Drucksache 17 / 14 721 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 14. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2014) und Antwort Erzieher_innen-Ausbildung – Wie kommt die Theorie in die Praxis und zurück? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für die berufsbegleitende Erzieher_innen-Ausbil- dung ist ein gezielter Transfer zwischen Theorie und Praxis notwendig - welche Möglichkeiten für die Praxis- Anleitung gibt es? Zu 1.: Die berufsbegleitende Ausbildung zur Erziehe- rin/zum Erzieher wird in enger Verzahnung der Lernorte (Fachschule und Praxisstelle) gestaltet. Im Unterricht an der Fachschule wird nicht nur das für den Erzieherberuf erforderliche theoretische Wissen vermittelt, sondern werden auch die während der berufspraktischen Tätigkeit erworbenen Erfahrungen so ausgewertet und aufgearbei- tet, dass die Betreuung und Beratung der Studierenden in Zusammenarbeit mit den Praxisstellen unterstützt wird. 2. Gibt es Kompensationsmodelle für die Einrichtun- gen? Wenn ja, welche? Wenn nein, wie soll der Mehr- aufwand für die Praxis-Anleitung sonst abgegolten wer- den? Zu 2.: Der Senat berücksichtigt den Aufwand der Pra- xisanleitung im Rahmen der Personalausstattung in den Kindertagesstätten. Gemäß § 12 Abs. 2 Kindertagesförde- rungsverordnung - VOKitaFöG - umfasst die Personal- ausstattung auch die erforderlichen Zeiten für die Anlei- tung von Praktikantinnen und Praktikanten. 3. Welche Modelle für die Arbeit von Mentoren an den sozialpädagogischen Fachschulen gibt es? 4. Gibt es für die Mentorinnen-Arbeit Kompensati- onsmodelle? Wenn ja, welche? Wenn nein, wie soll der Mehraufwand für die Mentoren_innen-Arbeit sonst abge- golten werden? 6. Welche Voraussetzungen muss ein/ eine Mentor/- in in den Schulen erfüllen? 8. Gibt es Vorbereitungskurse für Lehrer_innen, die als Mentor_innen arbeiten wollen, wenn ja welche, wenn nein warum nicht? 10. Wie viele Mentor_innen gibt es in den Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik für die Erzieher_innen- Ausbildung (bitte aufgeschlüsselt für die letzten 5 Jahre)? Zu 3., 4., 6., 8. und 10.: Eine explizite Mentoren- Funktion an Fachschulen ist nicht vorgesehen. Die Aus- bildung und Betreuung der Auszubildenden in den Berli- ner beruflichen Schulen obliegt den Lehrkräften. Im Rahmen des fachtheoretischen Unterrichts erhalten die Studierenden auch Gelegenheit zur Praxisreflexion, zur Analyse von Fällen und Erfahrungen aus der Praxis und zur Entwicklung von Handlungskonzepten. Die Zusam- menarbeit zwischen Fachschule und Praxisstelle orientiert sich am individuellen Ausbildungsverlauf der Studieren- den. 5. Welche Voraussetzungen muss ein/eine Praxis- Anleiter/-in in den Einrichtungen erfüllen? Zu 5.: Gemäß § 10 Abs. 2 Sozialberufe-Anerken- nungsgesetz - SozBAG - sind geeignete Fachkräfte als Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher oder vergleichbar qualifizierte Fachkräfte, die eine mindestens zweijährige hauptberufli- che Vollzeittätigkeit oder eine entsprechend längere Teil- zeittätigkeit in den entsprechenden Tätigkeitsfeldern nach staatlicher Anerkennung oder Berufsabschluss nachwei- sen. 7. Gibt es Vorbereitungskurse für Erzieher_innen, die als Praxis-Anleiter_innen arbeiten wollen, wenn ja wel- che, wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) bietet Fortbildung für anlei- tende Fachkräfte an. Diese ist als vierteilige Reihe konzi- piert und wird derzeit um ein Modul zu den Spezifika der Anleitung von Personen im Quereinstieg bzw. der berufs- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 721 2 begleitenden Ausbildung erweitert, da es sich hier um eine neue Alters- und Zielgruppe handelt, deren Anleitung eigene Anforderungen mit sich bringt. Kurse für Anleite- rinnen und Anleiter werden u.a. auch von der Paritäti- schen Akademie angeboten. Hinzu kommen interne Schu- lungen für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die vorrangig von großen Trägern und Eigenbetrieben durch- geführt werden. 9. Wie viele Praxis-Anleiter_innen gibt es in den Berliner Kitas (bitte aufgeschlüsselt für die letzten 5 Jah- re)? Zu 9.: Hierzu gibt es keine statistischen Erhebungen. 11. Gibt es erfolgreiche Modelle (Pilotprojekte) für ei- ne gelungene Verzahnung zwischen Theorie und Praxis in der Erzieher_innen-Ausbildung? Wenn ja, welche? Zu 11.: Berlin bietet bereits, anders als alle anderen Länder, seit mehr als 30 Jahren die berufsbegleitende Erzieherausbildung an. Mit dieser Ausbildungsform - deren Anteil an den Ausbildungsplätzen sich seit dem Jahr 2010 nahezu vervierfacht hat - wird ein Berufs- wechsel in den pädagogischen Bereich für Interessierte entsprechend ihrer Lebenssituation und ihren finanziellen Möglichkeiten angepasste und stark praxisbezogene Aus- bildung angeboten. Diese Auszubildenden bringen ihrer- seits Erfahrungswissen, eine hohe Motivation und neue Kompetenzen mit in die Ausbildung. Das große Interesse an dieser erwachsenengerechten Ausbildungsform belegt den Erfolg dieses langjährigen Berliner Modells einer Theorie-Praxis-Verbindung. Im Sommer 2014 ist das „Modellprojekt praxisbegleitende Ausbildung“, eine Kooperation zwischen dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, dem Sozialpädagogi- schen Institut „Walter May“ - Stiftung SPI – dem Senat gestartet. Die Erweiterung um einen 2. Ausbildungsgang in Kooperation mit einer weiteren Fachschule ist derzeit in Vorbereitung. 12. Welche Überlegungen seitens des Berliner Senates gibt es, die berufsbegleitende Erzieher_innen-Ausbildung besser zu fördern? Zu 12.: Die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzie- herin/zum Erzieher hat aufgrund ihrer engen Theorie- Praxis-Verbindung, der Tatsache, dass sie neue und die sozialpädagogische Praxis bereichernde Personengruppen anspricht und eine wichtige Maßnahme des Landes Berlin zur Deckung des Fachkräftebedarfes darstellt, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Derzeit erfolgen die Vorarbei- ten, um für die berufsbegleitende Erzieherausbildung die Gleichwertigkeit mit der Rahmenvereinbarung entspre- chend der Kultusministerkonferenz herzustellen. 13. Welche Überlegungen seitens des Senates gibt es, die Kita-Einrichtungen zu unterstützen, um die Zahl der Praxisanleiter_innen zu erhöhen? Zu 13.: Das SFBB wird die Fortbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher, die Praxisanleitung über- nehmen, ausbauen. Das Land Berlin nimmt durch 13 Träger mit 31 Kin- dertagesstätten am Programm „Lernort Praxis“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend teil. Ziel hierbei ist es u.a., Curricula für die Praxis- anleitung zu entwickeln und die Lernortkooperation zwi- schen dem Lernort Kindertagesstätte und dem Lernort Schule zu verbessern. Praxismentorinnen und Praxismen- toren unterstützen in diesem Rahmen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter bei der Begleitung der anzuleitenden Personen und intensivieren die Kooperation mit dem Lernort Ausbildungsstätte. Durch die Teilnahme am Bun- desprojekt sollen Handlungsbedarfe identifiziert und gute Grundlagen für eine bessere Unterstützung und eine Wei- terentwicklung geschaffen werden. 14. Welche Überlegungen seitens des Senates gibt es, die Zahl der Praxisplätze zu erhöhen, um mehr Interes- sent_innen die Möglichkeit zu geben, eine berufsbeglei- tende Erzieher_innen-Ausbildung zu beginnen? Zu 14.: Der Senat wirbt bei den Trägern der Kinderta- gestätten verstärkt für die Beschäftigung von Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung im Rahmen der Rege- lungen zum Quereinstieg. Er initiiert, begleitet und unter- stützt Projekte und Vorhaben mit dem Ziel, den Lernort Praxis zu stärken, die Qualität der Anleitung in den Kin- dertagesstätten zu verbessern und die Träger bei dieser anspruchsvollen Arbeit zu unterstützen. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, den Anteil von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern über die geltende Regelung von 25 % hinaus zu erhöhen. Berlin, den 28. Oktober 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)