Drucksache 17 / 14 712 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger und Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 13. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2014) und Antwort Kein Schulschwimmen mehr für Kinder der Marianne-Cohn-Schule (sonderpädagogi- sches Förderzentrum)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Kann der Senat bestätigen, dass aufgrund einer Anweisung des Rechnungshofes im Bezirk Tempelhof- Schöneberg Schülerinnen und Schüler der Marianne- Cohn-Schule ab dem laufenden Schuljahr keine Unterstützung seitens des Bezirks zur Beförderung zum Schwimmunterricht erhalten dürfen? Zu 1.: Nach Auskunft des Schulträgers wurden bislang die Fahrten für Ausflüge wie auch die Fahrten zum Schwimmbad und zurück für den Jahrgang 8 übernom- men. Die Fahrten zum Schwimmbad hat der Rechnungs- hof kritisiert, so dass seitens des Trägers entschieden wurde, diese Kosten für den Transport zum Schwimmbad hin und zurück bis auf Weiteres nicht zu übernehmen. 2. Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt und welche Rahmenbedingungen müssen verändert werden, damit der Bezirk die Beförderung wieder durchführen kann? Zu 2.: Der Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpäda- gogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung" sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangs- stufen 7 bis 10 in allen Altersstufen Erfahrungen im Was- ser machen. Dies wird an der Marianne-Cohn-Schule im vorhandenen (flachen) Wasserbecken umgesetzt. Um darüber hinaus auch Erfahrungen im tiefen Wasser ma- chen zu können, werden Besuche des Schwimmbades künftig im Rahmen von Unterrichtsgängen (Unterricht am anderen Ort) unternommen. 3. Kennt der Senat ähnliche Fälle, bei denen der Rechnungshof Transportmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf für schulische Aktivitäten untersagt hat? Wenn ja, welche und wie wurde hier verfahren? Zu 3.: Weitere Fälle sind dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 30. Oktober 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)