Drucksache 17 / 14 713 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 13. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2014) und Antwort Schulpsychologischer Dienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der für den schulpsychologischen Dienst zur Verfügung stehenden Stellen (absolut und in VZE) in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie verteilen sich die bestehenden Stellen auf die Berliner Bezirke? 4. Plant der Senat Stellenkürzungen beim Schulpsychologischen Dienst? Wenn ja, in welchem Um- fang, Zeitplan und warum? Zu 1. und 4.: 2009 standen dem Schulpsychologischen Dienst 88 Vollzeiteinheiten (VZE) zur Verfügung. 2014 stehen dem Schulpsychologischen Dienst 82 VZE zur Verfügung. Die Verteilung der Stellen auf die Berliner Bezirke erfolgt nach einem Berechnungsschlüssel, der auf den Schülerzahlen pro Bezirk, den Schülerzahlen mit Lernmittelbefreiung und der Anzahl der Schulen basiert, die Sprachfördermittel erhalten. Im Rahmen der insgesamt von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft veranschlagten Stelleneinsparungen werden im Jahr 2015 auch in der Schulpsychologie maximal 4 VZE eingespart. Nach umfassender Prüfung wurde eine Ausnahme der Schulpsychologiestellen von den vom Parlament geforderten Einsparungen als nicht realisierbar eingeschätzt. 2. Wie viele Stellen können derzeit nicht mit aktivem Personal besetzt werden? 3. Wie viele Stellen (VZE) werden im Schuljahr 2014/15 für den Schulpsychologischen Dienst zur Verfü- gung stehen und besetzt sein? Zu 2. und 3.: Alle Stellen können mit qualifiziertem Personal besetzt werden. Aktuell frei gewordene Stellen werden zeitnah besetzt. Eine Stellenausschreibung ist bereits erfolgt. Für das Schuljahr 2014/15 wird angestrebt, alle vorhandenen Stellen bis zum Frühjahr 2015 besetzen zu können. Dies hängt auch von der individuellen Verfügbarkeit und beruflichen Situation der Bewerberinnen und Bewerber ab. 5. Wie soll sich zukünftig die Zusammenarbeit von Schulpsychologischem Dienst und den nun entstehenden BuZen gestalten? Zu 5.: Für die Beratungs- und Unterstützungszentren für inklusive Pädagogik ist eine sehr enge Kooperation mit den Schulpsychologischen Beratungszentren notwen- dig, da sie vergleichbare Aufgaben haben, die aber auf der Basis unterschiedlicher professioneller Hintergründe bearbeitet werden. Ebenso ist die Klientel der beiden Unterstützungssysteme vergleichbar. Deshalb ist auch vorgesehen, zukünftig die Schulpsychologischen Bera- tungszentren und Beratungs- und Unterstützungszentren für inklusive Pädagogik einer Region zu einem gemein- samen Schulpsychologischen und inklusionspädagogi- schen Beratungs- und Unterstützungszentrum zusammen- zulegen und von einer Person leiten zu lassen. Die ge- meinsame räumliche Unterbringung ist eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Kooperation und wird deshalb mittelfristig in Zusammenarbeit mit den Bezirken sichergestellt. 6. Welche Qualifikationen sind für eine Einstellung in den Schulpsychologischen Dienst erforderlich? Zu 6.: Formale Voraussetzung ist der akademische Abschluss in der Fachrichtung Psychologie (Diplom oder Master). Erwünscht ist eine begonnene oder abgeschlossene Qualifikation in psychotherapeutischen oder systemischen Verfahren. 7. Über welche Qualifikationen verfügen die derzeitigen StelleninhaberInnen? Zu 7.: Die formalen Voraussetzungen werden von allen derzeit tätigen Schulpsychologinnen bzw. Schul- psychologen erfüllt. Seit 2009 wird das Personal nach den o.g. erwünschten Voraussetzungen eingestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 713 2 8. Gibt es MitarbeiterInnen (und wie viele) mit besonderen interkulturellen Kompetenzen? Zu 8.: Derzeit verfügen 6,4 % der tätigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aufgrund ihrer nichtdeutschen Herkunft über interkulturelle Kompetenzen. Weitere Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres Lebenslaufes ebenfalls über diese Kompe- tenzen. 9. Wie viele Anfragen erhielt der Schulpsychologische Dienst in den Schuljahren 2011/12 bis 2013/14? (sortiert nach Jahr, Bezirk und Handlungsfeldern und Tätigkeitsbereichen, wie im "Handlungsrahmen für den Schulpsychologischen Dienst Berlin" beschrieben)? Zu 9.: Anfragen an den Schulpsychologischen Dienst in Berlin werden statistisch erfasst, sofern deren Beratungsumfang mindestens eine Zeitstunde beträgt. Bei der statistischen Erfassung der Anfragen werden die Handlungsfelder der schülerzentrierten Beratung und der Systemberatung unterschieden. Anfragen aus dem Bereich der Krisenintervention werden gesondert erfasst. Anfra- gen mit einem nur geringen Beratungsumfang (unter einer Stunde) werden statistisch nicht erfasst. Schuljahr 2011/12: Insgesamt wurden in den zwölf Schulpsychologischen Beratungszentren 9668 Schülerin- nen und Schüler unter Einbezug der Eltern und Lehrkräfte durch Berliner Schulpsychologinnen und Schulpsycholo- gen beraten und bei schulischen Fragen unterstützt (schü- lerzentrierte Beratung). 1873 Angebote richteten sich an die Schulen, das heißt an Schulleitungen, Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal, und fanden unter ande- rem in Form von Fortbildungen und Supervisionen für Lehrkräfte sowie Maßnahmen zur Schulentwicklung und Organisationsberatung statt (Systemberatung). Schuljahr 2012/13: Insgesamt wurden 9629 Schülerin- nen und Schüler unter Beteiligung ihrer Eltern und Lehr- kräfte schulpsychologisch beraten und unterstützt. 1501 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes richteten sich als Angebote im Bereich der Systemberatung an Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie weiteres pädagogisches Personal. Für das Schuljahr 2013/14 ist die Auswertung noch nicht erfolgt. 10. Wie viele Anfragen konnten vom Schulpsychologischen Dienst in den Schuljahren 2011/12 bis 2013/14 nicht bearbeitet werden? (sortiert nach Jahr, Bezirk und Handlungsfeldern und Tätigkeitsbereichen, wie im "Handlungsrahmen für den Schulpsychologischen Dienst Berlin" beschrieben)? 11. Welche Wartezeiten ergeben sich derzeit in den einzelnen Bezirken (sortiert für die letzten drei Jahre und nach Bezirk)? Zu 10. und 11.: Grundsätzlich bleiben keine Anfragen unbearbeitet. Eine statistische Erfassung der Wartezeiten erfolgt nicht. 12. Wie bewertet der Senat die Auslastung des Schulpsychologischen Dienstes und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus? Zu 12.: Die Auslastung des Schulpsychologischen Dienstes ist durchgehend hoch und es ist zu erwarten, dass auch zukünftig die Auslastung hoch bleiben wird. Im Rahmen der „wachsenden Stadt“ wird zu klären sein, ob und ggf. wie die bisherige VZE-Zielzahl von 100.000 den erhöhten Bedarfen angepasst wird. Berlin, den 22.Oktober2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Okt. 2014)