Drucksache 17 / 14 724 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 14. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2014) und Antwort BBB: Schwimmen für die Öffentlichkeit im Südwesten bedarfsgerecht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Versorgung der Bevölkerung mit Hallenbädern im Südwesten der Stadt? Zu 1.: Mit der erfolgten Inbetriebnahme der Schwimmhalle (SH) Finckensteinallee im August 2014 hat sich die Schwimmhallensituation in Steglitz- Zehlendorf ganz wesentlich verbessert. Die Berliner Bä- der-Betriebe (BBB) können nun im Berliner Südwesten fast drei Mal so viel Schwimmflächen in Hallenbädern anbieten wie vorher. Durch die Inbetriebnahme der SH Finckensteinallee ist die Versorgung der Schulen im Rahmen des obligatori- schen Schwimmunterrichts und der außerunterrichtlichen Betreuung sowie der Vereine für den Übungs- Lehr- oder Wettkampfbetrieb mit Wasserfläche sichergestellt. Die Schwimmhallen Hüttenweg und Finckensteinallee werden von Montag bis Freitag vorrangig durch Schulen und Vereine genutzt. In der SH Finckensteinallee konnte er- reicht werden, dass im Parallelbetrieb eine durchgängige tägliche öffentliche Nutzung möglich ist. Die SH Hütten- weg steht für die Öffentlichkeit jeweils mittwochs von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr, samstags von 14:15 Uhr bis 21:00 Uhr und sonntags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Die restlichen Zeiten werden ausschließlich durch Vereine und Schulen genutzt. Das Stadtbad Lank- witz und das Stadtbad Wilmersdorf I sind Öffentlich- keitsbäder. 2. Wie hat sich die Versorgungssituation nach Wiederinbetriebnahme der Schwimmhalle Finckensteinallee insbesondere im Hinblick auf Angebote für die Öffent- lichkeit verbessert? Zu 2.: Eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur Nutzung vor der Sanierung ist dadurch entstanden, dass jetzt in der SH Finckensteinallee von Montag bis Freitag von 06:30 Uhr bis 22:30 Uhr parallel zum Schul- und Vereinsbetrieb auch öffentliches Schwimmen stattfindet. Die Schwimmhalle ist jedoch wegen der durchgehenden Wassertiefe nicht für die Nutzung durch Kindertagesstät- ten geeignet. 3. Nach welchen Kriterien haben die Berliner BäderBetriebe die Hallenzeiten in der Schwimmhalle Fincken- steinallee, der Schwimmhalle Hüttenweg und dem Stadt- bad Wilmersdorf I gemäß Nutzungssatzung auf Angebote für die Öffentlichkeit, Schulen und Kindergärten sowie gemeinnützige Vereine aufgeteilt? Wer war an dieser Entscheidung beteiligt? Zu 3.: Bei der Vergabe der Nutzungszeiten für die SH Finckensteinallee und die SH Hüttenweg wurden die Vorgaben des Bäder-Anstaltsgesetzes und der Nutzungs- satzung – hier insbesondere § 2 Abs. 1 bis 5 (Nutzungsund Vergabegrundsätze) – berücksichtigt. Mitgewirkt haben u. a. die Schulobleute, der Bezirkssportbund Steglitz-Zehlendorf und ortsansässige Vereine. Die Vergabe erfolgte abschließend unter Berücksichtigung einer angemessenen Bereitstellung von Wasserzeiten für den öffentlichen Badebetrieb durch die BBB als Vergabe- stelle. 4. Wie viele Nutzungszeiten stehen den jeweiligen Nutzergruppen an den unter 3. erfragten Standorten konk- ret zu welchen Zeiten zur Verfügung? Zu 4.: SH Finkensteinallee (Gesamt 1.750,00 Bahnen- stunden je Woche) Öffentlichkeit Schule Vereine Bahnenstunden/ Woche 802,00 350,00 598,00 Anteil in % 45,83 % 20,00 % 34,17 % Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 724 2 SH Hüttenweg (Gesamt 569,75 Bahnenstunden je Woche) Öffentlich- keit Schule Vereine Bahnenstunden/ Woche 180,00 173,25 216,50 Anteil in % 31,59 % 30,41 % 38,00 % Stadtbad Wilmersdorf I (Gesamt 635,00 Bahnenstun- den je Woche) Öffentlichkeit Schule* Vereine Bahnenstunden/ Woche 569,00 32,00 34,00 Anteil in % 89,61 % 5,04 % 5,35 % * Ersatzzeiten Schulschwimmen bis zur Öffnung des Kombibades Spandau Süd (Hallenbad) 5. In welchen Zeiten besteht in den unter 3. angegebenen Schwimmhallen Parallelbetrieb und ist gesichert, dass die Öffentlichkeit auch in jedem Falle Zugang hat? Zu 5.: Die SH Finckensteinallee hat täglichen Paral- lelbetrieb. Für die SH Hüttenweg ist kein Parallelbetrieb vorgesehen. Das Stadtbad Wilmersdorf I ist ein Öffent- lichkeitsbad ohne Parallelbetrieb. 6. Kann es sein, dass die öffentlich angegebenen Öffnungszeiten der Schwimmhallen Finckensteinallee, Hüt- tenweg und des Stadtbades Wilmersdorf I abweichen von den tatsächlichen vor Ort, wer entscheidet darüber und wie wird dies öffentlich gemacht, damit Bürger/innen nicht vor verschlossenen Türen stehen? 7. Unter welchen Voraussetzungen sind Veränderungen der Öffnungszeiten vor Ort zulässig? Kann ein Bad wegen Personalengpässen vor Ort geschlossen werden? Zu 6. und 7.: Die veröffentlichten Öffnungszeiten werden grundsätzlich eingehalten. Veränderungen kann es jedoch in Ausnahmefällen aus betrieblichen Gründen geben. Bei Nichteinhaltung der hygienischen Parameter des Badewassers muss in Abstimmung mit der zuständi- gen Regionalleitung und dem Gesundheitsamt eine zeit- weise Schließung vorgenommen werden. Auch personelle Engpässe durch Krankheit können zur vorübergehenden Schließung eines Bades führen, wenn durch den Ausfall von Personal die Pflichten als Badbetreiber in dem jewei- ligen Bad nicht mehr sichergestellt werden können. Dies geschieht aber nur dann, wenn es den BBB nicht gelingt, unter Berücksichtigung der personellen Mindestbesetzun- gen in anderen Schwimmhallen Beschäftigte umzusetzen oder die Personallücke kurzfristig durch entsprechend qualifiziertes Personal über Leiharbeitsfirmen zu schlie- ßen. 8. Wie oft ist es in den unter 3. angegebenen Hallenbädern vorgekommen, dass es zu Abweichungen zwi- schen offiziell veröffentlichten und tatsächlichen Öff- nungszeiten für die Öffentlichkeit gekommen ist? Was war jeweils die Ursache dafür? Welche Rolle spielten dabei Personalengpässe? Zu 8.: Grundsätzlich bleibt es bei den veröffentlichten Öffnungszeiten. Durch die zuvor dargestellten Gründe kann es jedoch zu zeitweiligen Schließungen eines Bades oder von Teilbereichen kommen. Im Stadtbad Wilmersdorf I war dies seit dem 01.09.2014 insgesamt fünfmal der Fall (dreimal Verun- reinigungen des Wasers im Nichtschwimmerbecken, zweimal kurzfristiger Ausfall von Personal). Die SH Finckensteinallee hatte Ende September 2014 eine zwei- stündige Schließung, weil ein angeforderter Ersatz für einen erkrankten Beschäftigten nicht erschien. Das Stadt- bad Hüttenweg hatte wegen Erkrankung und fehlendem Ersatz am 11.10.2014 nachmittags einen halben Tag und am 12.10. 2014 ganztägig geschlossen. Der Krankenstand steigt erfahrungsgemäß in den Herbstmonaten. Die daraus entstehenden Personalengpäs- se können von den BBB nicht immer ausgeglichen wer- den, insbesondere, wenn diese Situation mit Urlaubszeiten zusammentrifft und / oder Leiharbeitsfirmen kein Perso- nal bereitstellen können. Eine dauerhafte Aufstockung des Personals der BBB ist mit den vorhandenen Haushaltsmit- teln nicht finanzierbar. 9. Wie sichern Senat und BBB, dass in den Bädern in der Zeit von 10-15 Uhr, in denen der günstige Basistarif Anwendung findet, die Öffentlichkeit auch tatsächlich Zugang zur Bädernutzung hat? Zu 9.: In den reinen Öffentlichkeitsbädern (zurzeit acht) sowie in der Einschwimmhalle der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark Berlin (SSE) stehen diese Zeiten ohne Einschränkung zur Verfügung. In den meisten Mischbädern werden überwiegend auch die Zeiten von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr durch Schu- len genutzt. Diese Zeiten werden zusammen mit der zu- ständigen Senatsverwaltung und den Schulschwimmver- antwortlichen der Bezirke unter Berücksichtigung des in der Nutzungssatzung festgelegten Prozentsatzes (wenigs- tens 50% der Hallenbadfläche - über alle Schwimmhallen - für die Öffentlichkeit, die übrigen Zeiten für Schulen und Vereine, wobei der obligatorische Schwimmunter- richt Vorrang hat) abgestimmt. Dieses Verfahren hat sich seit Bestehen der BBB sehr gut bewährt. Sollten die Zeiten nicht vollständig durch Schulen ge- nutzt werden, so stehen diese für das öffentliche Schwimmen zur Verfügung. Von den 18 zurzeit geöffne- ten Mischbädern ist in 9 Bädern an jeweils 5 bzw. 4 Wo- chentagen die Nutzung des Basistarifs möglich. In den anderen Bädern ist die Nutzung ebenfalls mit dem Basis- tarif, hier jedoch durch die Nutzung durch Schulen nur an Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 724 3 bestimmten Wochentagen bzw. am Tag zeitlich einge- schränkt, möglich. In der Finckensteinallee ist täglich im Parallelbetrieb die Nutzung durch die Öffentlichkeit auch in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr möglich, in der SH Hüttenweg dagegen nur eingeschränkt an drei Wochentagen in der Zeit jeweils von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Das Stadtbad Wilmersdorf I und das Stadtbad Lankwitz sind Öffent- lichkeitsbäder. Berlin, den 28. Oktober 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)