Drucksache 17 / 14 684 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 07. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2014) und Antwort Verhältnisse in Berliner Flüchtlingsunterkünften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Betreibt die Firma „European Homecare“ auch in Berlin Flüchtlingsunterkünfte? Zu 1: Nein. 2. Welche Vorgaben werden hinsichtlich der Überprü- fung des einzusetzenden Sicherheitspersonals in Berliner Flüchtlingsunterkünften gemacht? Durch welche Stelle wird die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert? 3. Gab oder gibt es Beschwerden über gewalttätige Übergriffe von Sicherheitspersonal auf Flüchtlinge in Berlin? Bitte alle Fälle einzeln und nach Standort der Unterkünfte auflisten. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Ereignissen in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach (Nordrhein-Westfalen)? Wurden Sofortmaßnahmen er- griffen oder sind Sofortmaßnahmen geplant? Zu 2. bis 4.: Beschwerden über gewalttätige Übergrif- fe von Sicherheitspersonal in Berliner Flüchtlingsunter- künften sind dem Senat bis jetzt nicht bekannt geworden. Einrichtungen, in welchen Asylbegehrende und Flüchtlinge untergebracht werden, dürfen nur Wachschut- zunternehmen verpflichten, die bzw. deren Beschäftigte über eine Sachkundeprüfung gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) verfügen. Die in Berlin für alle Aufnahmeein- richtungen sowie vertragsgebundenen Gemeinschaftsun- terkünfte geltenden Qualitätsanforderungen wurden dar- über hinaus zum 26.09.2014 dahingehend überarbeitet, dass bei den eingesetzten Personen keine Tatsachen vor- liegen dürfen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit persönlich ungeeignet sind. Zum Nachweis hat die Betreiberin oder der Betreiber künftig von allen in der Einrichtung tätigen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern vor der Einstellung bzw. bei be- gründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung ein Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregisterge- setzes (BZRG), das nicht älter als drei Monate ist, anzu- fordern und vorlegen zu lassen. Ferner soll verpflichtend geregelt werden, dass die Vorgaben für Wachschutzun- ternehmen uneingeschränkt auch für eventuell von diesen beauftragte Nach- oder Subunternehmen gelten. 5. In welcher Form wird die interkulturelle Kompe- tenz des Personals in Berliner Flüchtlingsunterkünften geschult? Finden Evaluationen zu den Erfolgen dieser Schulungsangebote statt? Werden aus derartigen Evalua- tionsergebnissen Verbesserungen der Schulungen abgelei- tet? Zu 5.: Die Betreiberinnen und Betreiber nehmen wäh- rend der Einstellungsverfahren eine sorgfältige Auswahl ihres Personals vor. Wichtige Kriterien neben der fachli- chen Ausbildung, relevanter Sprachkenntnisse und einem angemessenen Auftreten sind soziale und interkulturelle Fähigkeiten. Dabei verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrheitlich über eigene Migrationserfahrun- gen, die sie in ihrem beruflichen Alltag einsetzen. Dar- über hinaus werden die fachlichen und sozialen Kompe- tenzen kontinuierlich ausgebaut. Darunter fällt unter an- derem die regelmäßige Teilnahme an internen und exter- nen Schulungen, wöchentlichen Teamsitzungen, Supervi- sionen und kollegiale Fallbesprechungen. In diesem Rahmen finden auch Evaluationen statt. 6. An welche Stellen können sich Flüchtlinge wenden, wenn sie Übergriffe durch Personal melden wollen? Wer- den den Flüchtlingen diese Stellen bekannt gemacht und in welcher Form geschieht diese Informationsweitergabe? Zu 6.: Betroffene Personen können sich jederzeit ver- trauensvoll an die jeweiligen Heimleitungen sowie an das für Sozialarbeit und Betreuung in den Einrichtungen ein- gesetzte Personal wenden. Auf behördlicher Ebene können die Sprechstunden des Sozialdienstes im LAGeSo genutzt werden. Im Sozi- aldienst arbeiten fünf Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädago- ginnen, die auf Grund ihrer Ausbildung und langjährigen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 684 2 Erfahrungen im Bereich der Flüchtlingsarbeit in der Lage sind, rat- oder hilfesuchende Flüchtlinge engagiert und kompetent bei der Bewältigung von Problemen zu unter- stützen. Durch die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes im LAGeSo erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber gleich nach ihrer Meldung in der Zentralen Aufnahmeein- richtung (ZAA) eine ausführliche Beratung. Hierdurch wird gewährleistet, dass alle nach Berlin verteilten Asyl- begehrenden zeitnah nach ihrer Aufnahme mit der vom Sozialdienst angebotenen Unterstützung bei ggf. auftre- tenden Schwierigkeiten vertraut gemacht werden. Auf schriftlichem Weg können Beschwerden auch an das Zentrale Qualitäts- und Beschwerdemanagement beim LAGeSo gerichtet werden. Im Falle konkreter Hinweise auf einen nicht korrekten Umgang mit Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünf- ten würde dort veranlasst werden, dass diesem Verdacht unverzüglich durch die im LAGeSo zuständige Stelle – die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) - nachgegan- gen wird. Im Übrigen bietet auch das Büro der Beauftragten für Integration und Migration in seinen Diensträumen eine kompetente Beratung und Unterstützung für Asylbegeh- rende und Flüchtlinge in der dreimal wöchentlich geöff- neten Beratungsstelle an. An zwei Tagen in der Woche besteht für Ratsuchende zudem die Möglichkeit einer telefonischen Beratung. Weitere Informationen hierzu vermittelt die Beauftragte für Migration und Integration auf ihrer Internet-Präsenz. Schließlich stehen auch die bezirklichen Migrations- beauftragten als Ansprechstellen für Flüchtlinge zur Ver- fügung. Berlin, den 21. Oktober 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Okt. 2014)