Drucksache 17 / 14 686 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 07. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2014) und Antwort Wer betreut die IT an den Berliner Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über den Umfang der IT-Betreuung an Schulen (sortiert nach Schulform und Verwaltungsaufgaben bzw. pädagogischen Aufga- ben)? 2. Erhalten Schulen zur Betreuung ihrer schulinternen IT gesonderte Mittel (sortiert nach Schulform und Verwaltungsaufgaben bzw. pädagogischen Aufgaben)? 3. Können Schulen zur Betreuung ihrer schulinternen IT Mittel aus der Personalkostenbudgetierung (PKB) verwenden? Zu 1. bis 3.: Entsprechend § 7 des Schulgesetzes (SchulG) für das Land Berlin in der Fassung vom 28.06 2010 erhalten die Schulen die erforderlichen Sachmittel, d.h. auch die für Informations- und Kommunikationstech- nik; die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung setzt dafür Mindeststandards fest. Die Mittelbereitstellung für die IT-Ausstattung der allgemein bildenden Schulen sowie für die Wartung obliegt grundsätzlich den bezirkli- chen Schulträgern des Landes Berlin im Rahmen des Lehrmittelansatzes. Als Anlage (mit der Originalbezeich- nung „Anlage 7“) ist die Übersicht über die Veranschlagungsleitlinien vom April 2013 beigefügt, der die Beträge zu entnehmen sind, die den bezirklichen Schulträgern in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 für Lehrmittel (ein- schl. der Informations- und Kommunikationstechnik gem. § 7, SchulG) zur Verfügung gestellt werden. Bei den durch die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft zentral verwalteten Schulen wird im Rahmen ihrer Lehrmittelzuweisung für den Bereich IT ein Betrag von 100 € pro Computer pro Jahr ausgewiesen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Schulrech- neranlagen obliegt diesen Schulen in eigener Verantwor- tung. Der „eEducation Berlin Masterplan“ beinhaltet auch Aussagen zur Betreuung von Schulrechneranlagen, wobei für die öffentlichen allgemein bildenden Berliner Schulen seit 2004 zwischen der pädagogischen IT-Betreuung und der technischen IT-Betreuung unterschieden wird. 1. Pädagogische IT-Betreuung Für die pädagogische IT-Betreuung erhalten alle öf- fentlichen allgemein bildenden Schulen Berlins Stunden- anteile als Zuschuss für den von den Schulen als erforder- lich erachteten Ermäßigungsumfang für die IT- Betreuerin/den IT-Betreuer (ITB) in Abhängigkeit von der Schüleranzahl der Schule. Derzeit (Schuljahr 2014/2015) ist ein Schlüssel von 0,5 Wochenstunden Unterrichtsabminderung pro 142 Schülerinnen und Schü- ler möglich. Die prinzipielle Festlegung, Schulen für die pädagogische IT-Betreuung Abminderungsstunden zur Verfügung zu stellen, wurde im Masterplan festgelegt. Schulen, die diese Schüleranzahl unterschreiten, erhalten standardmäßig 0,5 Wochenstunden Unterrichtsabminde- rung. Zu den Aufgaben der ITB (s. eEducation Berlin Mas- terplan, Seite 36) gehören u.a. die Betreuung, Unterstüt- zung und Beratung von Lehrerinnen und Lehrern beim IT-Einsatz in der eigenen Schule sowie die Beratung und Planung bei der Ausstattung der Schule mit Hard- und Software einschl. der Beratung der schulischen Gremien bei Entscheidungen im IT-Bereich, die Koordination der IT-Fortbildung des Kollegiums, die Federführung für die Erstellung des IT-Konzeptes („Medienkonzept“) der Schule, usw. Das Verfahren hat sich bisher bewährt. 2. Technische IT-Betreuung Für die technische Betreuung der im Unterricht einge- setzten Computer bzw. Computerarbeitsplätze ist aus- schließlich der jeweilige Schulträger verantwortlich. Den Schulen steht es dann frei: - sich zu Pools zusammenzuschließen, - Einzelverträge abzuschließen, - mit Anbietern Verträge für Fernwartung abzuschlie- ßen, - oder in anderer geeigneter Weise in Kooperation mit dem bezirklichen Schulträger für die technische IT-Betreuung ihrer Schulrechneranlagen zu sorgen, wobei die Qualitätssicherung, die Wirtschaftlich- keit und die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 686 2 Dem Senat liegen keine Kenntnisse über den Umfang der durch den bezirklichen Schulträger zu leistenden technischen IT-Betreuung vor. Im Einzelfall haben Bezir- ke Verträge mit entsprechenden Dienstleistern, entweder direkt oder über das ITDZ, abgeschlossen. Ihnen obliegt die Wartung und Betreuung der IT-Rechneranlagen sowie die Installation und Pflege der Standard- und Lern- software, die Erstellung der Images, die Integration neuer und vorhandener IT-Endgeräte in die schulische Anlage, die Durchführung von Kleinreparaturen, die Beratung bei IT-Neubeschaffung und Projekten sowie die Inventarisie- rung. Die Verwendung von Mitteln aus der Personalkos- tenbudgetierung (PKB) zur Betreuung der schulinternen IT (Wartung) ist nicht zulässig, da im Rahmen der PKB nur pädagogische Projekte mit Beteiligung von Schüle- rinnen und Schülern finanziert werden können. Im Rah- men des Projektes eGovernment@School gibt es aktuell Überlegungen für eine Neuausrichtung zur Erreichung der Projektziele. Diese verfolgen auch die Stärkung des aktu- ellen Standes der IT-Sicherheits- und IT- Datenschutzvorgaben und unterstützen durch Standardi- sierung die Betriebsbereitschaft und den Supportprozess. Für IT-Sicherheits- und IT-Datenschutzunterstützung steht den Schulen ein Team von IT-Sicherheits- und IT- Datenschutzbetreuern zu Verfügung. Mit dem Schulser- vicezentrum Berlin (SSZB) steht den Schulen über einen Servicedesk und das unterstützende Ticketsystem eine weitere Unterstützung zur Verfügung. Weitere Unterstüt- zungsleistungen werden in die anstehenden Überlegungen einer möglichen Neuausrichtung mit eingehen. 4. Erhalten Lehrkräfte zur Betreuung der schulinternen IT gesonderte Ermäßigungsstunden? Wenn ja, a) nach welchen Kriterien werden die Ermäßigungs- stunden in welcher Höhe zugewiesen? b) wo ist das festgelegt? c) wie viele Ermäßigungsstunden wurden in den letz- ten drei Jahren hierfür erteilt? Zu 4.: Das Kontingent für IT-Betreuerinnen und IT- Betreuer wird unter Nr. VI. 3.9 Beratungsaufgaben in den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehr- kräften an öffentlichen Berliner Schulen geführt und all- jährlich mit diesen fortgeschrieben. In den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 stan- den für die allgemein bildenden Schulen 977 und für die beruflichen Schulen 221 Stunden zur Verfügung. Berlin, den 24. Oktober 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2014) S17-14686 S1714686-Anlage