Drucksache 17 / 14 695 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 08. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2014) und Antwort Lichtenbergs „neue Inspirationen“ im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm für Berlin (Aghs-Drs. 17/1609) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen gleichstellungspolitischen Gehalt hat im vom Senat dem Abgeordnetenhaus vorgelegten „Gleichstellungspolitische (n) Rahmenprogramm für die 17. Le- gislaturperiode – Strategien für ein geschlechtergerechtes Berlin“ (Drs. 17/1609) die dort für den Bezirk Lichtenberg hervorgehobene Vereinbarung zur Bildung einer „Zählgemeinschaft“ von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen nach § 35 Abs. 2 S. 2 Bezirksverwaltungsgesetz zur Wahl eines (männlichen!) Bezirksbürgermeisters, so dass sie in Dokumenten des Senats ohne weiteren inhaltli- chen Bezug Erwähnung finden muss? 2. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass es 25 Jahre nach dem Zusammenbruch der letzten Parteienherr- schaft in Deutschland (Ost) in der Lichtenberger Verwal- tung offenbar noch immer Usus ist, Verwaltungshandeln mit Beschlüssen von Parteien und ihren Fraktionen zu begründen und diese Beschlüsse zum Gegenstand von Dokumenten der Verwaltung zu machen, und was hat den Senat veranlasst, dies in die eigenen, dem Abgeordneten- haus vorgelegten Dokumente zu übernehmen? 4. Worin besteht aus Sicht des Senats die im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm gegenüber dem Abgeordnetenhaus hervorgehobene „Hoffnung auf neue Inspirationen für die Fortsetzung des Gender Mainstreaming- und Budgeting-Prozesses, für mehr Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit“ durch die Wahl eines SPD-Bürgermeisters im Bezirk Lichten- berg an Stelle einer LINKE-Bürgermeisterin, und in wel- cher Weise hat sich diese Hoffnung seit dessen Wahl aus Sicht des Senats ganz konkret erfüllt? Zu 1. 2. und 4: Die Maßnahmepläne zum Gleichstel- lungspolitischen Rahmenprogramm II wurden von den jeweiligen Verwaltungen eigenverantwortlich erstellt. Der Senat nimmt grundsätzlich davon Abstand, die in der jeweiligen bezirklichen Verantwortung stehenden Selbst- einschätzungen zu beurteilen. 3. Was beinhaltet nach Kenntnis des Senats das einzige Vorhaben der Lichtenberger Verwaltung für die 17. Legislaturperiode im Rahmen des vom Senat vorgelegten GPR – „Gendergerechte Nutzungsanalyse der bezirklichen Grünflächen (Laufzeit 2-3 Jahre) sowie Erarbeitung eines Konzepts mit Praxiserprobung für eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit beim Projekt öffentliche Grünflä- chen (Laufzeit 2 Jahre) so, dass es als Muster nachnutzbar für andere Gender-Projekte in Berlin wird“ – konkret, wie ist der Stand der Bearbeitung und Dokumentation des Vorhabens? Zu 3.: Das Projekt „Gendergerechte Nutzungsanalyse der bezirklichen Grünflächen“ wurde 2014 durch das Bezirksamt Lichtenberg zur Umsetzung des bezirkseige- nen GPR-Maßnahmenplanes angemeldet und befindet sich derzeit in der Planungsphase. Entsprechende finanzi- elle Mittel für die externe Gender- und Prozessberatung werden durch die Geschäftsstelle Gleichstellung nach Abschluss der Planungsphase vorgehalten. Grundsätzlich ist der Senat daran interessiert, die Übernahme positiver Projekterfahrungen einzelner Bezirke in andere Bezirke durch finanzielle Anreize zu fördern und damit zu einer nachhaltigen Wirkung beizutragen. Die Abschlussdoku- mentation kann erst nach Projektumsetzung erfolgen und ist Bestandteil einer jeden Projektvereinbarung. Berlin, den 17. Oktober 2014 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2014)