Drucksache 17 / 14 692 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel und Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 09. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2014) und Antwort Wie ist der Sachstand beim Grundstück des ehemaligen Wernerbads? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es ein geologisches und ein hydrologi- sches Gutachten des Grundstücks um das ehemalige Wernerbad? a) Wenn ja, was sagt dieses über eine mögliche Be- bauung auf dem Grundstück aus? Wann wird dieses ver- öffentlicht? b) Wenn nein, wann wird dies erstellt, um Auswir- kungen einer geplanten Bebauung auf die anliegenden Grundstücke im Grund- und Schichtenwasserbereich zu ermitteln? Frage 6: Wie beurteilt der Senat die geplante Bebau- ung hinsichtlich der Größe der Baufläche und GRZ 0,4, GFZ 0,6 in diesem sensiblen Naturraum unter dem As- pekt der Erhaltung seines besonderen stadtgestalterischen Wertes für das gesamte Siedlungsgebiet? Antwort zu 1 und 6: Dem Senat liegen hierzu keine Unterlagen vor. Der angefragte Bezirk hat bis zum 27.10.2014 keine Antwort übermittelt. Frage 2: Gibt es Pläne, dass die Berliner Wasserbe- triebe den Wernersee renaturieren sollen? a) Wenn ja, was ist der aktuelle Stand der Renaturie- rung? b) Mit welchen Kosten der Renaturierung ist zu rech- nen? Antwort zu 2: Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für die Grundwassernutzung Wasserwerk Spandau wurde auf Basis der Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Kompensationserfordernisse die Renaturierung des Wernerbades festgelegt. Diese Entscheidung wurde von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Bezir- kes getroffen. Detaillierte Planungen zur Ausführung müssen noch erstellt werden. Frage 3: Befindet sich das Grundstück immer noch im Besitz der BBB Infra? a) Wenn ja, zu welchem Verkehrswert wird es derzeit angeboten? b) Wenn nein, an wen wurde es wann verkauft und wie hoch war der Verkaufserlös? Antwort zu 3: Das Grundstück befindet sich im Eigen- tum der BBB Infra. Diese strebt die Verwertung des Grundstücks an und hat dazu einen Geschäftsbesorgungs- vertrag mit dem Liegenschaftsfonds geschlossen. Zum Verkehrswert können keine Angaben gemacht werden, da das Veräußerungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Ge- genwärtig prüft der Senat gemeinsam mit dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf verschiedene Alternativen für eine mögliche Verwertung. Frage 4: Welches Verfahren wendet der Senat an, um zu entscheiden, ob für einen Naturraum Gutachten und Eingriffsregelungen zu erarbeiten sind? Was passierte im Fall des Grundstücks des ehemaligen Wernerbads? Antwort zu 4: Die Eingriffsregelung ist in § 16 Berli- ner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) in Verbindung mit § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Je nach Eingriffstatbestand und Schwere des Eingriffs ist vom Verursacher des Eingriffs eine Eingriffsbewertung erforderlich; die Entscheidung darüber liegt bei der zu- ständigen Stelle – in diesem Fall bei der unteren Naturschutzbehörde . Von Seiten des Bezirks liegen hierzu keine Informati- onen vor. Der angefragte Bezirk hat bis zum 27.10.2014 keine Antwort übermittelt. Frage 5: Hat der Senat Kenntnis über die naturschutz- fachliche Bedeutung des Geländes und welche Gutachten und andere Erhebungen liegen vor? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 692 2 Antwort zu 5: Das Kleingewässer hat im Zusammen- hang mit dem Wernergraben eine Verbindungsfunktion für die Arten der Gewässerränder und Böschungen und ist als Prioritätsfläche für Biotopschutz und Biotopverbund eingeordnet gemäß Landes-/ Artenschutzprogramm Ber- lin, Teilplan Biotop- und Artenschutz. Der Biotopverbund ist vorrangig zu entwickeln. Die vorhandenen Röhrichtbe- stände sind gesetzlich geschützte Biotope nach § 28 und 29 NatSchGBln. Frage 7: Ist der Senat der Ansicht, dass das Grund- stück weiterhin im FNP als Grünfläche eingetragen blei- ben soll? a) Wenn ja, was resultiert daraus? b) Wenn nein, welche Schritte zur Umwidmung wird der Senat ergreifen? Antwort zu 7: Das für das verbindliche Planungsrecht zuständige Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat für den angefragten Bereich um den Wernersee den Bebauungs- plan 10-63 aufgestellt. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde dem Bezirksamt mit- geteilt, dass der geplante Umfang der beabsichtigen Fest- setzung eines allgemeinen Wohngebiets aus den Darstel- lungen des FNP 1 (Grünfläche mit Lagesymbol Sport) nicht bzw. nur eingeschränkt entwickelbar ist. Die Pla- nungsziele des Bebauungsplans werden jedoch grundsätz- lich befürwortet, da diese mit den Grundzügen des FNP vereinbar sind. Wenn die Voraussetzungen insgesamt für die Durch- führung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a Bau- gesetzbuch (BauGB) vorliegen und die geordnete städte- bauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird, kann ein Bebauungsplan festgesetzt werden, obwohl er von den Darstellungen des FNP abweicht. 1 Flächennutzungsplan Für dieses Verfahren ist erforderlich, dass das Bezirk- samt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von der Auswertung der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan informiert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird für die Anpassung des FNP, entsprechend der Planungsziele und Abgren- zung eine Darstellung als Wohnbaufläche W 4 (GFZ 2 bis 0,4), einen Senatsbeschluss herbeiführen. Erst danach kann der Bebauungsplan festgesetzt werden. Anschlie- ßend wird die Planzeichnung des FNP im Wege der Be- richtigung angepasst. Berlin, den 27. Oktober 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014) 2 Grundflächenzahl (Gibt die bauliche Ausnutzung des Grundstücks vor.)