Drucksache 17 / 14 691 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 07. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2014) und Antwort Wildwuchs der Altkleider-Container in Berlin – Wer profitiert davon? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Altkleider-Container stehen in Ber- lin? 1. Wie viele davon sind einem karitativen Träger zu- zuordnen? 2. Wie viele davon sind einem kommerziellen Träger zuzuordnen? 3. Wie viele stehen ohne Genehmigung? (Bitte um Auflistung nach Bezirken) 4. Für wie viele Altkleidercontainer wurden in den letzten 12 Monaten in welchen Bezirken Anträge auf Genehmigung zur Benutzung von öffentlichem Straßen- land oder anderen Flächen des Landes Berlin gestellt? Frage 2: Welche karitativen und kommerziellen Trä- ger sammeln in Berlin Altkleider und Altschuhe ein? Wie viele davon sind gemäß §18 KrWG der Verwaltung ange- zeigt worden? Antwort zu 1 und 2: Dem Senat ist nicht bekannt, wie viele Altkleider-Container legal oder illegal in Berlin aufgestellt sind. Die Erteilung von Straßensondernut- zungserlaubnissen liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Der Senat hat lediglich Kenntnis von denjenigen Trägern von Textilsammlungen, die gemäß § 18 des Kreislauf- wirtschaftsgesetzes (KrWG) diese Sammlungen angezeigt haben. Bislang haben 58 Unternehmen die Sammlung von Altkleidern und –schuhen angezeigt, darunter 22 als gemeinnützig anerkannte. Da es sich bei dem Anzeigever- fahren um einen fortlaufenden Prozess handelt, stellt die genannte Anzahl lediglich eine Momentaufnahme dar. Frage 3: Wie viele Tonnen Altkleider und -schuhe werden auf den BSR-Recyclinghöfen gesammelt? Antwort zu 3: Im Jahr 2013 wurden durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe 2.356 Mg (Megagramm) Alttexti- lien erfasst, davon 2.352 Mg auf Recyclinghöfen. Der Rest wurde im Rahmen der haushaltsnahen Sperrmüllab- fuhr gesammelt. Frage 4 : Wie viele Tonnen wurden nach Kenntnis des Senats von jedem dieser Träger pro Jahr in den letzten fünf Jahren gesammelt und welche konkreten Verwer- tungswege wurden der Berliner Verwaltung genannt? 1. Welcher Anteil davon wurde jeweils pro Jahr ex- portiert (bitte nach Land, Trägern, Jahren und Tonnen auflisten)? 2. Welcher Anteil davon wurde jeweils pro Jahr als tragfähige Kleidung wiederwendet? (bitte nach Trägern, Jahren und Tonnen auflisten) 3. Welcher Anteil davon wurde jeweils pro Jahr bei- spielsweise als Putzlappen stofflich verwertet? (bitte nach Trägern, Jahren und Tonnen auflisten) 4. Welcher Anteil davon wurde jeweils pro Jahr energetisch in Verbrennungsanlagen verwertet? (bitte nach Trägern, Jahren und Tonnen auflisten) Antwort zu 4: Das Anzeigeverfahren für gemeinnützi- ge und gewerbliche Sammlungen ist mit dem am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt worden. Gemeinnützige Sammlungen haben ihrer Anzeige nur Angaben über die Größe und Organisa- tion des Trägers, sowie über Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung beizufügen. Gewerbliche Sammler sind dar- über hinaus verpflichtet, der Anzeige Angaben über Art, Menge und Verbleib der Abfälle sowie über die vorgese- henen Verwertungswege beizufügen. Es handelt sich bei den im Rahmen der Anzeigen getä- tigten Mengenangaben daher um nicht belastbare Erwar- tungswerte. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist dem Senat weder die absolut gesammelte Menge der vergangenen 5 Jahre noch die nach jeweiligem Verwertungsweg diffe- renzierte Teilmenge bekannt. Frage 5: Wie viele Altkleider und -schuhe landen im Berliner Restmüll und werden verbrannt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 691 2 Antwort zu 5: Die letzte umfangreiche Analyse des Haus- und Geschäftsmülls fand im Jahr 2008 statt. Der Gutachter ermittelte auf Basis von Hochrechnungen eine Gesamtmenge an Alttextilien von 25.704 Mg im Restmüll (3,6% der Gesamtmenge). Dies entsprach einem Auf- kommen von 7,7 kg je Einwohnerin und Einwohner und Jahr. Im Auftrag der Berliner Stadtreinigungsbetriebe wird derzeit erneut eine Haus- und Geschäftsmülluntersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse im 1. Quartal 2015 vor- liegen werden. Frage 6: Was können die Bezirke tun, um dem Alt- kleider-Container-Wildwuchs Herr zu werden? 1. Stellen Altkleidercontainer auf Privatgelände, die vom öffentlichen Straßenland aus bedient und entleert werden eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar? 2. Kann eine Aufforderung zum Entfernen von Alt- kleidercontainern als Allgemeinverfügung erfolgen, die an den üblichen Stellen veröffentlicht wird? 3. Ist eine entsprechende Aufforderung zur Entfer- nung auch vor Ort in Form eines Aufklebers o.ä. rechts- wirksam? Antwort zu 6: Die Erteilung von Sondernutzungser- laubnissen und die Durchsetzung der straßenrechtlichen Vorgaben liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Frage 7: Wie wird der Senat die Bezirke beim Ein- dämmen des Wildwuchses der Altkleider-Container zu unterstützen? 1. Wie viele Bezirke haben beschlossen keine Ge- nehmigungen für Altkleidercontainer mehr auszu- stellen? (Bitte um Auflistung der Bezirke und Da- tum des Beschluss). 2. Besteht die Möglichkeit von Seiten des Landes, die Bezirke unter sonstiger Wahrung der Zustän- digkeiten zu unterstützen, indem die Abholung, Lagerung und Verschrottung zentral organisiert werden kann? Antwort zu 7: Soweit dem Senat bekannt ist, erteilen sieben Bezirke (Reinickendorf, Neukölln, Mitte, Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg und Friedrichshain- Kreuzberg) keine Genehmigungen zum Aufstellen von Altkleidercontainern. Eine zentrale Organisation zur Abholung, Lagerung und Verschrottung ist nicht beabsichtigt. Frage 8: Wie verfährt der Senat bei auf landeseigenen Flächen abgestellten illegalen Altkleidercontainern, wie oft kommt dies vor und in welchem Zeitraum ab Infor- mierung durch Bezirksämter oder dritte wird Abhilfe geschaffen? Antwort zu 8: Die jeweils zuständige Stelle verfährt nach eigenem Ermessen und ergreift entsprechende Maß- nahmen. Erkenntnisse über die Häufigkeit oder den Zeit- raum bis zur Abhilfe liegen dem Senat nicht vor. Frage 9: Wird (bzw. hat) der Senat die landeseigenen (Wohnungs-)unternehmen auffordern die Alt- Kleidercontainer auf deren eigenem Grundstück entfernen zu lassen? Antwort zu 9: Grundsätzlich begrüßt der Senat die se- parate Sammlung und Verwertung von Altkleidern als Beitrag zum Ressourcenschutz. Er sieht daher keine Ver- anlassung, die landeseigenen Wohnungs- und andere Unternehmen aufzufordern, Altkleidercontainer auf ihren Grundstücken generell entfernen zu lassen. Frage 10: Plant der Senat mit der BSR eine öffentliche Altkleider- und Altschuhsammlung analog zu anderen Kommunen wie München oder Köln? Wenn Nein, warum ist dies nicht geplant? 1. Mit wie vielen Tonnen Altkleidern pro Jahr ist hier zu rechnen? 2. Wie viele Einnahmen kämen dadurch dem Gebüh- renhaushalt der BSR zugute? 3. Wie viele illegale Altkleider-Container könnten so ersetzt werden? Antwort zu 10: Altkleider können derzeit auf den 15 Berliner Recyclinghöfen und im Rahmen der Sperrmüll- abholung abgegeben werden. Somit ist eine öffentliche Sammlung bereits Praxis. Dieses Angebot wird ab 2015 durch eine haushaltsnahe Sammlung ergänzt. Im Rahmen der Elektrokleingerätesammlung werden einmal pro Jahr in Einfamilienhausgebieten auch Alttextilien und –schuhe an den Grundstücken durch die BSR abgeholt. Die Men- ge, die durch diese Maßnahme erfasst werden kann, ist im Moment nicht seriös abschätzbar. Eine Prognose über die Höhe der zu erzielenden Einnahmen ist u.a. auf Grund der sich schnell verändernden Marktlage ebenfalls nicht mög- lich. Die BSR haben erst seit kurzem die Vermarktung der auf Recyclinghöfen (RC) gesammelten Mengen in die eigene Regie übernommen. Vorher wurde der Platz auf den RC-Höfen an Dritte vermietet, die dafür eine Pau- schale an die BSR zahlten. Die BSR sammeln mit der eigenen Vermarktung aktuell Erfahrungen. Berlin, den 24. Oktober 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Okt. 2014)