Drucksache 17 / 14 677 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 06. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Oktober 2014) und Antwort Weniger Bürokratie im Bildungs- und Teilhabepaket Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Zeiteinsatz für die Kontrolle der Berlin-Pässe bei Lehrkräften und Verwaltungskräften pro Klasse? Zu 1.: Der zeitliche Umfang wird nicht gesondert er- hoben. Nach Vorlage des berlinpass-BuT durch die Er- ziehungsberechtigten im Sekretariat der Schule werden die Schülerinnen und Schüler erfasst, so dass berechtigte Schülerinnen und Schüler benannt werden können, wenn Lehrkräfte feststellen, dass die zusätzliche Lernförderung notwendig ist, um die wesentlichen Lernziele zu errei- chen. 2. Wie werden diese Verwaltungsaufgaben entlohnt? Zu 2.: Pro 25 lernmittelbefreiter Schülerinnen und Schüler an einer Schule wird das jeweilige Schulsekreta- riat um 1 Sekretariatsstunde aufgestockt. Die Lehrkräfte nehmen diese Aufgabe im Rahmen ih- rer Dienstpflichten wahr. 3. Wie wird verhindert, dass Schülerinnen und Schüler die Lernförderung verlassen müssen, da der Berlin- Pass abgelaufen und noch nicht verlängert wurde? Zu 3.: Nach Beendigung des auf dem berlinpass-BuT angegebenen Bewilligungszeitraums besteht für die Schü- lerinnen und Schüler in der Regel keine Veranlassung, die Lernfördergruppe zu verlassen. Derzeit ist es diesen Schü- lerinnen und Schülern gestattet, über den Bewilligungs- zeitraum hinaus, weitere 4 Wochen an der Lernförderung teilzunehmen, damit in dieser Zeit die weitere Leistungs- berechtigung geklärt werden kann. Nach diesen 4 Wochen muss der berlinpass-BuT dem Leistungsanbieter spätes- tens vorgelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt können die betroffenen Schülerinnen und Schüler als so genannte „Selbstzahler“ an der Lernförderung teilnehmen. Die hierbei entstehenden Kosten sind auf der Grundlage von § 30 SGB II, § 34b SGB XII und § 6b Abs. 3 Bundeskin- dergeldgesetz (BKGG) durch die Leistungsstellen nach- träglich zu erstatten. 4. Besteht die Möglichkeit in den Bezirken einen einzigen Ansprechort (z. B. Jobcenter) für die Ausstellung und Verlängerung des Berlin-Passes festzulegen? Zu 4.: Der berlinpass-BuT als Bestandteil des Bewil- ligungsbescheides dem Grunde nach stellt einen verein- fachten Berechtigungsnachweis zum Erhalt der Leistun- gen der Bildung und Teilhabe durch Schulen und Kinder- tageseinrichtungen dar. Diese Grundkonzeption der ver- einfachten Nachweisführung bedingt logisch und zwin- gend, dass der berlinpass-BuT von den jeweils zuständi- gen Leistungsstellen zusammen mit dem Bescheid dem Grunde nach ausgegeben wird. 5. Besteht die Möglichkeit den Berlin-Pass für ein gesamtes Schuljahr oder ein Schulhalbjahr zu bewilligen? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Nach aktueller Rechtslage besteht nicht die Möglichkeit, den berlinpass-BuT für ein Schulhalbjahr oder ein Schuljahr auszustellen. Die Laufzeiten des ber- linpass-BuT hängen mit den Bewilligungszeiträumen der Grundleistungen in den jeweiligen Leistungsgesetzen zusammen. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe handelt es sich um Leistungen zur Sicherung des Lebens- unterhalts, die bei Vorliegen von Bedürftigkeit nur zu- sammen mit den weiteren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt werden. Ein Gleichklang der Laufzeiten des berlinpass-BuT mit den Schulhalbjahren oder Schuljahren würde nach derzeitiger Rechtslage be- deuten, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe unabhängig vom Vorliegen der Bedürftigkeit sowie unab- hängig von der Dauer der Bewilligung der Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt werden würden. Berlin, den 15. Oktober 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2014)