Drucksache 17 / 14 688 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 08. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2014) und Antwort ISBJ-Jugendhilfe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Entwicklung und flächendeckenden Einführung des seit langem angekündigten neuen IT-Fachverfahren Jugendhilfe? 2. Welche Ergebnisse brachte das im Februar 2014 durchgeführte Ausschreibungsverfahren? 3. Welche Entscheidung wurde in Auswertung der Ausschreibung 2014 gefällt und inwieweit waren die Bezirke und mögliche Dritte in die Entscheidungsfindung einbezogen? 4. Welche fachlichen Erwartungen verbindet der Senat mit dem neuen IT-Fachverfahren Jugendhilfe? 5. Welche Komponenten soll das neue ITFachverfahren Jugendhilfe enthalten und inwieweit ist es „anschlussfähig“ an andere Fachverfahren? 6. Welche besondere Bedeutung hat das neue ITFachverfahren für das Fach- und Finanzcontrolling im Bereich der Hilfen zur Erziehung? 7. Wie ist der Zeitplan zur Einführung des neuen ITFachverfahrens für die Jugendhilfe? 8. Welche Bezirke haben sich als „Entwicklungsbezirke “ für das neue IT-Fachverfahren Jugendhilfe zur Verfügung gestellt und welche konkreten Aufgaben haben sie damit übernommen? 9. Welche zusätzlichen Ressourcen (finanziell / sächlich / personell) haben die „Entwicklungsbezirke“ bekommen ? Falls keine, warum erhielten die Bezirke keine zusätzlichen Ressourcen? 10. Was kosten Entwicklung und flächendeckende Einführung des neuen IT-Fachverfahrens Jugendhilfe und wer trägt diese Kosten? 14. Wann wird der Senat dem Abgeordnetenhaus im Kontext des Auflagenbeschlusses Nr. 54 / Drs.17/400 über den Stand des neuen IT-Fachverfahrens Jugendhilfe berichten? Zu den Fragen 1.bis 10. sowie 14.: Der Senat hat mit Datum vom 10. Oktober 2014 einen neuen Gesamtbericht „ISBJ Jugendhilfe“ dem Abgeordnetenhaus zugeleitet. Dieser vertrauliche Bericht berücksichtigt die Anforde- rungen des Auflagenbeschlusses Nr. 54/Drs. 17/1400 und beantwortet weitgehend und ausführlich die hier gestell- ten Fragen 1 bis 10. Insofern wird im Wesentlichen auf den o. g. Gesamtbericht ISBJ verwiesen. Wie im Bericht zum 30.06.2014 über den Stand der Entwicklung und Einführung von ISBJ (Integrierte Soft- ware Berliner Jugendhilfe) dargelegt (Rote Nr. 0622 F), beabsichtigt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) die Beschaffung, Einführung und Anpassung eines erprobten Standard- fachverfahrens „ISBJ-Jugendhilfe“ für die Aufgabenbereiche der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH), des Regi- onalen Sozialen Dienstes (RSD) inkl. des Kinderschutzes sowie der Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschusses (AV/UV). Zu diesem Zweck hat die SenBildJugWiss im Februar 2014 ein Europaweites Ausschreibungs- und Vergabever- fahren initiiert, welches in enger Abstimmung und mit umfangreicher Beteiligung der Bezirke planmäßig im September 2014 abgeschlossen wurde. Gemäß des o. g. Auflagenbeschlusses Nr. 54 / Drs. 17/1400 ist der Haupt- ausschuss vor Zuschlagserteilung zu informieren. Dies soll nunmehr in der 69. Sitzung des Hauptausschusses am 12. November 2014 erfolgen. Mit dem neuen Fachverfahren „ISBJ-Jugendhilfe“ sollen die Geschäftsprozesse in den Berliner Jugendäm- tern flächendeckend und durchgängig unterstützt werden. Angestrebt werden eine Standardisierung der Geschäfts- prozesse, eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter in den Berliner Jugendämtern sowie eine Stärkung der Steuerungsfähigkeit innerhalb der Berliner Jugendhil- fe. Letzteres umfasst u. a. die Einbindung der aus dem Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 688 2 Fach- und Finanzcontrolling im Bereich Hilfen zur Erzie- hung resultierenden Anforderungen (bspw. die Generie- rung von Daten aus dem lfd. Fallmanagement für ein aggregiertes Controlling) sowie den Aspekt der Wir- kungsorientierung von Hilfen. Vorbehaltlich einer Zuschlagserteilung im November 2014 strebt die SenBildJugWiss gemeinsam mit den Be- zirken die Einführung des neuen Fachverfahrens bis Mitte 2017 an. Die Einführung des IT-Fachverfahrens „ISBJJugendhilfe “ soll modular in drei Stufen erfolgen: Stufe 1 – Einführung des Moduls WJH; Stufe 2 – Einführung des Moduls RSD/Kinderschutz sowie Stufe 3 – Einführung des Moduls AV/UV. Es ist vorgesehen, dass die einzelnen Module iterativ zunächst in drei Pilotbezirken implemen- tiert werden. Nach einer erfolgreichen Einführung in diesen drei Piloten (dies sind die Bezirke Mitte, Neukölln und Treptow-Köpenick) werden die jeweiligen Module in den übrigen neun Bezirken ausgerollt. Zu den Aufgaben der Pilotbezirke zählen u. a. die Mitwirkung von Fachkräften in der Phase der Anpassung der Software (Ziel: Vereinheitlichung der Geschäftspro- zesse in den Berliner Jugendämtern), die Unterstützung bei der Systemvorbereitung der Lösung; die Unterstüt- zung in der Test- und Abnahmephase sowie im Roll-out. Innerhalb der Projektplanung sind für die Beistellun- gen der Bezirke kompensatorische Ressourcen vorgese- hen. Darüber hinaus trägt das Land Berlin, vertreten durch die SenBildJugWiss, die Kosten für die Beschaffung, Einführung und Anpassung der Software. Die geschätzten Aufwendungen für das Projekt „Einführung und Anpassung des Fachverfahrens ISBJ-Jugendhilfe sowie des Betriebes des Verfahrens (inkl. Wartung und Pflege) sind im Gesamtbericht ISBJ über einen Zeitraum von 5 Jahren nach Kostenträgern dargestellt. 11. Welchen finanziellen Betrag leisten die Bezirke für die Entwicklung und Einführung des neuen IT- Fachverfahrens Jugendhilfe und welchen finanziellen Anteil übernimmt der Senat für welche Maßnahmen? Zu 11.: Für die Bezirke ist kein eigener finanzieller Anteil für die Beschaffung, Einführung und Anpassung des IT-Fachverfahrens ISBJ-Jugendhilfe vorgesehen. Die Finanzierung soll vollständig durch die SenBildJugWiss erfolgen. 12. Wie hoch sind die Aufwendungen der Bezirke für das gegenwärtig laufende Fachverfahren und wie hoch sind die Kosten davon, die nicht durch die Zuweisungen abgedeckt sind (bitte bezirklich aufschlüsseln)? 13. Wie hoch sind die Kosten, die die Bezirke für das laufende Fachverfahren Jugendhilfe aus ihren Bezirks- haushalten an das ITDZ abführen müssen und welche Dienstleistungen erhalten sie dafür? Zu 12. und 13.: Mit Hilfe des neuen Fachverfahrens ISBJ-Jugendhilfe soll eine flächendeckende IT- Unterstützung für die Aufgabenfelder Wirtschaftliche Jugendhilfe, Regionaler Sozialer Dienst und Amtsvor- mundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss bereitgestellt werden. Bisher stehen mit den Verfahren ProJugend sowie ZVK/UVK (Zentrale Vormundschafts- kasse/zentrale Unterhaltsvorschusskasse) lediglich für die Wirtschaftliche Jugendhilfe sowie die Zentrale Vormund- schafts- und Unterhaltskasse eigene IT-Verfahren zur Verfügung. Betrieb, Pflege und Wartung dieser Verfahren werden vor allem von den Bezirken, anteilig aber auch von der SenBildJugWiss finanziert. Die Aufwendungen für die Softwarepflege von ProJugend sowie den Betrieb von ZVK/UVK durch das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) beliefen sich im Jahr 2013 insgesamt auf rund 435 T€. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt nicht zwischen den Bezirken und dem ITDZ, sondern zwischen den Be- zirken und der SenBildJugWiss. Berlin, den 23. Oktober 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Okt. 2014)