Drucksache 17 / 14 717 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 10. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2014) und Antwort BImA-Häuser in der Großgörschen- und Katzlerstraße: Teil des Kaufangebots des Senats? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Umfasst das Kaufangebot des Senators Mül- ler für die Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilien- aufgaben (BImA) in Berlin auch die Häuser in der Groß- görschen- und der Katzlerstraße in Schöneberg, deren Mieterschaft den jüngsten Protest gegen die Verkaufspoli- tik des Bundes maßgeblich mitgetragen haben? Antwort zu 1: Der Senat hat sich mit einem Schreiben vom September 2014 an den Bundesminister für Finan- zen, Dr. Schäuble, gewandt und ihm gegenüber die Be- reitschaft Berlins zum Erwerb des Berliner Wohnimmobi- lienportfolios der Bundesanstalt für Immobilienangele- genheiten (BImA) erklärt. Dieses Angebot bezieht sich sowohl auf das Paket der von der BImA bis 2018 beab- sichtigten Veräußerungen von 1.700 Wohneinheiten, sowie auf den Gesamtwohnungsbestand der BImA in Berlin. Außer den Ein- und Zweifamilienhäusern umfasst es damit alle gegenwärtig im Eigentum des Bundes befindli- che Liegenschaften, die zu Wohnzwecken genutzt und von der BImA verwaltet werden. Somit sind die Häuser in der Großgörschen- und Katzlerstraße in Berlin Schöne- berg in das Angebot mit eingeschlossen. Das Ankaufan- gebot ist mit den sechs Berliner Wohnungsbauunterneh- men abgestimmt und wurde mit einer gleich lautenden Offerte durch ein Schreiben der sechs Gesellschaften an den Vorstand der BImA untersetzt. Mit dieser umfassenden Initiative beschränkt sich der Senat nicht nur auf die Problemstellung in der Großgör- schen- und Katzlerstraße, sondern verfolgt ein umfassen- des Konzept zur Sicherung des Berliner Mietwohnungs- bestand und einer ausgewogenen Mietenentwicklung beim Verkauf von Bundesliegenschaften. Flankierend unterstützt der Berliner Senat ein Verkaufsmoratorium für bewohnte Bundesliegenschaften. Dieses Moratorium sollte bis zum Zeitpunkt des Ankaufes des Berliner Wohnimmobilienportfolios durch die städtischen Woh- nungsbaugesellschaften Berlins Bestand haben. Frage 2: Falls nein: Warum nicht? Antwort zu 1: Siehe Antwort zu 1. Berlin, den 17. Oktober 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2014)