Drucksache 17 / 14 729 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 15. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2014) und Antwort Feuerwehreinsatz in der Fregestraße 77 am 11.10.2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst waren im Laufe der Einsätze vor Ort? Zu 1: Die Berliner Feuerwehr entsandte zunächst ge- mäß der Alarm- und Ausrückeordnung 18 Einsatzkräfte zu der Einsatzstelle. Diese Anzahl musste aufgrund der vorgefundenen Lage in den folgenden Stunden auf bis zu 90 Einsatzkräfte erhöht werden. Dazu zählen auch die Kräfte des Notfallrettungsdienstes. In den Vormittags- stunden des 11.10.2014 konnte die Anzahl auf 40 Ein- satzkräfte reduziert werden. Am 12.10.2014 wurden um 03:00 Uhr erneut 18 Einsatzkräfte zu der Einsatzstelle entsandt. Durch die Berliner Polizei wurden 65 Einsatzkräfte eingesetzt. 2. Wann wurde der Brand gemeldet und wann waren die ersten Einsatzkräfte vor Ort? Wie lange dauerte der Einsatz? Zu 2: Die Meldung ging um 01:25 Uhr in der Feuer- wehrleitstelle ein. Die ersten Einsatzkräfte der zuständi- gen Feuerwache Schöneberg erreichten die Einsatzstelle um 01:32 Uhr. Der Einsatz wurde am 11.10.2014 um 19:15 Uhr beendet. Am 12.10.2014 wurden um 03:00 Uhr die Einsatzkräfte erneut in die Fregestraße entsandt. Seit dem 12.10.2014, 07:55 Uhr, ist die Berliner Feuerwehr nicht mehr tätig geworden. Der Brand wurde der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin um 01:26 Uhr durch die Leitstelle der Berliner Feuerwehr bekannt. Die ersten Einsatzkräfte der Polizei waren um 01:28 Uhr am Einsatzort. Der polizeiliche Ein- satz bis zum Abschluss der kriminalpolizeilichen Maß- nahmen mit anschließenden Wohnungssicherungen dauer- te bis 20:07 Uhr. 3. Welche Probleme traten während des Einsatzes auf? Zu 3: Aufgrund der sehr engen Straßenverhältnisse in der Fregestraße gestaltete sich das in Stellung bringen, insbesondere der Drehleiterfahrzeuge, schwierig. Durch den vorhandenen, nichtbeschnittenen Baumbestand wurde die Situation zum Anleitern erschwert. Die Maßnahmen zur Brandbekämpfung wurden durch parkende Fahrzeuge beeinflusst. Zur Nachführung weiterer benötigter Fahr- zeuge war die einsatztaktisch erforderliche Umsetzung von bereits im Einsatz eingebundenen Fahrzeugen nur unter großem Aufwand möglich. Die Brandbekämpfung gestaltete sich auch aufgrund der vorhandenen Dachkon- struktion schwierig. Um eine Ausbreitung des Brandes auf die Nachbarhäuser zu verhindern, war ein erhöhter Kräfteeinsatz erforderlich. Bei der Bewältigung der polizeilichen Maßnahmen traten keine Probleme auf. 4. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um diese Probleme in Zukunft zu vermeiden oder auszu- schließen? Auf welche bewährten Lösungen kann zurück- gegriffen werden, um in dicht be-bauten Wohngebieten effektiver gegen Brände vorgehen zu können? Zu 4: Die Fachbereiche des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes beurteilen die Leistungsfähigkeit der Berliner Feuerwehr im Zuge des Baugenehmigungsver- fahrens. Insbesondere bei der Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnräumen, bei denen der zweite Rettungsweg durch die Berliner Feuerwehr mit Drehlei- terfahrzeugen sichergestellt werden soll, wird auf die zwingend erforderliche Aufstellfläche dieser Fahrzeuge hingewiesen. Der zweite Rettungsweg dient gemäß den Schutzzielen des Vorbeugenden Brandschutzes, wie in der Fregestraße auch erforderlich, als Angriffsweg für die Einsatzkräfte zur Brandbekämpfung. Das entsprechende Merkblatt für die am Bau Beteiligten wurde im Oktober 2014 aktualisiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 729 2 5. Aus welchem Grund kam es wenige Stunden nach der Löschung und in der Nacht zum Sonntag erneut zu einem Ausbruch des Feuers? Wurde die Brandstätte auf mögliche Folgerisiken wie Entzündungsherde untersucht oder beobachtet? Wenn ja, welche Ergebnisse brachte die Untersuchung und wie lange wurde die Brandstätte beo- bachtet? Wenn nein, warum nicht? Zu 5: Die Einsatzstelle wurde am 11.10.2014 gegen 15:00 Uhr auf versteckte Glutnester unter Zuhilfenahme einer Wärmebildkamera durch den Einsatzleiter kontrol- liert. Es wurden dabei keine Anzeichen für einen erneuten Brandausbruch festgestellt. Bei einer letzten Begehung der Einsatzstelle gemeinsam mit den Brandermittlern des Landeskriminalamtes (LKA) um 15:45 Uhr stellte der Einsatzleiter ebenfalls keine Glutnester mehr fest. Das LKA 12 war bis 17:15 Uhr tätig, ebenfalls ohne ein er- neutes Aufflammen zu beobachten. Um 19:14 Uhr wurde der Einsatz seitens der Berliner Feuerwehr für beendet erklärt. Am 12.10.2014 ging um 03:00 Uhr eine erneute Feu- ermeldung für die Fregestraße bei der Berliner Feuerwehr ein. Bestimmungsgemäß wurden gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung 18 Einsatzkräfte zu der Einsatzstelle entsandt. Die ersten Kräfte erreichten die Einsatzstelle um 03:09 Uhr. Es wurde festgestellt, dass es auf einer Fläche von etwa 2-3 m2 am Dach des Gebäudes Fregestr. 77 aus unbekannter Ur-sache zu einem Brandgeschehen gekom- men war. Das Dach wurde daraufhin erneut auf Brandnes- ter untersucht. Der Arbeiten wurde um 04:59 Uhr beendet und die Ein-satzstelle um 07:29 Uhr erneut - ohne Fest- stellung - nachgesehen. Der Einsatz wurde um 07:55 Uhr beendet. 6. Hilft die Stadt den betroffenen Bewohnern? Wenn ja, wie sieht diese Hilfe aus? Wenn nein, warum nicht? Zu 6: Gemäß „Anlage zum Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetz - Zustkat-Ord“ Nr. 19 (1) obliegt den Bezirksämtern - Bereich Sozialwesen - die Wahrnehmung von Ordnungsaufgaben auf dem Gebiet der Obdachlosig- keit. Eine erste Maßnahme des Bezirks besteht im Bedarfs- fall bei einem Brand darin, in Alternative zu einem von der Feuerwehr verfügbar gestellten Busaufenthalt der Be- troffenen erste gebäudebezogene Aufenthaltsmöglichkei- ten und flankierende Betreuungsangebote zu organisieren. So wurde auch vorliegend verfahren. Gegen 4 Uhr morgens erreichte das Bezirksamt Tem- pelhof-Schöneberg die Mitteilung über den Brand und über die Evakuierung von Bewohnerinnen und Bewoh- nern der Fregestraße 77 und der Nachbarhäuser 76 und 78. Gehen 5 Uhr traf ein erster Mitarbeiter der Abteilung Sozialwesen am Brandort ein, um in Alternative zum Bus-aufenthalt die Öffnung einer in der Nähe befindli- chen Seniorenfreizeitstätte als Aufenthalts- und Betreu- ungsort vorzubereiten. Das Angebot wurde in der Zeit ab ca. 8 Uhr von bis zu 12 Personen (4 Haushalte) des Brandhauses in Anspruch genommen. Bestimmte Gebäu- deteile des Wohnhauses 77 waren etwa zeitgleich bauauf- sichtlich für eine weitere Nutzung gesperrt worden. Die Rückkehr der Bewohnerinnen und Bewohner der angren- zenden Häuser Nr. 76 und 78 fand zwischen 7 und ca. 8 Uhr statt. Die Seniorenfreizeitstätte wurde bis ca. 16 Uhr genutzt. Die Betreuung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner wurde dort vom Personal des Sozialamtes wahrgenommen, dessen Aufgabe auch darin besteht, im Bedarfsfall entsprechende Hilfen zur Unterkunftsversor- gung zu unterstützten oder einzuleiten. Im hier vorliegen- den Fall bedurfte es jedoch keiner direkten Unterkunfts- beschaffung durch das Bezirksamt, da es den Betroffenen möglich war, selbst Alternativen zu organisieren. Im Falle finanzieller Bedürftigkeit bei der Unterkunftsbeschaffung (z.B. Hotelbuchung oder Beschaffung einer Ferienwoh- nung) würde das Sozialamt entsprechende Hilfen gewäh- ren. Dieses war hier aber nicht der Fall. 7. Wie viele Wohnungen - auch die der anliegenden Häuser - sind infolge des Brandes zur Zeit nicht mehr bewohnbar? Wie viele Wohnungen werden voraussicht- lich dauerhaft unbewohnbar bleiben? Zu 7: Die 11 Wohnungen des Vorderhauses Frege- straße 77 mussten aufgrund des Brandes und der Löschar- beiten geräumt werden. Die Wohnungen der anliegenden Häuser waren nur geringfügig betroffen; eine Sperrung war hier nicht erforderlich. Die Frage nach der dauerhaften Unbewohnbarkeit der Wohnungen kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden; die Instandsetzung und der Wiederaufbau des Daches hängt von den Aktivitäten des Hauseigentümers ab mit dem die Bauaufsicht in Kontakt steht. Berlin, den 27. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)