Drucksache 17 / 14 722 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 13. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2014) und Antwort Vertraglich zur Verfügung gestellte Werbeflächen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Werbeflächen stellt das Land Ber- lin (Land und Bezirke) im Rahmen der abgeschlossenen Verträge mit der Wall AG bzw. der VVR Wall GmbH, der Ströer Unternehmengruppe und weiteren Werbeunter- nehmen für Außenwerbung im weiteren Sinne zur Verfü- gung? (bitte für Plakatierung, Dauerwerbung, Verkehrs- mittelwerbung und Stadtmöblierung gesondert darstel- len)? Welche Einnahmen werden dadurch erzielt (bitte ggf. getrennt darstellen)? Antwort zu 1.: Das Land Berlin stellt selbst keine Werbeflächen zur Verfügung, gestattet aber Werbeunter- nehmen die Sondernutzung öffentlichen Straßenlands für die Aufstellung und den Betrieb von Außenwerbeanlagen. Im Rahmen der hierzu abgeschlossenen Verträge gibt es gegenwärtig ca. 4.000 City-Light-Poster (ein- oder zwei- seitig, überwiegend an Wartehallen), ca. 200 City-Light- Boards (ein- oder zweiseitig), ca. 1.150 Allgemeinan- schlagvitrinen (ein- oder zweiseitig, an Wartehallen), ca. 4.300 Mastschilder (zweiseitig), ca. 340 Uhren (bis zu vierseitig), ca. 560 City-Light-Säulen sowie ca. 2540 Litfaß-Säulen. Eine genaue Bezifferung der Einnahmen ist nicht möglich, da diese auch in Sach- und Dienstleis- tungen bestehen und die zu leistenden Zahlungen von dem Umsatz der Werbe-unternehmen und der Anzahl der realisierten Werbeanlagen abhängig sind. Im Wesentli- chen erbringen die Werbeunternehmen jährlich Zahlun- gen von über ca. 5.600.000 Euro, errichten und betreiben ca. 240 Toilettenanlagen, ca. 5.000 Wartehallen, ca. 85 Infostelen und eine Reihe von Dog-Stations und betreiben Brunnen und Planschen. Frage 2: Wie bewertet der Senat Werberechtsver- tragsmodelle, die Bestimmungen zur Vermeidung von sexistischer, frauenfeindlicher und diskriminierender Werbung im öffentlichen Straßenbild enthalten, wie z. B. der Vertrag der Stadt Ulm mit der Wall AG zur Bestü- ckung der kommunalen Außenwerbeflächen? Antwort zu 2.: Der Senat hält sich bei seinen verwal- tungsrechtlichen Entscheidungen ausschließlich an ge- setzliche Vorgaben. Eine Geschmackszensur erfolgt nicht. Sexistische, frauenfeindliche und diskriminierende Wer- bung ist jedoch auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beurteilen, wobei die lauterkeitsrechtlichen Grenzen bei einer Verletzung der Menschenwürde als überschritten gelten. Im Übrigen ist die inhaltliche Bewertung von Werbung den Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten. Frage 3: Plant der Senat, bei der Fortsetzung der der- zeit bestehenden Werberechtsverträge bzw. bei künftigen Neuausschreibungen der Werberechte ähnliche Bestim- mungen in die Verträge aufzunehmen? Antwort zu 3.: Aus den unter 2. genannten Gründen sind derartige Bestimmungen nicht vorgesehen. Berlin, den 31. Oktober 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2014)