Drucksache 17 / 14 731 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 24. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2014) und Antwort Konkurrenz im Geschützten Marktsegment Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der an A-Berechtigte (akut von Wohnungslosigkeit bedroht) bzw. B-Berechtigte (bereits wohnungslos) vergebenen Wohnungen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahr, Unterneh- men, A-Berechtigte absolut und anteilig, B-Berechtigte absolut und anteilig; wenn möglich auch nach Bezirken)? 2. Bitte schlüsseln Sie die Vermittlungsberechtigten auf nach Alleinlebenden, Paaren, Alleinerziehenden, Familien. Die Anzahl der A-Berechtigten und B-Berichtigten hat sich wie folgt entwickelt: Jahr Gesamt A-Berechtigte in % B-Berechtigte in % 2010 1.042 885 85 157 15 2011 1.005 825 82 180 18 2012 1.083 826 76 257 24 2013 1.101 827 75 274 25 9/2014 921 669 73 252 27 A-Berechtigte: akut von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen B-Berechtigte: bereits wohnungslose Menschen Zu 1. und 2.: Die Angaben beruhen auf Grundlage der Datenerhebung der jeweiligen Bezirksämter. Eine Aus- wertung nach soziodemografischen Kennziffern (z. B. Familienstand oder Haushaltsstruktur) wird nicht vorge- nommen. 3. Trifft es zu, dass innerhalb des Geschützen Markt- segments auch andere Gruppen als Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen untergebracht wurden/werden? Zu 3.: Im Rahmen des „Geschützen Marktsegments“ sind ausschließlich die berechtigten Personengruppen mit Wohnraum versorgt worden. Eine weitere Unterbringung erübrigt sich damit und ist zudem keine vertragliche Leis- tung des „Geschützen Marktsegments“. 4. Werden über das Geschützte Marktsegment Woh- nungen an Menschen vermittelt, die eigentlich über das Segment „Wohnungen für Flüchtlinge“ mit Wohnraum versorgt werden könnten? Zu 4.: Aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten ist die Vermischung der Personenkreise ausgeschlossen. Für das Geschützte Marktsegment erfolgen Antrags- aufnahme und Datenübermittlung von den jeweiligen Fachstellen der Bezirksämter an das Landesamt für Ge- sundheit und Soziales/LAGeSo. Der Personenkreis, der über das Segment „Wohnungen für Flüchtlinge“ mit Wohnraum versorgt wird, steht im Leistungsbezug der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber beim LAGeSo. Die Aufgabenwahrnehmung liegt zudem in unterschiedli- chen Organisationseinheiten des LAGeSo. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 731 2 5. Nach welchen Kriterien werden MarktbewerberIn- nen Wohnungen zugewiesen? Zu 5.: Die Zentrale Koordinierungsstelle zum Ge- schützen Marktsegment des LAGeSo informiert die Be- zirksämter und Hestia e. V. über zur Verfügung stehende Wohnungen. Es gibt kein einheitliches Verfahren, nach welchen Kriterien die Bezirksämter Marktsegmentbewer- berinnen und Marktsegmentbewerber für eine Wohnung vorschlagen. Ausschlaggebend ist u. a. die jeweilige Aus- stattung einer Wohnung (Lage der Wohnung, Fahrstuhl vorhanden, Renovierungsbedürftigkeit, Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit). 6. Wie verfahren die landeseigenen Wohnungsunter- nehmen mit der zunehmenden Konkurrenz der Antragsbe- rechtigten? Welche Kriterien führen zu einer schnelleren Wohnungsvermittlung? Zu 6.: Die Vertragspartner der beiden Kooperations- verträge haben sich zum Koope-rationsvertrag bekannt und, wie in den Jahren zuvor, den Willen zur Erfüllung bekundet. Insofern konkurrieren die Wohnungssegmente „Geschütztes Marktsegment“ und „Wohnungen für Flüchtlinge“ aufgrund der getrennt vereinbarten Erfüllungsquote sowie der unterschiedlichen Stellen nicht miteinander. 7. Welches sind die häufigst genannten Gründe einer Ablehnung von Vermittlungsberechtigten durch die Woh- nungsunternehmen? Zu 7.: Die Zentrale Koordinierungsstelle benennt im Bewerbungsverfahren für jede Wohnung drei Bewerbe- rinnen und Bewerber. Ablehnungsgründe sind u. a. Ent- scheidung für eine andere Bewerberin oder einen anderen Bewerber, fehlende Unter-lagen, das Erscheinungsbild sowie eine ausgewogene Mieter- und Sozialstruktur. 8. Gibt es Vermittlungsberechtigte, denen nach ein- oder mehrmaliger Ablehnung keine weiteren Wohnungen aus dem geschützten Marktsegment mehr zugewie- sen/vorgeschlagen werden? Zu 8.: Die Entscheidung der wiederholten Benennung für eine Wohnung nach ein- oder mehrmaliger Ablehnung liegt bei den jeweiligen Bezirksämtern. Erfolgt eine Rück- meldung vom Wohnungsunternehmen, dass sich Bewer- berinnen oder Bewerber für eine Wohnung nicht oder mehrmals nicht vorgestellt haben, wird eine Marktseg- mentberechtigung zurückgestellt. 9. Trifft es zu, dass Personen mit negativem Schufa- Eintrag von den landeseigenen Wohnungsunternehmen prinzipiell abgelehnt werden? Wenn ja, wie bewertet der Senat dies? Zu 9.: Die städtischen Wohnungsunternehmen bestäti- gen, dass immer eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird und keine Person pauschal eine Ablehnung erhält. Eine solche Einzelfallprüfung wird für sinnvoll erachtet. 10. Ist die Fluktuation von Wohnungen im geschütz- ten Marktsegment höher, gleich oder niedriger als die allgemeine Fluktuation? Zu 10: Die städtischen Kooperationspartner bestäti- gen, dass in der Regel die Fluktuation in diesem Segment mit der allgemeinen Fluktuationsrate gleichzusetzen ist. Seitens einer Gesellschaft wird für dieses Segment eine höhere Fluktuationsrate angegeben. Berlin, den 05. November 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2014)