Drucksache 17 / 14 732 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 15. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2014) und Antwort Sexualisierte Gewalt in Berlin I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen pro Jahr haben in den letzten 10 Jahren sexualisierte Gewalt angezeigt? Aufgeschlüs- selt nach Art der Straftat, Alter, Geschlecht und Bezirk, bzw. Polizeidirektion. 2. Bei wie vielen dieser Anzeigen konnten Verdäch- tige pro Jahr ermittelt werden? Vorbemerkung: Die Zahl der Anzeigenden wird statis- tisch nicht erfasst. Nachfolgend werden zu den Fragen 1 und 2 die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) dargestellt, die den Stand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, aber nicht bei Anzeigenerstattung, abbilden. Die Aufschlüsselung nach demographischen Daten bezieht sich auf die Geschädigten und nicht auf die An- zeigenden. Daten bzgl. der Geschädigten sind in digitaler Form erst ab dem Jahr 2005 verfügbar. Bezüglich der Auf- schlüsselung von Anzeigen nach „Polizeidirektion“ wird darauf hingewiesen, dass für Sexualstraftaten in Berlin eine zentrale Bearbeitungszuständigkeit im Fachdezernat für Sexualdelikte des Landeskriminalamtes Berlin (LKA) besteht. Für den Begriff „sexualisierte Gewalt“ gibt es weder eine Legal- noch sonstige allgemein anerkannte Definiti- on. Die einzigen Strafvorschriften bei den Straftaten ge- gen die sexuelle Selbstbestimmung gemäß 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB), die nur mit Gewalt bezie- hungsweise unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung der Täterin oder des Täters schutz- los ausgeliefert ist, verwirklicht werden können, sind §§ 177und 178 StGB (Vergewaltigung und Sexuelle Nöti- gung). Insofern beziehen sich die nachfolgenden Aufstel- lungen zu den Fragen 1 und 2 ausschließlich auf diese Delikte und umfassen sowohl versuchte als auch vollen- dete Taten. Zu 1. und 2.: Aufschlüsselung der Geschädigten nach Geschlecht: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4; 178 StGB Geschädigte insgesamt Geschädigte männlich Geschädigte weiblich 2005 615 15 600 2006 658 36 622 2007 575 22 553 2008 552 33 519 2009 633 29 604 2010 692 48 644 2011 640 42 598 2012 677 47 630 2013 592 40 552 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 732 2 Aufschlüsselung der Geschädigten nach Alter: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4; 178 StGB Geschädigte insgesamt Kinder 0 bis unter 6 Jahre Kinder 6 bis unter 14 Jahre Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre Heranwach- sende 18 bis unter 21 Jahre Erwachsene 21 bis unter 60 Jahre Erwachsene 60 Jahre und älter 2005 615 0 19 130 84 370 12 2006 658 0 29 115 96 409 9 2007 575 0 24 94 79 374 4 2008 552 0 21 98 73 350 10 2009 633 1 16 104 93 406 13 2010 692 2 21 100 118 441 10 2011 640 4 16 99 89 422 10 2012 677 1 16 101 96 447 16 2013 592 3 24 85 60 407 13 Aufschlüsselung der Aufklärungen: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4; 178 StGB erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungsquote in % 2004 693 543 78,4 2005 610 474 77,7 2006 625 537 85,9 2007 577 467 80,9 2008 549 431 78,5 2009 (Fallzahlen wegen Sys- temumstellung leicht überhöht) 625 460 73,6 2010 689 470 68,2 2011 635 432 68,0 2012 674 470 69,7 2013 589 394 66,9 Die Fallzahlen können auch den öffentlichen Jahrbü- chern der PKS entnommen werden. Diese sind im Internet abrufbar unter: www.berlin.de/polizei/_assets/verschiedenes/pks/pks_2013.pdf 3. Wie viele Verurteilungen pro Jahr folgten daraus? Zu 3.: In den Jahren 2004 bis 2013 sind wegen Straf- taten sexualisierter Gewalt im Sinne der Ausführungen in der Antwort zu Frage 10 folgende Anzahl von Personen in Berlin rechtskräftig verurteilt worden: 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 336 298 214 209 205 182 166 150 141 140 4. Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind im Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt speziell ge- schult? (Für Fortbildungen bitte Angebote und entspre- chende Nachfrage angeben) 5. Ist gewährleistet, dass zu jeder Zeit auf jedem Ab- schnitt eine im Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt geschulte Person anwesend ist? Zu 4. und 5.: Die Bearbeitung von Sexualdelikten, wozu grundsätzlich auch der Umgang mit Opfern gehört, ist Bestandteil der polizeilichen Ausbildung. Zusätzlich beinhalten die Lehr- und Studienpläne so- wohl für das Aus- als auch das Fortbildungsangebot um- fangreiche Lehrinhalte, die sich auf Opferschutz sowie Gewalt und dabei besonders Häusliche Gewalt erstrecken und hierbei diverse Aspekte hinsichtlich des Umgangs mit sexualisierter Gewalt und deren Opfern beinhalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 732 3 Ferner werden insbesondere durch die Angehörigen des Fachdezernats für Sexualdelikte (LKA 13) auch dies- bezügliche Angebote polizeiexterner Anbieter genutzt. Eine statistische Erfassung erfolgt hierzu nicht. Spezielle Fortbildungen für den Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt bestehen nicht. 6. Gibt es spezielle Abläufe bei der Aufnahme von Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt? Wenn ja, wie sehen diese aus? Zu 6.: Bei Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt er- folgt in der Regel eine Sofortbearbeitung durch die Dienststellen der Kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung der Polizeidirektionen 1-6, bei der die jeweiligen Abläufe und Maßnahmen fallspezifisch festgelegt werden. Insbe- sondere werden dabei regelmäßig Vernehmungen, ärztli- che Untersuchungen sowie Tatortarbeit (einschließlich der Sicherstellung von Kleidung u.ä.) durchgeführt. Zu- sätzlich ist das Fachdezernat für Sexualdelikte (LKA 13) mit einem eigens eingerichteten Spätdienst sowie einer Rufbereitschaft jederzeit erreichbar und für die Abstim- mung fallspezifischer Sofortmaßnahmen zu kontaktieren. 7. Gibt es auf den Polizeiabschnitten für Opfer von sexualisierter Gewalt speziell Warte- und Aufenthalts- räume, in denen sie sich - subjektiv – sicher fühlen können ? Wenn ja, auf welchen Polizeiabschnitten befinden sich diese? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Entsprechende Räumlichkeiten existieren und sind der nachstehenden Auflistung zu entnehmen. Ergän- zend stehen im Fachdezernat für Sexualdelikte (LKA 13) ein (Kinder-) Videovernehmungszimmer, ein Kinderwar- tezimmer (unter Betreuung einer Erzieherin) sowie ein (Kinder-)Vernehmungszimmer zur Verfügung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 732 4 Opferschutzräume der Polizei Berlin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Polizeidirektion 1 1. Polizeidirektion 1, „Raum der Stille“ Pankstraße 29, 13357 Berlin Opferschutzbeauftragte Polizeidirektion 1, Tel. : 4664-104220 Polizeidirektion 2 2. Polizeidirektion 2, „Opferschutzzimmer“ Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin Opferschutzbeauftragte Polizeidirektion 2, Tel. : 4664-204210 3. Abschnitt 21, „Opferschutzzimmer“ Moritzstraße 10, 13597 Berlin 4. Abschnitt 23, „Opferschutzzimmer“ Schmidt-Knobelsdorf-Str. 27, 13581 Berlin 5. Abschnitt 24, „Opferschutzzimmer“ Kaiserdamm 1, 14057 Berlin 6. Abschnitt 25, „Opferschutzzimmer“ Bismarckstr. 111, 10625 Berlin Polizeidirektion 3 7. Abschnitt 31, „ZeitRaum“ Brunnenstr. 175, 10119 Berlin Opferschutzbeauftragte Polizeidirektion 3, Tel.: 4664 - 304210 8. Abschnitt 32, „ZeitRaum“ Keibelstraße 35, 10178 Berlin 9. Abschnitt 33, „ZeitRaum“ Perleberger Straße 61 a, 10559 Berlin 10. Abschnitt 34, „ZeitRaum“ Alt-Moabit 145, 10557 Berlin 11. Abschnitt 35, „ZeitRaum“ Oudenarder Straße 16, 13347 Berlin 12. Abschnitt 36, „ZeitRaum“ Pankstr. 29, 13357 Berlin Polizeidirektion 4 13. Abschnitt 42, „Opferschutzzimmer“ Hauptstr. 45, 10827 Berlin Opferschutzbeauftragte Polizeidirektion 4, Tel.: 4664 - 404210 14. Abschnitt 43, „INSEL“ „Information- Nachbereitung- Stressbewältigung - Entgegenkommen- Lösungen“ Alemannenstraße 10, 14129 Berlin 15. Abschnitt 44, „O.A.S.E“ „Offenheit. Anerkennung. Sicherheit. Erbauung “ Götzstraße 6-8, 12099 Berlin 16. Abschnitt 46, „VITA“ „Vertrauen-Information-ToleranzAufmerksamkeit “ Gallwitzallee 87, 12249 Berlin Polizeidirektion 5 17. Polizeidirektion 5, „Freiraum“ Friesenstraße 16, 10965 Berlin Opferschutzbeauftragte Polizeidirektion 5, Tel. : 4664-504220 Polizeidirektion 6 18. Abschnitt 65, „Opferschutzzimmer“ Segelfliegerdamm 42, 12487 Berlin Opferschutzbeauftragter Polizeidirektion 6 Tel.: 4664 604220 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 732 5 8. Welche finanziellen Mittel stehen der Polizei für den Aufgabenbereich zur Verfügung? Zu 8.: Es existieren für diese Aufgaben weder ein ge- sonderter Titel im Polizeihaushalt noch eine gesonderte Mittelerfassung. 9. Welche Anzeigemöglichkeiten haben Opfer sexua- lisierter Gewalt mit körperlichen und/oder geistigen Be- hinderungen? Zu 9.: Es bestehen die gleichen Möglichkeiten einer Anzeigenerstattung wie für die Gesamtbevölkerung (In- ternetwache, Polizeinotruf, Aufsuchen von Polizeidienst- stellen, schriftliche Anzeigenerstattung auf dem Postweg u.a.). 10. Gibt es speziell geschulte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Bearbeitung der Fälle von sexuali- sierter Gewalt? Wie viele der Berliner Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben in den letzten zwei Jahren Fort- bildung zu diesem Thema besucht? Zu 10.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin besteht mit der Abteilung 284 eine Spezialabteilung mit einer Abtei- lungsleiterin und geschäftsplanmäßig acht Dezernentin- nen und Dezernenten, wobei derzeit kurzfristig zwei De- zernate vakant sind. Diese Abteilung ist zuständig für Verfahren gegen Jugendliche, Heranwachsende und Er- wachsene wegen Verstoßes gegen §§ 177, 179 StGB, Jugendschutzsachen im Sinne von §§ 174, 176, 176 a, 182 StGB, Vergehen nach §§ 184 - 184d StGB, Verstöße nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), soweit sie sich auf in §§ 184 bis 184 d StGB bezeichnete Inhalte beziehen oder an sonstige pornografische oder sexuelle Inhalte anknüp- fen sowie Taten, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen deren sexueller Identität oder Orien- tierung oder in diesem Zusammenhang gegen Sachen, Institutionen oder Objekte richten, auch soweit sie durch Jugendliche oder Heranwachsende begangen wurden. Die Dezernentinnen und Dezernenten dieser Abteilung sind aufgrund ihrer Spezialisierung sowie der engen, oftmals langjährigen Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachdienststellen des LKA geschult und nehmen auch regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. In den Jahren 2013 und 2014 haben insgesamt 24 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an Fortbildungen teilgenommen, die einen Bezug zum Themenbereich sexualisierte Gewalt aufwiesen. 11. Wie werden Richterinnen und Richter in ihrer Ausbildung für das Thema „sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert ? Wie viele der Richterinnen und Richter haben in den letzten zwei Jahren Fortbildungen zu diesem Thema besucht? Zu 11.: Phänomene sexualisierter Gewalt treten in un- terschiedlichen Formen und Zusammenhängen bei der Justiz in Erscheinung. Aspekte dieses Themenbereichs werden daher in unterschiedlichen Fortbildungsangeboten und Zusammenhängen aufgegriffen. Dazu bietet das Ge- meinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) den Berliner Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eigene Fortbildun- gen und Fortbildungen an der Deutschen Richterakademie (DRA) an. Das Themenspektrum umfasste in den Jahren 2013 und 2014 zum einen Tagungen, bei denen Opfer und Opferrechte im Fokus stehen (z.B. „Umgang mit Opfern sexueller Gewalt im Strafverfahren“, „Das Opfer in der Strafrechtspflege“ oder „Umgang mit traumatisierten Personen im Prozess“). Zum anderen wurden in Fortbildungsveranstaltungen rechtliche und tatsächliche Aspekte bestimmter Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt behandelt (z.B. „Stalking und häusliche Gewalt“, „Internationaler Menschenhandel“). Drittens waren auch Sexualstraftaten als solche Gegenstand von Fortbildungen (z.B. „Sexualkriminalität“ oder „Der Sexualstraftäter: Ermittlungsverfahren – Hauptverhandlung – Vollzug“). Anfang 2015 wird eine Tagung zur „Rechtsprechung des BGH zum materiellen Sexualstrafrecht und zum entspre- chenden Verfahrensrecht“ (BGH = Bundesgerichtshof) angeboten. In den Jahren 2013 und 2014 haben insgesamt 30 Richterinnen und Richter an Fortbildungen teilgenom- men, die einen Bezug zum Themenbereich sexualisierte Gewalt aufwiesen. 12. Welche Maßnahmen – neben der Herausgabe von Informationsmaterial und der Förderung von Unterstüt- zungseinrichtungen - werden seitens des Senats ergriffen, um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren? Zu 12.: Der Senat von Berlin ist an der Sensibilisie- rung der Öffentlichkeit für das Thema der sexualisierten Gewalt und der Weiterentwicklung der Angebote beson- ders interessiert. Im Fokus steht die Entwicklung und Umsetzung von zielgruppenspezifischen Öffentlichkeits- maßnahmen. Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind besonders häufig Opfer sexualisierter Gewalt. Spezi- ell für Mädchen und Frauen mit Lernschwierigkeiten wurde die Broschüre „Was tun bei sexueller Gewalt? Wichtige Informationen für Frauen und Mädchen in Leichter Sprache“ entwickelt und in einer Stückzahl von über 26.000 Exemplaren großflächig in Berlin verteilt, um diese Zielgruppe direkt oder über Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu erreichen. Die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung för- dert die Interventions- und Koordinierungsstelle in der Prävention und Gesundheitsversorgung bei häuslicher Gewalt (Träger S.I.G.N.A.L. e.V.). Diese arbeitet daran, Interventionsmaßnahmen standardisiert und generell in die Gesundheitsversorgung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich einzuführen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 732 6 Die Polizei Berlin veranstaltet insbesondere für Schü- lerinnen und Schüler zusätzlich Präventionsveranstaltun- gen (auch Theaterstücke) durch Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamten. Ferner werden u.a. durch das Fachdezernat für Sexualdelikte (LKA 13) insbesondere in Elternversammlungen an Schulen Vorträge zu Präventi- onsmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch an Kindern gehalten. Weiterhin besteht ein enger Meinungs- und Erfah- rungsaustausch sowohl in Einzelfällen als auch in ge- meinsamen Arbeitsgruppen im Rahmen einer engen Ver- netzung zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Organi- sationen, wozu unter anderem auch die Mitwirkung im „Berliner Netzwerk gegen sexuelle Gewalt“ gehört. Im Internet wird unter www.berlin.de/polizei/dienststellen/landeskriminalamt/lk a-1/ über Delikte am Menschen/Sexualdelikte und An- sprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner der Fachdienst- stelle informiert. Berlin, den 28. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)