Drucksache 17 / 14 715 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 14. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2014) und Antwort Wo werden Berliner Kinder und Jugendliche nun weggeschlossen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche sind derzeit nach § 1631 b BGB oder PsychKG geschlossen untergebracht (bitte aufgeschlüsselt, nach Alter, Bezirken, konkreten Trägern der Jugendhilfe in welchen Bundeslän- dern und konkreten Psychiatrischen Kliniken)? 2. Wie lange werden aufgeschlüsselt nach Altersgruppen derzeit Kinder und Jugendliche geschlossen untergebracht? Zu 1. und 2.: Nach Auskunft der Berliner Jugendämter waren im Verlauf des Jahres 2013 insgesamt 24 Berliner Minderjährige zwischen 13 und 17 Jahren aufgrund einer Selbst- und Fremdgefährdung in Verbindung mit § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch die Jugendämter untergebracht. Davon wurden 12 in der Berliner Krisen- und Clearingeinrichtung betreut. Von den 12 außerhalb Berlins untergebrachten Kindern und Jugendlichen wur- den 5 in Brandenburg, 3 in Bayern, 2 in Nordrhein- Westfalen und jeweils 1 Minderjähriger in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz betreut (vgl. Drs. 17/13 063). Weite- re Aufschlüsselungen sind nicht möglich. Aus dem Gesundheitsbereich liegen die Zahlen für 2013 noch nicht vor. Im Jahr 2012 waren 51 Kinder und Jugendliche nach § 1631b BGB in Kinder- und Jugend- psychiatrischen Kliniken untergebracht. Für den Bereich der Krankenhäuser gilt, dass bei Veröffentlichungen grundsätzlich keine Rückschlüsse auf einzelne Kranken- häuser oder Krankenhausträger gezogen werden dürfen (vgl. Drs. 17/14 536). Es wurden keine Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen nach dem Gesetz für Psy- chisch Kranke (PsychKG) gemeldet. 3. Wie werden der Schutz und die Beachtung aller diesen betroffenen Kindern und Jugendlichen zur Verfü- gung stehenden Rechte (vor allem der UN- Kinderrechtskonvention) durch die Bezirke und das Land Berlin garantiert? Zu 3.: Mit dem Jugend-Rundschreiben 2/2013 hat die für Jugend zuständige Senatsverwaltung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Justiz und den Familienge- richten die rechtlichen und fachlichen Standards im Hin- blick auf die hier zu beachtenden Verfahrens- und Betei- ligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Verbin- dung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbindlich geregelt. Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit der zum 01.02.2014 er- schienenen Neufassung der Ausführungsvorschriften zur Hilfeplanung (AV-Hilfeplanung) den Handlungsrahmen für die Beteiligungsrechte der Kinder- und Jugendlichen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII berlineinheitlich präzisiert. Mit der Errichtung der unabhängigen Berliner Bera- tungs- und Ombudsstelle in der Jugendhilfe (BBO Ju- gendhilfe) im Sommer dieses Jahres wurde ein weiteres Element zur Sicherung des Kindeswohls und der Kinder- rechte geschaffen (vgl. o.g. Drs. 17/13063). In den kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken stehen – ebenso wie im Erwachsenenbereich – Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher zur Verfü- gung. Beschwerden an die Patientenbeauftragte sowie an die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin (BIP) sind ebenso möglich. Berlin, den 23. Oktober 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2014)