Drucksache 17 / 14 742 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 16. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2014) und Antwort Mitgliedschaften landeseigener Unternehmen im Netzwerkverein Leadership Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Da der Senat von Berlin die angefragten Sachverhalte nur z. T. in eigener Zuständigkeit beantworten kann, wur- den die Vivantes GmbH, die Berliner Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts - (BSR AöR) sowie die Berli- ner Verkehrsbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BVG AöR) um Stellungnahme gebeten. Die Antworten spiegeln daher die Stellungnahmen der genannten landeseigenen Unternehmen wider. Die Vivantes GmbH teilte mit, dass die Mitgliedschaft in dem Netzwerkverein, die seit dem Jahr 2012 besteht, zum 31.12.2014 gekündigt wurde. Auf eine weitere Stel- lungnahme wurde daher von Seiten der Vivantes GmbH verzichtet. 1. Mit welcher Begründung fungieren die Vivantes GmbH, die BSR AöR und die BVG AöR als „institutionelle Mitglieder“ des Vereins Leadership Berlin - Netzwerk Verantwortung und seit welchem Zeitpunkt sind besagte Gesellschaften Mitglieder des Vereins? Zu 1.: Seit dem Jahr 2012 besteht eine Mitgliedschaft der BSR AöR und der BVG AöR in dem Verein Lea- dership Berlin - Netzwerk Verantwortung. Die landeseigenen Unternehmen sind diese Mitglied- schaft im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung einge- gangen. Im Mittelpunkt des Programms dieses Netzwerkver- eins steht die Kompetenzerweiterung durch die aktive Auseinandersetzung mit herausragenden Akteuren der Stadt sowie durch das gegenseitige Kennenlernen von Motivationen in Bezug auf den Umgang mit gesellschaft- lichen Herausforderungen. Der Netzwerkverein bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, sich im Rahmen von gesell- schaftsorientierten gemeinnützigen Projekten einzubrin- gen und dabei für das Gemeinwohl und an den eigenen Leadership-Kompetenzen in einer heterogenen Gruppe von Berliner Führungskräften zu arbeiten. 2. Welche Vorteile ergeben sich für die genannten Gesellschaften aus der Vereinsmitgliedschaft? Zu 2.: Die Mitgliedschaft ermöglicht es den landesei- genen Unternehmen, eine Führungskraft in das jährlich stattfindende unternehmensübergreifende Führungskräfte- entwicklungsprogramm zu entsenden. Kernelement dieses Programms ist die Entwicklung von Partnerschaften für arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Herausforderun- gen, wie beispielsweise demografischer Wandel, Gleich- berechtigung, Migration, Vielfalt, Umwelt und Zukunfts- gestaltung. 3. Welche Kosten entstehen den genannten Unter- nehmen jeweils jährlich durch die Mitgliedschaft im Ver- ein Leadership Berlin - Netzwerk Verantwortung? Zu 3.: Die Kosten für die Mitgliedschaft betragen für die BSR AöR und die BVG AöR jeweils 4.100 EUR p. a.. Dieser Jahresbeitrag umfasst die Mitgliedschaft einer natürlichen Person (600 EUR) und die Teilnahme einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des jeweiligen Un- ternehmens an dem Führungskräfteentwicklungspro- gramm (3.500 EUR). 4. Haben die o. g. landeseigenen Gesellschaften Spenden an den Verein Leadership Berlin - Netzwerk Verantwortung getätigt oder die Tätigkeit des Vereins durch Sponsoringmaßnahmen unterstützt? Wenn ja, wann und in welcher jeweiligen Höhe? Zu 4.: Ein Alleinstellungsmerkmal von Leadership Berlin - Netzwerk Verantwortung ist, dass Mitglieder, Vorstand, Teilnehmende, Gesprächspartner und Beiräte sich jeweils zu ungefähr einem Drittel aus der Wirtschaft, einem Drittel aus dem öffentlichen Bereich und einem Drittel aus dem sozialen / kulturellen Bereich zusammen- setzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 742 2 Im Jahr 2014 wurde von der BSR AöR neben der ei- genen Mitgliedschaft ein Förderstipendium für die Teil- nahme einer Person an dem Führungskräfteentwicklungs- programm aus dem sozialen / kulturellen Bereich über- nommen. Darüber hinaus wurden keine Spenden getätigt bzw. die Tätigkeit des Vereins nicht durch Sponsoringmaß- nahmen unterstützt. 5. Als stellvertretende Vorsitzende des Vereins fun- giert - wie auf der Homepage des Vereins ersichtlich - eine Staatsanwältin und Referentin in der Senatsverwal- tung für Justiz und Verbraucherschutz. Handelt es sich bei dieser Vorstandstätigkeit um eine angeordnete Maßnahme oder um ein rein privates Engagement? Zu 5.: Die stellvertretende Vorsitzende des Vereins übt ihre Tätigkeit nicht im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit aus. Es handelt sich hierbei um ein rein privates Engagement. Berlin, den 31. Oktober 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2014)