Drucksache 17 / 14 711 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 13. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2014) und Antwort Fahrradfreundliche Justiz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fahrradabstellmöglichkeiten gibt es auf dem Grundstück (A.) oder unmittelbar vor dem Grundstück (B.) des a. Kammergerichts? b. Landgerichts Berlin? i. Standort Littenstraße ii. Standort Tegeler Weg iii. Standort Moabit c. Amtsgerichts Charlottenburg? d. Amtsgerichts Köpenick? e. Amtsgerichts Lichtenberg? f. Amtsgerichts Neukölln? g. Amtsgerichts Pankow-Weißensee? h. Amtsgerichts Schöneberg? i. Amtsgerichts Spandau? j. Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg? k. Amtsgerichts Wedding? l. Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg? m. Verwaltungsgerichts Berlin? n. Sozialgerichts Berlin? o. Landesarbeitsgerichts Berlin? Frage 2: In welchen Berliner Gerichtsgebäuden exis- tieren nur für Mitarbeiter zugängliche, sichere Abstell- möglichkeiten, beispielsweise auf dem Hof? In welchem Umfang? Frage 3: Sind die Fahrradabstellmöglichkeiten in den letzten 10 Jahren ausgebaut und an das deutlich steigende Fahrradaufkommen angepasst worden? In welchem Um- fang? Antwort zu 1, 2 und 3: Über das Fahrradabstellange- bot auf Grundstücken der Justiz wurde der Grundstücks- eigentümer – die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz sowie alle betroffenen Straßenbaulastträger als Eigentümer des öffentlichen Straßenlandes befragt. Die Ergebnisse der Datenabfrage sind in der folgende Über- sicht zusammengestellt: Standort Frage 1 Frage 2 Frage 3 a. Kammergericht A) 56 Fahrradstellplätze im Innenhof B) 36 (Parkseite Kleistpark) 56 Stellplätze in einem überdachten Fahrradhof 2009 mit Ausbau des Fahrradhofes erfolgte ein Hinzugewinn von 46 Stellplätzen b. Landgericht Berlin i. Standort Littenstraße A) 54 Stellplätze im Fahrradkeller B) 6 Bügel (12 Stellplätze) vor dem Grund- stück 54 im Fahrradkeller 2009 Errichtung der 6 Fahrrad- bügel vorm Haus ii. Standort Tegeler Weg A) 13 Bügel (26 Stellplätze B) 10 Bügel (20 Stellplätze) vor dem Grund- stück keine 2011 Errichtung der 10 Bügel vor dem Landgericht; Bezirk hat eine Bedarfsermitt- lung innerhalb des S-Bahnringes durchgeführt, Umsetzung erfolgt nach Haushaltslage iii. Standort Moabit A) 60 Bügel (120 Stellplätze) verteilt über mehrere Hofflächen B) 9 Bügel (18 Stellplätze) vorm Haupteingang /Turmstr.91 Im Kriminatgericht Moabit werden auch Personen des Justizstandortes Moabit mit Sicherheits- und Identifikations- dokumenten die Zufahrt mit dem Rad gewährt. November 2011 Errichtung von 18 Abstellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dadurch erhöhte sich die Kapazität auf 120 Stellplätze Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 711 2 c. Amtsgericht Charlottenburg A) 10 Bügel (20 Stellplätze) und ca. weitere 10 „freie“ Plätze nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter B) 6 Bügel (12 Stellplätze) vor dem Hauptein- gang a. 20 Stellplätze mit Bügel und weitere 10 „freie“ Plätze ohne Bügel im Fahrradkeller Der Fahrradkeller wurde vor ca. 5 Jahren errichtet. Die Auslastung liegt derzeit bei ca. 80%. Derzeit sind keine Erweite- rungsmaßnahmen geplant. d. Amtsgericht Köpenick A) 21 Abstellplätze b) keine vorhanden alle 21 Stellplätze sind auf dem Hof eingezäunt und verschließ- bar 2008 Errichtung der 21 Stellplätze ; derzeit Umsetzung einer Erhöhung auf 41 Stellplätze im Umfeld e. Amtsgericht Lichtenberg A) 44 Stellplätze (7 Bügel á 2 Stellplätze) und 30 Einzelständer B) 10 Bügel (20 Stellplätze) 44 Stellplätze auf dem Grund- stück, die über ein abschließba- res Hoftor erreichbar sind 2013 wurden für Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter auf dem Innenhof 30 neue Fahrradabstell -möglichkeiten geschaffen f. Amtsgericht Neukölln A) 12 Stellplätze B) ca. 66 Stellplätze befinden sich vor dem Gebäude in der Karl-Marx-Straße. 12 sichere Abstellplätze auf dem Innenhof (Fahrradraum) Fahrradraum wurde vor kurzem eingerichtet g). Amtsgericht Pankow/ Weißensee A) 20 Stellplätze auf dem Grundstück- Parkstr. 71; 24 Stellplätze auf dem Grundstück- Kissin- genstr. 5-6 B) ca. 40 Abstellplätze vor dem Eingang Parkstr.; 24 Abstellplätze vor der Kissingenstr. auf dem Grundstück Parkstr. gibt es eine überdachte mit einem Hoftor gesicherte Fahr- radgarage; 24 Plätze sind in der Kissingenstr . in zwei Kellerräumen (im C und B-Bau) 2013 wurden 12 Plätze im C- Bau bereitgestellt h. Amtsgericht Schöneberg A) 15 Stellplätze auf dem Grundstück Grune- waldstr. 66-67; 8 Stellplätze auf dem Grundstück Ringstraße (DG II) B) vor der Grunewaldstr. sind keine Bügel vorhanden; 6 Stellplätze vor der Ringstr. 6 Plätze (Hauptgebäude Grunewaldstr .) stehen in einem ab- schließbaren, überdachten Hof zur Verfügung Keine i. Amtsgericht Spandau A) 32 Stellplätze B) aufgrund der Nähe des U-Bahnhofs Rathaus Spandau gibt es 50 Stellplätze im Umfeld Nicht vorhanden In den letzten 10 Jahren wurden 12 Stellplätze errichtet, damit erfolgte eine Erweiterung des Angebots auf 32 (Vergrößerung des Angebots um etwa 50 %) j. Amtsgericht TempelhofKreuzberg A) 14 Stellplätze B) keine vorhanden 14 Stellplätze auf dem Hof des Altbaus und 18 in der Tiefgarage keine. k. Amtsgericht Wedding A) keine vorhanden B) diverse Stellplätze vor DG Brunnenplatz ; vor DG Schönstedtstr. sind keine vorhan- den Am DG Brunnen-platz ca. 20 Stellplätze auf dem Hof und 20 im Fahrradkeller; DG Schönstedtstr. Ca. 20 Stell- plätze im Fahrradraum Ca. 20 weitere Fahrradabstell- anlagen wuden geschaffen l. Oberverwal- tungsgericht Berlin- Brandenburg A) 17 Bügel (34 Stellplätze) und 1 überdachter Platz für 2 Räder B) keine vorhanden 36 Stellplätze Nach Bedarfsab-frage der Beschäftigten wurden 17 Bügel 2010 errichtet; 2011 Errichtung der überdachten Stellplätze m. Verwaltungs-gericht Berlin A) keine vorhanden B) keine vorhanden 52 Abstellplätze auf dem Hof (zugänglich für Beschäftigte der Gerichtsgebäude Kirchstr.6/7 keine n. Sozialgericht Berlin A) 10 Stellplätze B) 20 Plätze vorm Haus Invalidenstraße und 24 neben der Hoftoreinfahrt Im Hause befindet sich ein Abstellraum für 10 Fahrräder (Eingang Parkplatzseite neben der Bibliothek). Erweiterung des Angebots um 6- 8 Stellplätze ist möglich; derzeit wird aber kein Bedarf gesehen o. Landesarbeits-gericht Berlin A) zahlreiche Bügel auf dem Grundstück vorrangig für Kundinnen und Kunden B) ca. 20 Bügel (40 Stellplätze) unmittelbar vor dem Arbeitsgerichtsgebäude 20 Abstellplätze im verschließbaren Fahrradabstellraum auf dem Hof Zielzahlen wurden bei den Gerichten für Arbeitssachen nicht festgelegt. Bislang kein Mangel an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder benannt worden. Erläuterung DG Dienstgebäude - Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 711 3 An den Eigentümer (BIM) und den bezirklichen Stra- ßenbaulastträgern sind in den letzten Jahren keine Be- darfsnachfragen für mehr Fahrradabstellanlagen im Um- feld der Justizgebäude eingegangen. Es besteht jedoch die Bereitschaft, sich den wachsenden Anforderungen anzu- passen und das Fahrradparken bei Bedarf zu fördern. Die Straßenbaulastträger können nach Prüfung der fachtechni- schen Realisierbarkeit Fahrradabstellplätze für Private im öffentlichen Straßenraum errichten und unterhalten. Die Herstellungskosten sind jedoch durch den Eigentümer zu tragen. Bei einem Bedarfsbegehren kann der Eigentümer mit den zuständigen Straßenbaulastträgern diesbezüglich Vereinbarungen zur Angebotserhöhung und Festlegung des Umfangs treffen. Frage 4: Gibt es Zielzahlen für jeweils wie viele Mit- arbeiterinnen bzw. Besucherinnen ein Fahrradabstellplatz angestrebt wird? Plant der Senat im Rahmen seiner Fahr- radstrategie den Ausbau der Kapazitäten? In welchem Zeitraum? Antwort zu 4: Richtzahlen für Fahrradabstellanlagen gibt es in Berlin nur für Neubauvorhaben. Nach Berliner Bauordnung sind für Büro- und Ver- waltungsnutzungen 1 Fahrrabstellplatz je 100 m 2 Brutto-Grundfläche bei Gebäuden bis zu 4.000 m 2 Bürogeschossfläche bzw. 1 Stellplatz je 200 m 2 Brutto-Grundfläche bei Gebäuden größer 4.000 m 2 Bürogeschossfläche mit dem Bauvorha- ben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bzw. Besuche- rinnen und Besucher zu errichten. Dabei sind die Fahr- radabstellanlagen in der Regel auf dem Baugrundstück anzulegen, wovon 50 % in Abstellräumen nachzuweisen sind. Ist dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. hohe Baudichte, fehlende Räumlichkeiten) nicht möglich, können sie auch mit Zustimmung der bezirklichen Stra- ßenverkehrsbehörden im öffentlichen Raum errichtet werden. Ist die Errichtung weder auf dem Grundstück noch im angrenzenden öffentlichen Raum möglich, ist ein Ablösebetrag an die Bezirksämter (500 € pro geforderter Fahrradplatz bei Lage innerhalb und 250 € außerhalb des S-Bahnringes) zu zahlen. Mit diesen Mitteln errichten die Bezirksämter öffentliche Fahrradabstellanlagen. Für bestehende Grundstücke gibt es seitens privater und öffentlicher Eigentümerinnen und Eigentümer keine Verpflichtung zur Errichtung bzw. Nachrüstung von Fahr- radabstellanlagen. Zur Anpassung an den wachsenden Bedarf an Fahr- radabstellanlagen in den letzten Jahren plant der Senat die Erarbeitung einer neuen Strategie für das Fahrradparken. Neben den Bedarfsschwerpunkten im öffentlichen Raum sowie an Bahnhöfen und Haltestellen des ÖV (B+R) sollen auch für private und öffentliche Grund- stückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in den Bereichen Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Bildung, Kultur, öffentliche Verwaltungen, die wichtige Fahrtziele im städtischen Radverkehr darstellen, neue Empfehlun- gen, Handlungs- und Finanzierungsansätze zur Vergröße- rung und Differenzierung des Angebots vorgeschlagen werden. Berlin, den 29. Oktober 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)