Drucksache 17 / 14 679 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger und Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 06. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Oktober 2014) und Antwort Ausbildung in Sicht – Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Trägern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Rolle haben die Träger, die die Kompetenz- feststellung im Rahmen des Senatsprogramms „Ausbildung in Sicht“ durchführen? Zu 1.: Die von den Trägern umgesetzte Kompetenz- feststellung dient als Einstieg in das Programm „Ausbildung in Sicht“ und verfolgt mehrere Zielstellungen. Anhand einer Sozialanalyse werden der jeweilige familiäre Hintergrund und die vorhandene Unterstützungsstruktur im direkten Umfeld beleuchtet. Dabei gilt es, die Motiva- tion für die Teilnahme am Programm einzuschätzen und motivationshemmende Faktoren auszumachen. Außerdem werden die beruflichen Wünsche mit dem Jugendlichen im Hinblick auf die Eignung und Leistungsfähigkeit ana- lysiert und es findet eine Unterstützung beim Erkennen der eigenen individuellen Fähigkeiten und beruflichen Fertigkeiten sowie der vorhandenen Schlüssel- kompetenzen statt. Ziel ist es, durch die Kompetenzfest- stellung dazu beizutragen, dass die Jugendlichen ihre Verantwortung für ihr Lern- und Arbeitsverhalten erken- nen und einen Beitrag zur Entscheidungsfindung für eine Berufsrichtung zu leisten. Darüber hinaus dienen die Träger der Kompetenzfest- stellung als erste Anlaufstelle für alle Personen, die an einer Teilnahme am Programm „Ausbildung in Sicht“ interessiert sind. Sie informieren über das Programm und pflegen den Kontakt zu entsprechenden anderen Unter- stützungseinrichtungen. 2. Wie viele Personen nahmen seit der Neujustierung des Programms „Ausbildung in Sicht“ im Jahre 2013 an den zentralen Kompetenzfeststellungsverfahren teil (sor- tiert nach Agenturbezirk)? Zu 2.: Insgesamt haben seit der Neujustierung im Jahr 2013 bis Ende September dieses Jahres 549 Personen am Kompetenzfeststellungsverfahren teilgenommen. Davon entfallen 124 Personen auf den Agenturbezirk Nord, 248 Personen auf den Agenturbezirk Mitte und 177 Personen auf den Agenturbezirk Süd. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Teil- nahme an einer der Kompetenzfeststellungen nicht zwin- gend Voraussetzung für die Teilnahme an einer der weite- ren Maßnahmen im Rahmen von „Ausbildung in Sicht“ ist. Dies gilt insbesondere für die Fälle, bei denen eine aktuelle Kompetenzfeststellung bereits von anderer Stelle vorgenommen wurde (z. B. der Bundesagentur für Arbeit) oder die weiterführende Maßnahme klar bestimmt ist (z. B. Nachholen eines Schulabschlusses). 3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Trägern, die die Aufgabe der zentralen Kompetenz- feststellung übernehmen und den Trägern, die für die Schritte Ausbildungsreife & Vermittlung; Ausbildungs- reife & Schulabschluss; Sprache, Orientierung & Ausbil- dungsreife jeweils zuständig sind? Zu 3.: Die Träger der Kompetenzfeststellung werden von den einzelnen Projektträgern mittels eines standardi- sierten Kursprofils zu den jeweiligen Angeboten infor- miert. So erhalten diese den Überblick, welche Kurse zu welchen Schwerpunkten angeboten werden und können diese Informationen an die Jugendlichen weitergeben. Die weitervermittelten Jugendlichen erhalten eine Zusammen- fassung der erarbeiteten Ergebnisse aus der Kom- petenzfeststellung, die sie bei dem aufnehmenden Träger vorlegen und anhand dieser die Arbeit mit den Jugendli- chen fortsetzen kann. 4. Nach welchen Kriterien werden die Jugendlichen nach der zentralen Kompetenzfeststellung an die jeweili- gen Trägern weitervermittelt? Zu 4.: Die Kompetenzfeststellung unterstützt die Ju- gendlichen dabei, das für ihre Zielstellung passende An- gebot zu finden. Anhand der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Kompetenzfeststellung wird eine Einschät- zung zusammen mit dem Jugendlichen vorgenommen, welches Angebot für ihn geeignet ist, seine Ziele zu errei- chen. Dazu werden ihm die vorhandenen Kursangebote vorgestellt, die zeitnah zum seinem Ausscheiden aus der Kompetenzfeststellung einen möglichst zeitnahen Über- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 679 2 tritt in die Anschlussmaßnahme ermöglichen. Die Aus- wahl aus den vorgelegten Angeboten erfolgt durch den Jugendlichen. Die Träger der Kompetenzfeststellung geben hier nur Empfehlungen ab. 5. Wie viele Personen wurden von den Trägern, die die Kompetenzfeststellung übernehmen, an die jeweils anderen Träger weitervermittelt (sortiert nach Agenturbe- zirk und Träger)? Zu 5.: Insgesamt wurden bisher von den Trägern der Kompetenzfeststellung 366 Personen in programminterne Anschlussprojekte vermittelt. Davon kommen 98 Perso- nen aus der Kompetenzfeststellung im Agenturbezirk Nord, 133 Personen aus Kompetenzfeststellung des Agen- turbezirks Mitte sowie 135 Personen aus der Kompetenz- feststellung des Agenturbezirks Süd. Die im Programm erhobenen Daten zur Weiterver- mittlung bilden die Information nach den drei Kursinhal- ten ab. Die tatsächlich aufnehmenden Träger werden nicht erfasst. Insofern liegen zu diesem Teil der Frage keine Informationen vor. 6. Wie läuft das Verfahren zur Vermittlung an einen Träger nach der zentralen Kompetenzfeststellung ab? Zu 6.: Die Weitervermittlung erfolgt auf Basis einer Auswahlentscheidung des Jugendlichen zu den vorhande- nen Angeboten. Durch die Träger der Kompetenzfeststel- lung werden die Jugendlichen bei diesem Prozess unter- stützt. Mittels eines Ergebnisprotokolls werden die zu- sammen mit dem Jugendlichen erarbeiteten Ergebnisse der Kompetenzfeststellung festgehalten und sollen dem aufnehmenden Projektträger alle notwendigen Informati- onen für seine Arbeit liefern. Der Informationsfluss zwi- schen den Trägern der Kompetenzfeststellung und denen der Anschlussmaßnahmen zur erfolgten Übernahme der Jugendlichen ist gewährleistet. 7. Bei wie vielen Personen fand nach der zentralen Kompetenzfeststellung keine Weitervermittlung statt? Sind dem Senat hierzu Gründe bekannt? Zu 7.: Die Kompetenzfeststellung dient nicht aus- schließlich der Weitervermittlung in die drei benannten Projekttypen Ausbildungsreife & Vermittlung; Ausbil- dungsreife & Schulabschluss; Sprache, Orientierung & Ausbildungsreife. Häufig erkennen die Jugendlichen, dass andere Angebote besser zu der von ihnen erarbeiteten Zielstellung passen und werden dann dorthin, also in Unterstützungsstrukturen außerhalb des Programms „Ausbildung in Sicht“ vermittelt. Ein Ausscheiden aus dem Programm ohne eine entsprechende Weitervermitt- lung ist bisher bei 42 Jugendlichen zu verzeichnen gewe- sen. Gründe hierfür sind z. B. gesundheitliche Probleme, Wegzug aus Berlin oder mangelndes Interesse. 8. Welche Rolle wird die vorgeschaltete Kompetenz- feststellung des Programms „Ausbildung in Sicht“ bei der geplanten Jugendberufsagentur spielen? Zu 8.: Die inhaltliche Konkretisierung der Aufgaben der Jugendberufsagentur findet gegenwärtig im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen statt. Abschließende Er- gebnisse liegen noch nicht vor. Es ist aber davon auszu- gehen, dass das Programm „Ausbildung in Sicht“ auch im Beratungsprozess in der Jugendberufsagentur genutzt werden wird und so einen wichtigen Beitrag zur Integrati- on von Jugendlichen in den Ausbildungs- bzw. Arbeits- markt leisten wird. Berlin, den 20. Oktober 2014 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2014)