzurichten? Zu 7.: In einem Eintrag vom 30. September 2014 auf ihrer Facebook-Seite teilte die „Bürgerbewegung Hellersdorf “ mit, die Organisation von „Kiezstreifen“ zu übernehmen . Möglicherweise steht ein Zwischenfall an den Vereinsräumen einer „Begegnungsstätte für Menschen mit und ohne Fluchterfahrung“ in den Abendstunden des 7. Oktobers mit dieser Ankündigung im Zusammenhang. Weitere Erkenntnisse über „Kiezstreifen“ liegen nicht vor. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten für die Gefähr- dung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden durch die Polizei Berlin grundsätzlich alle gefahrenab- wehrrechtlichen Maßnahmen und im Zusammenwirken mit den Ordnungsbehörden sonstigen Möglichkeiten der Untersagung geprüft. Nach der Rechtslage erfüllt weder der Aufruf, sich an der „Kiezstreife“ zu beteiligen, noch die Ankündigung, einen „Anlaufpunkt für Anwohner im Kiez“ zu eröffnen, einen Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand. 8. Welchen Erkenntnisstand haben die Berliner Si- cherheitsbehörden über die Strukturen der neonazisti- schen „Bürgerbewegung Hellersdorf" und dem vorherigen Label "Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf" seit 2013 bis jetzt? a) Welche juristischen Konsequenzen gab es bisher für die Betreiber*innen der Seite? (Bitte auf- schlüsseln nach eingeleiteten Ermittlungsverfah- ren, Ermittlungsmaßnahmen (z.B. Hausdurchsu- chung), Anklageerhebung und Verurteilung unter Angabe von den zugrundeliegenden Straftatbe- ständen.) b) Welche Erkenntnisse und Ermittlungsergebnisse gibt es über die Veröffentlichung behördeninterner Dokumente durch die „Bürgerinitiative MarzahnHellersdorf " bzw. ihrer Vorgängerorganisation aus dem Jahr 2013? c) Welche Erkenntnisse und Ermittlungsergebnisse gibt es über einen angeblichen Buttersäureanschlag vor dem Bezug der Unterkunft in Marzahn- Hellersdorf im Jahre 2013? d) Welche Erkenntnisse und Ermittlungsergebnisse gibt es über die Zusammensetzung der Betrei- ber*innen der Seite im Hinblick auf ihre Zugehö- rigkeit zu rechtsextremistischen Organisationen und/oder Parteien? (Bitte nach Organisationen und Parteien aufschlüsseln) e) Sind alle Betreiber*innen der Seite den Berliner Sicherheitsbehörden namentlich bekannt? f) Welche Erkenntnisse haben die Berliner Sicher- heitsbehörden über eine Vernetzung des Umfeldes der „Bürgerbewegung Hellersdorf" zu sogenannten „Rockern" und in die „Hooligan"-Szene (insbesondere Fangruppierungen des BFC)? Zu 8.: Es sind dem Senat keine offiziellen Vertreterin- nen oder Vertreter der „Bürgerinitiative MarzahnHellersdorf “ (BMH) bzw. der Nachfolgeinitiative „Bürgerbewegung Hellersdorf“ bekannt. zu a): Die Betrachtung derartiger Initiativen in sozia- len Netzwerken erfolgt anlassbezogen, beispielsweise bei strafbaren Inhalten oder Lebenssachverhalten, die eine Gefährdungslage implizieren. Daran schließt sich u. a. eine rechtliche Bewertung an, die im Einzelfall polizeili- che Maßnahmen nach sich ziehen kann. Insgesamt sind im Zusammenhang mit inkriminierten Kommentaren einzelner Facebook-Userinnen und Facebook-User auf den beiden Seiten der „Bürgerinitiativen“ mehrere Strafverfahren eingeleitet worden. Diese strafrechtlich relevan- ten Kommentare oder Beiträge von Facebook-Userinnen und Facebook-Usern sind den Administratorinnen oder Administratoren der Seite nach geltender Rechtslage strafrechtlich nicht automatisch zuzurechnen. Bei Vorlie- gen von strafrechtlich relevanten Beiträgen, die von den Administratorinnen oder Administratoren der Seite der „Bürgerbewegung Hellersdorf“ eingestellt werden, werden polizeiliche Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Betrieb der Facebook-Seite der „Bürgerinitiative MarzahnHellersdorf “/„Bürgerbewegung Hellersdorf“ werden bei der Berliner Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsver- fahren geführt, die größtenteils noch nicht abgeschlossen sind. Aus ermittlungstaktischen Gründen können daher keine weiteren Angaben zum Inhalt der Ermittlungen bzw. den konkret beschuldigten Personen gemacht wer- den. zu b): Es liegen Erkenntnisse zu einem Einsatzdoku- ment vor, welches auf der Facebook-Seite der „Bürgerbewegung Hellersdorf“ veröffentlicht wurde. Die polizeilichen Ermittlungen hierzu dauern an. zu c): Einem in den Medien thematisierten Hinweis auf einen vermeintlichen Buttersäureanschlag ist die Poli- zei Berlin nachgegangen. Die geführten Ermittlungen konnten eine derartige Straftat nicht bestätigen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 676 3 zu d): Die „Bürgerbewegung Hellersdorf“ agiert nahezu ausschließlich in sozialen Netzwerken im Internet. Vorangegangene Seiten wie die Facebook-Seite „Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf“ wurden zwischenzeitlich durch Facebook gelöscht. Die bekannten Aktivistinnen und Aktivisten der „Bürgerbewegung Hellersdorf“ sind überwiegend als langjährige Aktivistinnen und Aktivisten des lokalen rechtsextremistischen Spektrums bekannt. An Aktionen, die der „Bürgerbewegung Hellersdorf“ zugerechnet werden, beteiligten sich in der Vergangenheit führende Aktivistinnen und Aktivisten des rechtsextre- mistischen Spektrums aus ganz Berlin. So beteiligte sich der Landesvorsitzende der Berliner „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) an einer Demonstration am 8. Juni 2014 durch Hellersdorf. zu e): Die Betreiber der Facebook-Seiten geben sich nicht offen zu erkennen. Im Unterschied zu klassischen Bürgerinitiativen agieren die rechtsextremistischen Bür- gerinitiativen anonym. zu f): Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass einzelne Personen / Sympathisantinnen und Sympathisanten der „Bürgerbewegung Hellersdorf“ Personen, die der „Rocker -Szene“ oder „Hooligan-Szene“ zuzuordnen sind, kennen. Das basiert auf persönlichen Verbindungen ein- zelner Personen aus den jeweiligen Gruppierungen. Dies beinhaltet auch die jeweilige Teilnahme von einzelnen Personen an Veranstaltungen der anderen Szene. Struktu- relle Vernetzungen sind derzeit nicht bekannt. 9. Wie beurteilen die Berliner Sicherheitsbehörden die Entwicklung weiterer „Nein-Zum-Heim"-Initiativen in Berlin nach dem Hellersdorfer Vorbild, insbesondere in Treptow-Köpenick? Zu 9.: Einhergehend mit der Planung und Eröffnung von Gemeinschaftsunterkünften im gesamten Berliner Stadtgebiet haben sich in einigen Bezirken „Nein-ZumHeim “-Initiativen gebildet, die nach derzeitigem Stand zumindest ganz überwiegend virtuell über ihre Facebook- Seiten eine Außenwirkung entfalten. Auf den Seiten wer- den zu den dort eingestellten Themen mit Ausländer- bzw. Asylbezug unter anderem ausländerfeindliche und vereinzelt strafrechtlich relevante Kommentare, die zum Beispiel den Tatbestand der „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ erfüllen, von anderen Facebook-Userinnen und Facebook-Usern gepostet. Dazu wurden entsprechen- de Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Die Themen Gemeinschaftsunterkünfte, Asylbewerberinnen und Asyl- bewerber und Flüchtlinge werden weiterhin in den Medi- en thematisiert und diskutiert. Es muss in Betracht gezo- gen werden, dass rechtsextremistische Protestaktionen gegen Gemeinschaftsunterkünfte und deren Bewohnerin- nen und Bewohner anhalten. Sollten in diesem Zusam- menhang gefährdungsrelevante Aspekte im Ergebnis polizeiliches Handeln erforderlich machen, wird die Poli- zei Berlin, unter anderem in Abstimmung mit anderen Behörden und Institutionen, lageangepasst erforderliche Maßnahmen initiieren. In den sozialen Netzwerken sind die Seiten durch gegenseitige Bezugnahmen untereinan- der vernetzt. Sowohl im Bezirk Pankow als auch in Trep- tow-Köpenick hat die NPD in diesem Jahr den „Neinzum -Heim“-Protest stärker aufgegriffen als in MarzahnHellersdorf und Demonstrationen durchgeführt. 10. Welche Erkenntnisse haben die Berliner Sicher- heitsbehörden über die Nachwuchsgewinnung der rechts- radikalen Szene über die „Nein-Zum-Heim"-Initiativen? Zu 10.: Die „Bürgerbewegung Hellersdorf“ versucht mit ihrem Internetauftritt, den dortigen veröffentlichten Texten, eingebundenen Fotos und Videos offenbar, eine jüngere Klientel zu erreichen. Es gelang dem rechtsext- remistischen Spektrum mit den „Nein-zum-Heim“- Initiativen bislang jedoch nicht, in nennenswerter Zahl neue Interessentinnen und Interessenten zu rekrutieren, auch wenn die hohen Like-Zahlen für die BBH- Homepage dies suggerieren. 11. Wurde die in Drucksache 17 /13 213 angedachte Erweiterung der Meldeverpflichtungen des Kriminalpoli- zeilichen Meldedienstes in Zusammenhang auf Vor- kommnisse mit Bezug zu Flüchtlingsunterbringungen inzwischen umgesetzt? a) Wenn ja, wie viele strafrechtlich relevante Vor- kommnisse gab es seit dem 1. Januar 2014 in Ber- lin mit Bezug auf die Unterbringung von Flücht- lingen? (Bitte nach Datum und Tatvorwurf auf- schlüsseln) b) Wenn nein, wann ist mit der Erweiterung der oben genannten Meldeverpflichtung zu rechnen? Zu 11 a und b: Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wur- de im bundesweit verbindlichen Themenfeldkatalog zur „Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KTA-PMK) ein entsprechendes Unterthema eingeführt. Dies erlaubt der Polizei nunmehr, trennscharf die politisch motivierten Taten auszuwerten, die sich gegen Flüchtlingsunterbringungen richteten. Grundlage für die Beantwortung der Frage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungs- verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzel- straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermitt- lungsverfahren. Die Fallzahlen der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen – ggf. bis zum endgültigen Gerichtsurteil – einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 676 4 unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenän- derungen. Seit dem 1. Januar 2014 wurden bis zum Stich- tag (9. Oktober 2014) 14 Fälle bekannt, die sich gegen Flüchtlingsunterkünfte richteten. 13 Fälle sind dem Phä- nomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts (PMK - rechts) zuzurechnen. In einem Fall konnte die Tat keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Phänomen Zähldelikt Tatzeit PMK - rechts § 185 Strafgesetzbuch (StGB) 19.01.2014 PMK - rechts § 308 StGB 01.01.2014 PMK - rechts § 308 StGB 27.01.2014 PMK - rechts § 185 StGB 19.02.2014 PMK - rechts § 303 StGB 11.02.2014 PMK - rechts § 303 StGB 12.02.2014 PMK - rechts § 224 StGB 14.03.2014 PMK - rechts § 303 StGB 27.03.2014 PMK - rechts § 303 StGB 03.04.2014 Nicht zu- zuordnen § 123 StGB 21.03.2014 PMK - rechts § 303 StGB 27.03.2014 PMK - rechts § 306a StGB 29.04.2014 PMK - rechts § 86a StGB 29.04.2014 PMK - rechts § 303 StGB 29.04.2014 Berlin, den 17. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2014)