Drucksache 17 / 14 709 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 13. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2014) und Antwort Städtepartnerschaften Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat im Grundsatz das System der Städtepartnerschaften? Zu 1.: Die siebzehn Städtepartnerschaften des Landes Berlin sind ein wichtiges Element der internationalen Aktivitäten Berlins. Sie bieten aufgrund der Formalisie- rung der Kooperation und langjähriger Arbeitsbeziehun- gen eine sehr gute Plattform für die Realisierung von Projekten in nahezu allen Themenbereichen. 2. Welche Städtepartnerschaften pflegt Berlin (Bitte um tabellarische Auflistung)? Zu 2.: Berlin unterhält Städtepartnerschaften zu Los Angeles, Paris, Madrid, Istanbul, Moskau, Warschau, Brüssel (Region), Budapest, Taschkent, Mexico Stadt, Peking, Jakarta, Tokio, Buenos Aires, Prag, Windhuk und London. Diese Aufzählung der 17 Partnerstädte ist nach den Daten des Abschlusses der jeweiligen Partnerschafts- vereinbarung sortiert. 3. Welche Partnerstädte haben die Berliner Bezirke? Zu 3.: Die Bezirke betreuen ihre Partnerschaften mit ausländischen Kommunen eigenständig. Dem Senat sind die Partnerschaften der Bezirke zwar bekannt, soweit es Berührungspunkte mit den Partnerschaften des Landes gibt, gibt es auch eine Kooperation mit den Bezirken; der Senat führt aber keine verbindlichen Listen über die Part- nerschaften der Berliner Bezirke. 4. Welche konkreten Aktivitäten haben sich in den letzten fünf Jahren aus diesen einzelnen Städtepartner- schaften ergeben (Bitte um tabellarische Auflistung)? Zu 4.: Die Aufzählung von einzelnen Projekten in ei- nem Zeitraum von fünf Jahren würde den Rahmen dieser Beantwortung bei weitem sprengen. Es wird auf die Website www.berlin.de/rbmskzl/internationales/rueckblick/ und www.berlin.de/rbmskzl/internationales/aktuelles/ ver- wiesen. 5. Welche Kosten waren und sind mit den einzelnen Projekten der Partnerschaften verbunden? Zu 5.: Der Senatskanzlei stehen im Einzelplan 03 Titel 531 18 Mittel für Auswärtige Städteverbindungen zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2014/2015 waren für 2014 178.000 € veranschlagt, für 2015 sind es 78.000 €. Da diese Mittel für die Finanzierung der zahlreichen unter 4. genannten Projekte bei weitem nicht ausreichen, ist bei allen Projekten grundsätzlich eine Komplementärfinanzie- rung durch die Veranstalter, durch Botschaften oder Kul- turinstitute, durch Sponsoren oder aus anderen öffentli- chen Quellen, wie beispielsweise dem Hauptstadtkul- turfonds oder der Lottostiftung erforderlich. Eine Einzel- auflistung der Finanzierung aller Projekte, auf die in der Antwort zu Frage 4 verwiesen wurde, würde den Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage bei weitem sprengen. 6. Welche Projekte planen Senat und Bezirke zukünf- tig? Zu 6.: Die Planungen der Einzelprojekte für das Jahr 2015 sind noch nicht abgeschlossen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten des Senats werden Projekte im Rahmen des 20jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft mit Prag stehen. Die künftigen Vorhaben der Bezirke sind dem Senat nicht bekannt. 7. Plant der Senat den bestehenden Kreis von Städte- partnerschaften auszuweiten und wenn ja, mit welchen Städten: wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 709 2 Zu 7.: Der Senat plant keine Ausweitung des Kreises der bestehenden Städtepartnerschaften. Mit den vorhan- denen Ressourcen wäre eine Ausweitung nicht mehr sinnvoll zu betreuen. Zudem hat sich auch der Charakter internationaler Kooperation deutlich verändert. An die Stelle der umfänglichen, durch ein Partnerschaftsabkom- men definierten Kooperation, tritt oft eine eher punktuel- le, zeitlich begrenzte Zusammenarbeit von Städten zu derzeit aktuellen Einzelthemen von gegenseitigem Inte- resse. Der Senat ist offen für jede Form der projektbezo- genen Kooperation mit anderen Städten und hat diese in der Vergangenheit bereits erfolgreich realisiert. 8. Planen die Bezirke auch innerstädtische Kooperati- onen zu forcieren, bzw. Partnerschaften mit einem regio- nalen Bezug (z.B. mit umliegenden Gemeinden in Bran- denburg) und wenn ja, welche konkreten Ideen gibt es hierzu; wenn nein, warum wird dieser regionale Bezug nicht hergestellt? Zu 8.: Berlin als Land plant keine innerdeutschen Partnerschaften. Derartige Pläne von Bezirken sind nicht bekannt. Das Eingehen von innerdeutschen Partnerschaf- ten, die zu Zeiten der deutschen Teilung eine große politi- sche Bedeutung hatten, hat mit der Wiedervereinigung seinen Sinn verloren. Das schließt natürlich nicht aus, dass Kommunen in der täglichen Verwaltungspraxis ko- operieren und innerhalb von Institutionen wie z.B. dem Deutschen Städtetag Erfahrungen austauschen. Berlin, den 27. Oktober 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)