Drucksache 17 / 14 704 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 02. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2014) und Antwort Rückstellungsanträge zum Schuljahr 2014/2015 in den Bezirken – Jetzt aber! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder werden zum kommenden Schuljahr 2014/2015 in den jeweiligen Bezirken schulpflichtig? 2. Wie viele Eltern haben zum Stichtag 21. Mai 2014 für das kommende Schuljahr 2014/2015 in den jeweiligen Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes gestellt und sich somit gegen die Früheinschulung ent- schieden? 3. Wie groß ist der prozentuale Anteil der Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Rückstellung gestellt haben, an allen schulpflichtigen Kindern in den jeweiligen Be- zirken? Zu 1. bis 3.: Die Zahl der erstmalig Schulpflichtigen, sowie der eingeschulten und nach § 42 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) zurückgestellten Kinder kann der Anlage 1 entnommen werden. Kinder, die nach der Zurückstellung von der Schulpflicht eingeschult wurden und Antragskin- der sind in der Zahl der erstmalig Schulpflichtigen nicht enthalten. 4. Wie alt sind die Kinder, für die die unter Frage 2 benannten Eltern in den jeweiligen Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes für das kommende Schul- jahr 2014/2015 gestellt haben? 5. Wie viele der Kinder, für die die unter Frage 2 benannten Eltern einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes für das kommende Schuljahr 2014/2015 gestellt haben, haben in den jeweiligen Bezirken zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni Geburtstag und wie viele haben zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember Geburtstag? Zu 4. und 5.: Hierzu liegen uns keine Informationen vor. 6. Wie hat sich die Anzahl der Zurückstellungen seit der Einführung der Früheinschulung in den jeweiligen Bezirken entwickelt? Zu 6.: Die Entwicklung der Kinder, für die die Schul- besuchspflicht ausgesetzt wurde (nach Abfrage an öffent- lichen Grundschulen und Gesamtschulen mit Grundstufe bzw. Integrierten Sekundarschulen mit Grundstufe) kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Bezirk Aussetzen der Schulbesuchspflicht 1) Anzahl der Kinder im Schuljahr … 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Mitte 129 144 160 199 322 Friedrichshain-Kreuzberg 108 134 150 207 265 Pankow 143 174 228 385 547 Charlottenburg-Wilmersdorf 39 94 112 159 179 Spandau 69 134 177 212 229 Steglitz-Zehlendorf 97 142 145 184 226 Tempelhof-Schöneberg 132 176 224 206 348 Neukölln 151 178 201 219 282 Treptow-Köpenick 151 210 200 199 288 Marzahn-Hellersdorf 147 192 261 265 327 Lichtenberg 78 204 245 243 323 Reinickendorf 99 148 156 159 237 Zusammen: 1.343 1.930 2.259 2.637 3.573 1) ab Schuljahr 2012/13: Kinder, die nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 704 2 Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht bis ein- schließlich des Schuljahres 2010/11 nur in Ausnahmefäl- len aufgrund sonderpädagogischer Förderbedürfnisse möglich war. Erst bei der Schulanmeldung im Oktober 2010 wurde die mit der Schulgesetzänderung vom Januar 2010 gem. § 43 Abs. 3 SchulG absichtsvoll eröffnete Möglichkeit einer Zurückstellung auch in den Fällen ermöglicht, in denen der Entwicklungsstand des Kindes ein bessere Förderung in einer Einrichtung der Jugendhil- fe erwarten lässt. 7. Wie viele Verweiler gab es in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 jeweils in der 2. Jahrgangsstufe? 8. Wie viele Verweiler gab es in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 jeweils in der 3. Jahrgangsstufe? Zu 7. und 8.: Die Entscheidung über ein Verweilen in der Schulanfangsphase für ein drittes Jahr wird erst im Laufe des zweiten Jahres der Schulanfangsphase getrof- fen. Ich verweise hierzu auf die Beantwortung der Schrift- lichen Anfrage Nr. 17/14136 vom 14. Juli 2014. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die drei Jahre in der Schulanfangsphase verweilten, um die Inhalte und Ziele der Schulanfangsphase erfolgreich zu bearbei- ten, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schuljahr Verweilerinnen und Verweiler in der Schulanfangsphase 1 Wiederholerinnen und Wie- derholer der Jahrgangsstufe 3 2011/12 3.823 540 2012/13 3.855 450 2013/14 3.751 391 1 Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen und Integrierten Sekundarschulen, die sich im 3. Schulbesuchsjahr der Schulan- fangsphase befanden Berlin, den 24. Oktober 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2014) Kinder, die im Schuljahr 2014/15 nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden Bezirk Kinder, die im Schuljahr 2014/15 nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden 1) 15.10.2014Anlage 1 Eingeschulte in %absolut Zahl der erstmalig Schulpflichtigen in %absolut Insgesamt 4672.638Mitte 3.105 85,0 15,0 4202.235Friedrichshain-Kreuzberg 2.655 84,2 15,8 7293.325Pankow 4.054 82,0 18,0 2942.186Charlottenburg-Wilmersdorf 2.480 88,1 11,9 3701.657Spandau 2.027 81,7 18,3 3292.381Steglitz-Zehlendorf 2.710 87,9 12,1 5102.100Tempelhof-Schöneberg 2.610 80,5 19,5 4612.162Neukölln 2.623 82,4 17,6 4121.769Treptow-Köpenick 2.181 81,1 18,9 4672.108Marzahn-Hellersdorf 2.575 81,9 18,1 4431.862Lichtenberg 2.305 80,8 19,2 3592.071Reinickendorf 2.430 85,2 14,8 5.26126.494Insgesamt 31.755 83,4 16,6 1) ab Schuljahr 2014/15 verändertes Verfahren; Erfassung erfolgt direkt von den Schulaufsichtsbereichen. S17-14704 ~0402563