Drucksache 17 / 14 702 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 12. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2014) und Antwort Duales Lernen an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Konzepte und Maßnahmen des Senats un- terstützen Schulen bei der Umsetzung von Dualem Lernen? Bitte Maßnahmen gesondert mit jeweiligem Haushaltsbezug auflisten. Zu 1.: Das Duale Lernen an den Integrierten Sekun- darschulen verknüpft als besondere Lernform Inhalte schulischen Lernens praxisorientiert mit Inhalten aus dem Wirtschafts-, Berufs- und Arbeitsleben. Jede Schule ent- scheidet eigenverantwortlich, welche Angebote des Dua- len Lernens durchgeführt werden und legt die Angebote und deren Umfang im Schulprogramm fest. Jede Schüle- rin und jeder Schüler der Integrierten Sekundarschule muss in jeder Jahrgangsstufe im Rahmen eines berufsori- entierenden Curriculums an mindestens einem Angebot des Dualen Lernens teilnehmen. Darüber hinaus ist das Praxislernen ab der Jahrgangsstufe 9 als besondere Orga- nisationsform des Dualen Lernens möglich, insbesondere durch Produktives Lernen, Praxislerngruppen, Praxislern- tage, Schülerfirmen u.a.m. Angebote für Duales Lernen können sowohl im Fachunterricht, wie insbesondere im Fach Wirtschaft, Arbeit, Technik (WAT), als auch im Wahlpflichtunterricht vorbereitet, durchgeführt und nach- bereitet werden. Darüber hinaus können Angebote auch fachübergreifend oder fächerverbindend, im Rahmen von Projekttagen und des Ganztagsbetriebs durchgeführt wer- den. (vgl. Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote an den Schulen der Sekun- darstufe I (AV Duales Lernen). Im Kapitel 1019 Titel 68569 sind finanzielle Mittel für das Duale Lernen in den Haushalt eingestellt, mit denen Schulen ihren Schülerin- nen und Schülern die Teilnahme am Produktiven Lernen oder an Praxislerngruppen ermöglichen können. 2. An welchen Berliner Schulen wird Duales Lernen umgesetzt? Bitte gesondert für jeden Bezirk aufführen. 3. Wie wird vom Senat sichergestellt, dass Duales Lernen an Schulen umgesetzt wird? Zu 2. und 3.: Alle Integrierten Sekundarschulen in al- len Bezirken setzen auf der Grundlage des Schulgesetzes, der Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I - Verordnung – Sek I-VO) und den Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote an den Schulen der Sekundarstufe I (AV Duales Lernen) das Duale Lernen um. Beratung und Fortbildungsangebote erhalten die Schulen durch die Servicestelle Duales Lernen und die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Unterrichts- entwicklung Duales Lernen/WAT sowie im Rahmen der Regionalen Fortbildung. 4. Welche verbindlichen Mindeststandards gibt es für die Umsetzung Dualen Lernens? 7. Hat der Senat Kenntnis über Best-Practice Beispiele bzw. von Schulen, an denen Duales Lernen besonders gut umgesetzt wird? Zu 4. und 7.: In den Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote an den Schulen der Sekundarstufe I (AV Duales Lernen) ist fest- gelegt, wie die Umsetzung des Dualen Lernens in der Schule mindestens erfolgt. Die Schulen setzen unter Be- rücksichtigung der Notwendigkeit für ihre Schülerinnen und Schüler das Duale Lernen unterschiedlich um, so dass eine Bewertung des Dualen Lernens immer im Kontext der jeweiligen Bedingungen an einer Schule erfolgen muss. Gute Beispiele gibt es an vielen Schulen. 5. Inwieweit unterstützt der Senat Kooperationen zwi- schen Schulen und der Wirtschaft? Zu 5.: Die Service- und Koordinierungsstelle PSW PartnerSchuleWirtschaft der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft konzipiert und realisiert im Rahmen von Schule-Aktiv-Modulen praxisorientierte Fortbildungen für Lehrkräfte in enger Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen, Handwerksbetrieben, Selbst- ständigen und Wirtschaftsverbänden sowie weiteren Institutionen (z. B. Hochschulen und Forschungseinrich- tungen). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 702 2 6. Wurde bereits eine flächendeckende Evaluierung des Konzepts Duales Lernen durchgeführt? Wenn ja, bitte aufführen. Zu 6.: Im Rahmen der Berlin-Studie ist als Teilfrage- stellung auch der Bereich Duales Lernen integriert, und zwar einerseits in Form eines neu entwickelten Leistungs- tests für das Unterrichtsfach WAT, andererseits im Rah- men der Befragungen von Schulleiterinnen und Schullei- tern sowie Schülerinnen und Schülern zu Angeboten des Dualen Lernens und deren Nutzung. Die Auswertung der Daten liegt noch nicht vor. 8. Hat der Senat Kenntnis zur bundesweiten Entwick- lung von Dualem Lernen? Zu 8.: Duales Lernen ermöglicht in den Jahrgangstu- fen 7 bis 10 allen Schülerinnen und Schülern der Inte- grierten Sekundarschule eine optimale Vorbereitung auf den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt, in weiter- führende berufliche Bildungsgänge und Hochschulstudi- engänge. Es umfasst Aktivitäten zur Berufs- und Studien- orientierung sowie Praxisplätze an geeigneten Lernorten. Praxisplätze an geeigneten Lernorten sind zum Beispiel eigene schulische Werkstätten, Schülerfirmen, berufliche Schulen und öffentliche Verwaltungen, betriebliche Werkstätten, Betriebe und überbetriebliche oder außerbe- triebliche Bildungsstätten. Das Duale Lernen wird in unterschiedlicher Ausprägung und mit unterschiedlichen Bezeichnungen auch in den Schulen anderer Länder der Bundesrepublik realisiert. 9. Ist eine Weiterentwicklung von Dualem Lernen ge- plant bzw. welche Maßnahmen zur Unterstützung von Dualem Lernen sind zukünftig geplant? Zu 9.: Die Servicestelle Duales Lernen, die gemein- sam von meiner Verwaltung und der Industrie- und Han- delskammer, der Handwerkskammer, den Unternehmens- verbänden in Berlin und Brandenburg und dem Verband der Freien Berufe eingerichtet wurde, bietet zusammen mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Unter- richtsentwicklung Beratung und Fortbildung zum päda- gogischen Handlungsfeld Duales Lernen/WAT an. Dazu gehören nachfrageorientierte schulinterne Beratungs- und Fortbildungsangebote in Form von Fachveranstaltungen, Workshops und Studientagen oder schulübergreifende Beratungs- und Fortbildungsangebote in Form von Netz- werktreffen, Regionalkonferenzen und landesweiten Fachtagungen. Berlin, den 22. Oktober 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Okt. 2014)