Drucksache 17 / 14 683 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 07. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2014) und Antwort BWB zu 100 % ein Berliner – wie stellen sich unsere Wasserbetriebe für die Zukunft auf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhal- te, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öf- fentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebe- ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwor- tung zugrunde gelegt. 1. Im Rahmen des Rückkaufs der privatisierten Anteile der BWB wurde vom Senat geäußert, dass die Um- strukturierung der gesellschaftsrechtlichen Struktur der Berlinwasser Gruppe im Laufe des Jahres 2014 abge- schlossen sein soll. a) Wie ist der Stand der Umsetzung der Umstruktu- rierung der gesellschaftsrechtlichen Struktur der Berlin- wasser Gruppe? Bis wann ist diese Umstrukturierung abgeschlossen? b) Welche Szenarien sind denkbare Alternativen zu der bestehenden Struktur der Berlinwasser Gruppe? Wie könnten diese Szenarien umgesetzt werden? Was spricht für bzw. gegen die verschiedenen Szenarien? 2. Im Hauptausschuss am 15. Mai 2013 hat Senator Nußbaum gesagt, dass die Altverträge – also der Konsortialvertrag – erst aufgelöst werden können, wenn der letzte Gesellschafter das Haus verlassen hat, also der Rückkauf der Anteile von RWE und Veolia vollständig umgesetzt ist. Das ist seit 2013 der Fall. a) Was passiert mit dem Vertragsgeflecht samt sei- ner Anlagen? Sind diese Verträge inzwischen außer Kraft gesetzt, geändert oder aufgehoben worden oder zu wel- chem Zeitpunkt ist dies geplant? b) Wenn die Verträge immer noch gelten, wie ist die zeitliche Planung diese Verträge zu beenden? Zu 1. und 2.: Die Konzernstruktur der Berlinwasser- Gruppe soll weiterhin stark vereinfacht werden, wobei nicht mehr benötigte Gesellschaften aufgelöst oder ver- schmolzen werden sollen. Die Ermittlung der steuerrecht- lich und betriebswirtschaftlich optimierten Zielstruktur ist sehr komplex, wobei eine Vielzahl steuer- bzw. han- delsrechtlicher Effekte und Wechselwirkungen, die teil- weise als Einmal- und teilweise als Dauereffekte auftre- ten, zu berücksichtigen sind. Aufgrund der Singularität der bei der Teilprivatisierung 1999 geschaffenen konsor- tialvertraglichen Strukturen existieren keine Präzedenzfäl- le für die Auflösung derartiger Konstrukte und die daraus resultierenden Steuerwirkungen. Es wird mit einem struk- turellen Umbauprozess gerechnet, der unter Umständen einen längeren Zeitraum (bis zu zwei Jahre) in Anspruch nehmen könnte. Derzeit sind die Berliner Wasserbetriebe (BWB) in Abstimmung mit der Beteiligungsverwaltung mit der Ausarbeitung eines umfassenden Gesamtkonzepts befasst. In der geplanten Zielstruktur sollen nur die BWB und die künftige Berlinwasser Holding GmbH mit ihren je- weiligen Tochtergesellschaften verbleiben. Das Abgeord- netenhaus wird zu gegebener Zeit im Hinblick auf Ent- scheidungen über die endgültige Zielstruktur und dazu erforderliche Zwischenschritte bei der Umstrukturierung der Berlinwasser-Gruppe eingebunden. Sowohl der Kon- sortialvertrag als auch die Verträge über die Stillen Ge- sellschaften haben in der aktuellen Fassung Bestand. Im Zuge der weiteren Restrukturierung werden die Verträge aufgelöst. 3. Welche Bedeutung misst der Senat dem nationalen und internationalen Wettbewerbsgeschäft der Berlinwas- ser Gruppe bei? Soll dieser Geschäftszweig weiterhin innerhalb der Berlinwasser Gruppe aufrechterhalten wer- den? Zu 3.: Die derzeit stattfindende Umstrukturierung der Berlinwasser Gruppe ist unabhängig von der Ausrichtung des nationalen und internationalen Wettbewerbsgeschäfts. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 683 2 Schon im Jahr 2011 erfolgte die Restrukturierung des internationalen Wettbewerbsgeschäfts bei der Berlinwas- ser International GmbH (BWI). Die Beschränkung auf die Verwaltung bestehender Projekte entsprach und entspricht dem allgemeinen Interesse, sich auf das Kerngeschäft der Berlinwasser Gruppe, d.h. die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Berlin und Teilen Brandenburgs, zu fokussieren. 4. Gibt es inzwischen eine Entscheidung über den Weiterbetrieb der Gewinnrücklage (resultierend aus 5. Änderungsvereinbarung), die aufgrund der Differenz der Abschreibungen von Abschreibungen auf der Basis von Anschaffungskosten versus Wiederbeschaffungszeitwer- ten gebildet wurde? Wenn nein, wann soll diese Entschei- dung getroffen werden? Zu 4.: Eine Beschlusslage im Senat, hier eine Verän- derung herbeizuführen, besteht derzeit nicht. Die BWB gehen daher in ihrer mittelfristigen Wirtschaftsplanung von einer Dotierung der Rücklage aus dem Überschuss von Wiederbeschaffungszeitwertabschreibungen nach der gleichen Berechnungsgrundlage wie bis einschließlich Jahresabschluss 31.12.2013 aus. 5. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die für den Neu- bzw. Umbau der Unternehmenszentrale der BWB in der Neuen Jüdenstraße 1 – 2 entstanden sind? Zu 5.: Die Gesamtinvestitionskosten der Verwal- tungsgebäude Neue Jüdenstraße 1 und 2 betrugen 208,6 Mio. €. 6. Wie wurden bzw. werden diese Baukosten finanziert ? Bitte Finanzierungskonzept darstellen. Zu 6.: Die Baukosten wurden und werden durch ein sog. Sale-and-lease-back-Geschäft finanziert. 1996 und 1997 schlossen die BWB mit der Immobilienvermie- tungsgesellschaft Schumacher & Co. Objekt Rolandufer KG (Rolandufer KG) mehrere Verträge über die Errich- tung, Finanzierung und Nutzung der Verwaltungsgebäude in der Neuen Jüdenstraße. Die BWB verkauften ein Erb- baurecht an die Rolandufer KG, die die Verwaltungsge- bäude errichtete, und mieteten diese Gebäude seit dem von der Rolandufer KG zurück. Die BWB haben das Recht, die Gebäude zum 31.12.2018 zu einem vertraglich fixierten Kaufpreis zu erwerben. Die Rolandufer KG hat das Recht, die Gebäude zehn Jahre später zu einem ver- einbarten Kaufpreis an die BWB zu verkaufen. 7. Planen die BWB eine Veränderung des Leasingvertrages zur Nutzung des Gebäudes Jüdenstraße 1 – 2? Zu 7.: Nein, eine Veränderung der Verträge ist nicht geplant. 8. In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/13932 wird im Zusammenhang mit dem Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf auf geringere Entsorgungskos- ten verwiesen. Wie ergeben sich aus dem Rückkauf ge- ringere Entsorgungskosten? Zu 8.: Innerhalb des Betreibermodells schlossen die BWB mit der TELO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kläranlage Waßmannsdorf KG (TELO) am 20.12.1996 einen Betriebsführungsvertrag: Der Betriebs- führungsvertrag sah eine festgelegte Höhe der Betriebs- führungskosten abhängig von der eingeleiteten Menge Abwassers pro Tag vor. Diese von den BWB an die TELO berechneten Kosten für die Betriebsführung des Klärwerkes Waßmannsdorf wurden den BWB von der TELO als Entsorgungskosten für das eingeleitete Abwas- ser wiederum in Rechnung gestellt. Die in den Betriebs- führungskosten enthaltenen Kosten für große Instandhal- tungsmaßnahmen, Umsatzsteuer auf die durch die Be- triebsführung entstehenden Personalkosten, Verkehrssi- cherungskosten sowie die Gewerbeertragsteuer auf den Rückkauf in 2013 fallen bei den BWB ab 2014 nicht mehr oder nicht in der 1996 vertraglich vereinbarten Höhe an. 9. Um wie viel erhöhen sich durch den Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf der Material-, der Personal- und sonstiger Aufwand der BWB? Zu 9.: Die Aufwendungen erhöhen sich nicht, vgl. Antwort zu Frage 8. 10. Wie hoch ist im Zusammenhang mit dem Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf die Differenz der Abschreibungen die sich aus den unterschiedlichen Ab- schreibungsmethoden nach Anschaffungswerten bzw. nach Wiederbeschaffungszeitwerten ergibt, die durch die erhöhten Abschreibungen entsteht? Zu 10.: Da der Rückkauf des Klärwerkes Waßmanns- dorf am 31.12.2013 getätigt wurde, ergibt sich in 2014 kein Unterschied zwischen den Abschreibungen auf An- schaffungskosten und Abschreibungen auf Wiederbe- schaffungszeitwerte, da der Anschaffungswert dem Wie- derbeschaffungszeitwert entspricht. 11. Wie hoch sind die Aufwendungen, die der Berlinwasser Beteiligungs GmbH und der BWB Rekom Ber- lin GmbH & Co. KG entstehen? Bitte für jedes Unter- nehmen einzeln die jeweiligen Kostenarten (Personalauf- wand, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Verbindlichkeiten, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen, etc.) darstellen. Wofür wer- den etwaige Überschüsse verwendet? 12. Welche Erträge erwirtschaften die Berlinwasser Beteiligungs GmbH und die BWB Rekom Berlin GmbH & Co. KG? Bitte die einzelnen Ertragsarten für die jewei- ligen Unternehmen aufgeschlüsselt darstellen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 683 3 Zu 11. und 12.: Im Folgenden werden wirtschaftliche Eckdaten für die Berlinwasser Beteiligungs GmbH (BBG) – ehemals RVB - RWE Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH – dargestellt: Auszug aus der Gewinn- und Verlustrechnung (in TEUR) 2013 2012 Sonstige betriebliche Erträge 7 6 Sonstige betriebliche Aufwen- dungen -952 -612 Erträge aus Teilgewinnabfüh- rungsverträgen* 83.110 88.257 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 19 83 Zinsen und ähnliche Aufwen- dungen** -27.471 -27.451 Steuern vom Einkommen und Ertrag -11.843 -12.135 Jahresüberschuss 42.870 48.149 _ * Die Erträge aus Teilgewinnabführungsverträgen umfassen den Teilgewinn abzgl. Kosten Geschäftsführung, Gewerbe- und latente Steuern der Berlinwasser Holding AG ** Diese Position betrifft die Verzinsung der Gesellschafterdarlehen gegenüber RWE (bis Oktober 2012), Veolia (bis Dezember 2013) und BWB Rekom Berlin GmbH & Co. KG (BWB Rekom). Die BBG beschäftigt keine eigenen Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer, insoweit entstehen keine Perso- nalaufwendungen. Abschreibungen sind in den Geschäfts- jahren 2012 und 2013 nicht entstanden. Die Jahresüberschüsse der BBG werden an die An- teilseigner (ehemals RWE und Veolia, jetzt BWB Rekom) abgeführt. Zu beachten ist, dass die bisherige Praxis der Vorab-Gewinnausschüttungen mit dem Ausscheiden der Privaten aufgegeben wurde. Dies hat zur Folge, dass die Jahresüberschüsse wie üblich erst im Folgejahr an die BWB Rekom ausgeschüttet werden. Verbindlichkeiten (in TEUR) 2013 2012 Verb. aus Lief. und Leistungen 109 0 Verb. gg. verbundenen Unter- nehmen 30 0 Verb. gg. Gesellschafter * 1.097.917 1.151.308 * Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern umfassen die von den Anteilseignern (RWE bis Oktober 2012, Veolia bis Dezember 2013 sowie BWB Rekom) gewährten Gesellschafterdarlehen sowie Betriebsmittelrahmenkredite. Die BBG hat keine Verbindlichkeiten gegenüber Kre- ditinstituten. Im Folgenden werden wirtschaftliche Eckdaten für die BWB Rekom Berlin GmbH & Co. KG (BWB Rekom) dargestellt: Auszug aus der Gewinn- und Verlustrechnung (in TEUR) 2013 Rumpfgeschäftsjahr 01.08.-31.12.2012 Sonstige betriebli- che Aufwendun- gen -401 -220 Erträge aus Betei- ligungen 0 23.600 Erträge aus Aus- leihungen d. Fi- nanzanla- gevermögens* 13.763 2.019 Sonstige Zinsen und ähnliche Er- träge 1.014 247 Zinsen und ähnli- che Aufwendun- gen** -9.812 -320 Jahresüberschuss 4.564 25.326 _ * Die Position betrifft die Verzinsung der Gesellschafterdarlehen, hier Anteil BWB Rekom. Ab Dezember 2013 stehen durch die Über- nahme des Veolia- Geschäftsanteils die Zinsen vollständig der BWB Rekom zu. ** In dieser Position werden die Zinsaufwendungen für die Er- werbsfinanzierung bei der IBB ausgewiesen. Die BWB Rekom beschäftigt keine eigenen Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer, insoweit entstehen keine Personalaufwendungen. Abschreibungen sind in den Ge- schäftsjahren 2012 und 2013 nicht entstanden. Die Jahresüberschüsse der BWB Rekom werden voll- ständig thesauriert. Verbindlichkeiten (in TEUR) 2013 2012 Verb. gg. Kreditinstituten* 1.267.583 658.824 _ * Diese Position umfasst die Erwerbsfinanzierung bei der IBB. 13. Wie verteilen sich die von der Berlinwasser Holding abgeführten Aufwendungen von 83,1 Mio. Euro in2013 aus Teilgewinnabführungsverträgen auf die ein- zelnen Empfänger? Bitte einzeln darstellen. Zu 13.: Wie vorstehend dargestellt, führt die BBG den aus dem Teilgewinn in Höhe von 83,11 Mio. € nach Abzug ihrer Aufwendungen – überwiegend sind dies Zinszahlungen an die BWB Rekom und Steuerzahlungen – verbleibenden Jahresüberschuss an die BWB Rekom ab. Diese tilgt mit den Mitteln aus der Teilgewinnabführung die Erwerbsfinanzierung bei der IBB und leistet die erfor- derlichen Zinszahlungen für die Rückerwerbskredite. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 683 4 14. Planen die BWB die Nutzung der Immobilie Hohenzollerndamm 44 / Eisenzahnstraße 36 / Bielefelder- straße 15 nach Ablauf der vereinbarten 15-jährigen Nut- zungsdauer zu verlängern? Wenn ja, zu welchen Konditi- onen? Zu 14.: Nein, die BWB planen keine Verlängerung dieser Mietverträge nach Ablauf der 15-jährigen Nut- zungsdauer. 15. Von welchen externen Dienstleistern wurde das Programm NEO konzipiert und welche Kosten sind für die Ermittlung der Einsparpotentiale entstanden? Wie wird die Umsetzung von NEO überwacht bzw. kontrol- liert? Zu 15.: Für die Konzeption und Beratung im Pro- gramm NEO (Nachhaltige Effiziente Optimierung) wurde die Firma Fichtner Management Consulting AG (in Ko- operation mit Horváth und Partners Management Consul- tants) beauftragt. Die Kosten des Beratungsauftrags be- trugen rund 258 T€. Zum Stand der Umsetzung des NEOProjektes erfolgt eine quartalsweise Berichterstattung an den Vorstand. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls regelmäßig über den Fortgang des Projektes informiert. 16. Welche Veränderungen der Organisationsstruktur wurden im Rahmen von NEO vorgenommen und wie hoch sind die damit erzielten Einsparungen? Welche weiteren dauerhaften Folgen ergeben sich aus dem Pro- gramm? Bitte für die einzelnen Bereiche aufgeschlüsselt darstellen. Zu 16.: Die Vorstandsressorts Technik und Betrieb wurden unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden zusammengeführt und damit die Anzahl der Vorstandsbe- reiche auf drei verringert. Mit den organisatorischen Ver- änderungen, der Bündelung von Dienstleistungen, der Verschlankung von Bereichen, dem Abbau von Schnitt- stellen und der Schaffung einer durchgängigen Verant- wortung für die wesentlichen Prozesse im Unternehmen wurden die Voraussetzungen für effizientere Abläufe und eine stärkere Nutzung von Synergien geschaffen. Die im Projekt NEO ermittelten Einsparpotenziale resultieren aus Prozessoptimierungen, organisatorischen Veränderungen und betrieblichen Einsparungen im gesamten Unterneh- men. Im Wirtschaftsplan bis 2018 sind in Folge des Pro- jekts NEO Einsparungen bei Sachkosten in Höhe von rund 13 Mio. €, bei Investitionen in Höhe von rund 40 Mio. € und im Bereich Personal in Höhe von rund 9 Mio. € berücksichtigt. 17. Nehmen die BWB nach der jetzt auslaufenden, im Jahr 1999 getroffenen Vereinbarung eines 15-jährigen Kündigungsschutzes für die Beschäftigten der BWB be- triebsbedingte Kündigungen zur Erreichung des ange- strebten Stellenabbaus vor? Wenn nein, wie soll der beab- sichtigte Stellenabbau bei den BWB erreicht werden? Wo liegt das angestrebte Endziel an Personalstellen bei den BWB nach Abschluss des Programms NEO? Zu 17.: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass zwi- schen dem Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherheit und dem Effizienzprogramm NEO keinerlei Zusammenhänge bestehen. Die im Rahmen des Projekts NEO vereinbarte Reduzierung der Personenjahre in Höhe von 400 (bis 2018) wird durch die Einführung von unterschiedlichen Personalinstrumenten (56er-/ und 60er-Regelung als Al- tersteilzeitregelung, 63er-Regelung als betriebliche Ver- einbarung zum vorzeitigen Renteneintritt) und der alters- bedingten Fluktuation erreicht. Der Abbau erfolgt somit sozialverträglich und weiterhin unter Verzicht von be- triebsbedingten Kündigungen. Berlin, den 15. Oktober 2014 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2014)