Drucksache 17 / 14 696 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 09. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2014) und Antwort Substanzerhalt und –sicherung der Hochschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die Mittel, die von den Berliner Hochschulen – einschließlich der Universitätsmedizin – für den Substanzerhalt und die –sicherung veranschlagt werden und sind dabei mögliche Erweiterungen in Pla- nung (bitte Auflistung nach Standorten)? Zu 1.: Die staatlichen Berliner Hochschulen und die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité) veranschla- gen in ihren Haushalts- bzw. Wirtschaftsplänen Ausgaben für Investitionen im Umfang der in den Hochschulverträ- gen mit dem Land Berlin vereinbarten allgemeinen inves- tiven Zuschüsse. In den Hochschulverträgen für die Jahre 2014 bis 2017 verpflichtet sich das Land, jährlich investi- ve Zuschüsse in folgender Höhe zur Verfügung zu stellen: Kapitel Titel Bezeichnung Landes- haushalt 2014 (in €) Landes- haushalt 2015 (in €) 10 70 89420 Zuschuss an die FU für sonstige Inves- titionen 11.205.000 11.205.000 10 70 89421 Zuschuss an die TU für Investitionen 10.737.000 10.737.000 10 70 89481 Zuschuss an die HU für Investitionen 9.033.000 9.033.000 Zwischensumme FU, HU, TU: 30.975.000 30.975.000 10 70 89423 Zuschuss an die Kunsthochschule Ber- lin (Weißensee) für Investitionen 70.000 70.000 10 70 89426 Zuschuss an die Hochschule für Musik "Hanns Eisler" für Investitionen 176.000 176.000 10 70 89427 Zuschuss an die Hochschule für Schau- spielkunst "Ernst Busch" für Investitio- nen 206.000 206.000 10 70 89457 Zuschuss an die Beuth-Hochschule (früher TFH) für Investitionen 1.527.000 1.527.000 10 70 894 58 Zuschuss an die HWR (früher FHW) für Investitionen 450.000 450.000 10 70 89461 Zuschuss an die Alice Salomon Hoch- schule für Investitionen 125.000 125.000 10 70 89462 Zuschuss an die Universität der Künste für Investitionen 735.000 735.000 10 70 89463 Zuschuss an die HTW (früher FHTW) für Investitionen 1.907.000 1.907.000 Zwischensumme Hochschulen: 36.171.000 36.171.000 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 696 2 10 70 89434 Zuschuss an "Charité- Universitätsmedizin Berlin" für Investitionen 33.651.000 33.651.000 Summe investive Zuschüsse: 69.822.000 69.822.000 Mit diesen Zuschüssen finanzieren die Hochschulen und die Charité kleine Baumaßnahmen, Großgeräte sowie Modernisierungsbaumaßnahmen im Zusammenhang mit Berufungen. Weitere Investitionen - für die Universitäten über 4,09 Mio. € - werden als Einzelmaßnahmen im Haushaltsplan des Landes Berlin veranschlagt. Im laufenden Haushalt 2014/2015 sind für Baumaßnahmen der Hochschulen und der Charité folgende Jahrestranchen veranschlagt. 2014 davon: 2015 davon: Charité 77,7 Mio. € 0,8 Mio. € Neubau 76,9 Mio. € Sanierung 92,3 Mio. € 6,0 Mio. € Neubau 86,3 Mio. € Sanierung Freie Universität 12,9 Mio.€ 8,1 Mio.€ Technische Universität 0,03 Mio.€ 1,5 Mio.€ Humboldt- Universität 13,1 Mio.€ 15,9 Mio.€ Hochschule für Technik und Wirtschaft 1,5 Mio.€ 0,5 Mio.€ Beuth-Hoch- schule für Technik 4,0 Mio.€ 5,1 Mio.€ Hochschule für Schauspielkunst 2,5 Mio.€ 8,0 Mio.€ Die Charité setzt gegenwärtig schwerpunktmäßig die Baumaßnahmen des Masterplans mit einem Investitions- volumen in Höhe von insgesamt 377,5 Mio. € um. Darüber hinaus hat die Charité im Rahmen einer Gesamtent- wicklungsplanung 2014 bis 2024 einen zusätzlichen In- vestitionsbedarf i. H. v. rund 600 Mio. € für die kommenden Jahre berechnet. Die Hochschulen beabsichtigen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft, ein externes Gutachten zu beauftragen, welches den aktuellen Zustand der Bausubstanz der Hochschulen erfassen und bewerten soll. Um eine fundierte Aussage über weitere mögliche Investitionsbedarfe treffen zu kön- nen, bleibt das Ergebnis des Gutachtens abzuwarten. Berlin, den 24. Oktober 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2014)