Drucksache 17 / 14 744 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) vom 08. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2014) und Antwort Vermittlung bereitgestellter Wohnungen kommunaler Wohnungsgesellschaften an Flüchtlinge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Anteil der Wohnungen, die die kommunalen Wohnungsgesellschaften in Berlin für Flüchtlinge vorzuhalten verpflichtet sind, an deren Ge- samtbestand? Bitte genaue Anzahl der Wohnungen nach Bezirken auflisten. Zu 1.: Die Jahressollquote der von den städtischen Wohnungsunternehmen zur Verfügung gestellten Woh- nungen beträgt insgesamt 274 (124 Einzimmerwohnun- gen und 150 Mehrzimmerwohnungen). Den Verpflichtungsumfang der einzelnen Kooperati- onspartner errechnet der Verband Berlin-Brandenbur- gischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) auf der Grundlage des Eigenwohnungsbestandes. Im Jahr 2014 haben die einzelnen Wohnungsbaugesellschaften nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in folgendem Umfang Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen: Degewo AG: 57 Wohnungen GESOBAU AG: 40 Wohnungen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH: 58 Wohnungen WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH: 24 Wohnungen Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin: 55 Wohnungen STADT und LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH: 40 Wohnungen Das entspricht, bezogen auf den Gesamtbestand der städtischen Wohnungsbau-gesellschaften, einer jährlichen Quote von etwa 0,1 Prozent. Berücksichtigt man, dass die mit Wohnraum versorgten Flüchtlinge in der Regel länger als ein Jahr bleiben, ist die tatsächliche Quote sukzessive ansteigend. Hinzu kommt, dass sich die Wohnungsbauunterneh- men über das Kontingent im Rahmen des Kooperations- vertrags „Wohnungen für Flüchtlinge“ hinaus verpflichtet haben, jährlich im Geschützten Marktsegment 1.350 Wohnungen für wohnungslose oder von der Wohnungslo- sigkeit bedrohte Menschen bereitzustellen. Wohnungen werden berlinweit angeboten. Eine Quo- tierung nach Bezirken ist nicht vorgesehen. 2. Und wie viele dieser vorgehaltenen Wohnungen wiederum werden tatsächlich von Flüchtlingen, die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) be- rechtigt sind, diese zu beziehen, bezogen? Zu 2.: Im Jahr 2014 (bis einschließlich September) wurden 243 Wohnungen angeboten (83 Einzimmerwoh- nungen und 160 Mehrzimmerwohnungen). Davon wurden 202 Mietvertragsabschlüsse dokumentiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 744 2 3. Ist es richtig, dass die Frist, innerhalb derer eine solche vorgehaltene Wohnung von dazu berechtigten Personen angemietet werden muss, in der Vergangenheit in einigen Fällen von den betroffenen Personen nicht eingehalten werden konnte, weil das Genehmigungsver- fahren für die Übernahme der Miete durch das LaGeSo zu lange gedauert hatte? Welche Gründe sieht die Senats- verwaltung hierfür ursächlich? 4. Gibt es von Seiten der Senatsverwaltung Bestre- bungen, diese Problematik aufzuheben? Etwa durch eine Flexibilisierung der Bereitstellungsfristen? Zu 3. und 4.: Dem Landesamt für Gesundheit und So- ziales (LAGeSo) ist seit dem Inkrafttreten des Kooperati- onsvertrages „Wohnungen für Flüchtlinge“ am 01.07.2011 kein Fall bekannt geworden, in dem die Dauer der Genehmigungsverfahren für die Übernahme der Miete ursächlich für das Nichtzustandekommen eines Vertrages war. Die Wohnungen stehen dem LAGeSo nach den Best- immungen des vorgenannten Kooperationsvertrags für vier Wochen zur Verfügung. Die Mietübernahmen wer- den von der Leistungsstelle des LAGeSo immer zeitnah ausgestellt. Vor diesem Hintergrund besteht keine Veranlassung für zusätzliche Maßnahmen. 5. Welche anderen Gründe liegen bei Nichtbesetzung einer vorgehaltenen Wohnung durch anspruchsberechtigte Flüchtlinge vor? Zu 5.: Die Anzahl der Fälle, in denen Flüchtlinge ein Wohnungsangebot ablehnen, wird statistisch nicht erfasst. Aus der Praxis des LAGeSo ist jedoch bekannt, dass derartige Situationen auftreten. Mögliche Gründe bestehen darin, dass Wohnungen auch vor einer vereinbarten Besichtigung abgelehnt wer- den, wenn sie die gewünschten Kriterien nicht erfüllen wie etwa bevorzugter Wohnbezirk, Lage, Ausstattung und ähnliche Faktoren. Nach Erkenntnissen des LAGeSo wird nicht selten vor der eigentlichen Wohnungs-besichtigung bereits das Haus und das Wohnumfeld erkundet mit dem Ergebnis, dass der beabsichtigte Besichtigungstermin nicht mehr wahr- genommen wird. Kommt es zu einer vereinbarten und begleiteten Be- sichtigung, kann es aufgrund der vorgenannten Faktoren (Lage, Ausstattung usw.) zu einer Ablehnung bzw. einem Verzicht kommen. 6. Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass sich einige der für Flüchtlinge vorgehaltenen Wohnungen in einem sehr schlechten Zustand befinden? Liegen Mindeststan- dards vor, die die betreffenden Wohnungen erfüllen müs- sen? Zu 6.: Nach § 3 Nummer 7 des Kooperationsvertrages „Wohnungen für Flüchtlinge“ werden Wohnungen ohne ausreichende sanitäre Ausstattung (fehlende Innentoilette, Dusch- oder Badewanne) nicht angeboten. Die Wohnun- gen müssen in gebrauchs-fähigem Zustand sein. Angebotene Wohnungen, die sich in einem sehr schlechten Zustand befinden, werden zurückgewiesen. 7. Ist es richtig, dass die kommunalen Wohnungsge- sellschaften die von der Beratungsstelle „Wohnungen für Flüchtlinge – Beratung und Vermittlung“ des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks (EJF) vorgeschlagenen Bewerber für eine freie Wohnung in einigen Fällen ableh- nen und sehr kurzfristig – wenige Tage vor Ablauf der Vorhaltefrist - die Nennung neuer Bewerber verlangen? 8. Was sind die Gründe für eine Ablehnung der vorge- schlagenen Bewerber für eine vorgehaltene Wohnung durch die kommunalen Wohnungsgesellschaften? 9. Wäre es in einem solchen Falle möglich, die Vor- haltefrist zu verlängern, bis neue geeignete Bewerber gefunden wurden? Zu 7. bis 9.: Nach den Bestimmungen des Kooperati- onsvertrags „Wohnungen für Flüchtlinge“ sind die Wohnungsunternehmen berechtigt, den Abschluss eines Miet- vertrags abzulehnen, wenn es sich um Gründe handelt, die von der Bewerberin oder dem Bewerber zu vertreten sind. In der Regel werden die vom Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) vor-geschlagenen Bewerberin- nen und Bewerber von den Kooperationspartnern akzep- tiert. Allerdings kam es vor, dass Bewerberinnen und Bewerber kurz vor Mietvertragsabschluss die Wohnung ablehnten (vgl. Antwort zu 5.). In diesen Fällen wurden neue Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig nachbe- nannt. Ferner sind die Wohnungsunternehmen berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages aus Gründen einer ausgewogenen Mieter- und Sozialstruktur abzulehnen (seit Inkrafttreten des Kooperationsvertrages gab es je- doch lediglich eine derartige Ablehnung von Seiten des Wohnungsunternehmens). Das LAGeSo hat in diesen Fällen zweimalig das Recht, binnen fünf Arbeitstagen eine Ersatzmieterin oder einen Ersatz-mieter vorzuschla- gen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 744 3 10. Gibt es Lösungsansätze für die Problematik, dass Wohnungen in einigen Ost-Bezirken (z.B. Marzahn- Hellersdorf) von den Flüchtlingen aus Angst vor fremden- feindlichen Übergriffen und einem ablehnenden öffentli- chen Klima nicht angenommen werden? Wie wird mit diesen Ängsten der Flüchtlinge umgegangen? Zu 10.: Dem Polizeipräsidenten in Berlin liegen der- zeit keine Erkenntnisse vor, wonach in den östlichen Bezirken Berlins ein erhöhtes Risiko für in Mietwohnun- gen lebende Flüchtlinge besteht, Opfer von rassistisch motivierten Übergriffen zu werden. Gleichwohl begegnen die zuständigen Stellen diesbe- züglichen Sorgen von wohnungssuchenden Flüchtlingen, die auf subjektiven Befürchtungen beruhen, mit Ver- ständnis und Empathie, und bemühen sich, den Wünschen der Betroffenen hinsichtlich der Lage der angestrebten Mietwohnung im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten zu entsprechen. Allerdings erlauben es die Gegebenheiten auf dem Berliner Wohnungsmarkt derzeit nicht, auf das Angebot von freien Wohnungen in bestimmten Stadtbezirken oder Stadtteilen grundsätzlich zu verzichten. 11. Was geschieht mit den Wohnungen, die nicht in- nerhalb der derzeit geltenden Frist an Flüchtlinge vermit- telt werden können? Zu 11.: Wohnungen, für die innerhalb der vertraglich geregelten Fristen keine Berechtigten benannt werden, oder bei denen es innerhalb dieser Fristen aus von den Berechtigten zu vertretenden Gründen zu keinem Ver- tragsabschluss kommt, ferner Wohnungen auf die das LAGeSo verzichtet, werden auf die vertragliche Ver- pflichtung der Wohnungsunternehmen angerechnet. Die Wohnungsunternehmen können über diese Wohnungen anderweitig verfügen. 12. Gibt es Bestrebungen der Senatsverwaltung, bei privaten Vermietern vermehrt um die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge zu werben, um so die zu ge- ringe Zahl an geeigneten Wohnungen vor dem Hinter- grund der steigenden Flüchtlingszahlen zu erhöhen? Zu 12.: Der Senat begrüßt jede private Initiative, die zur Versorgung von Flüchtlingen mit privatem Wohn- raum beiträgt. Allerdings muss es sich dabei um seriöse Angebote handeln, die weder der Vermietung von maroden, nicht gebrauchsfertigen Wohnungen noch dem Mietwucher dienen dürfen. Daher kommt nur Wohnraum in Betracht, der sich in ordentlichem Zustand befindet und zu einem sozialhilfe- rechtlich angemessenen Mietzins bereitgestellt wird. Das EJF hat in einer Pressemitteilung vom 01.10.2014 darauf hingewiesen, dass sich Haus- und Wohnungseigen- tümerinnen und Haus- und Wohnungseigentümer, die an Asylbegehrende vermieten wollen, für Informationen an die Flüchtlingsberatungsstelle des EJF „Wohnungen für Flüchtlinge“, Beratung und Vermittlung, Prüfung der Angebote und Vermittlung von Flüchtlingen, Turmstraße 21, Haus K, in 10559 Berlin oder telefonisch unter 030- 873652, mit elektronischer Post an „wohnungen-fuerfluechtlinge .at.ejf.de“ wenden können. 13. Wie steht der Senat zu der Forderung nach einem Runden Tisch „Wohnungen für Flüchtlinge“ auf Landesebene , an dem sich das Land Berlin, die Bezirksämter sowie die Wohnungsbaugesellschaften beteiligen sollten? Zu 13.: Mit der Beauftragung des EJF für die Vermitt- lung von privatem Wohnraum an Flüchtlinge konnte die Effektivität bei der Versorgung von Flüchtlingen mit Wohnungen nochmals deutlich gesteigert werden: So konnten trotz der angespannten Situation auf dem Woh- nungsmarkt von Januar bis September 2014 bereits 917 Personen in Wohnungen untergebracht werden; im ge- samten Jahr 2013 waren es noch 787 Personen. Hinzu kommt, dass die städtischen Wohnungsunter- nehmen ein weiteres jährliches Kontingent von annähernd 1.400 Wohnungen für wohnungslose deutsche und aus- ländische Menschen bereitstellen. Im Übrigen ist auf den zweimal jährlich tagenden Steuerungsausschuss für die Wohnungssegmente „Geschütztes Marktsegment“ und „Wohnungen für Flüchtlinge “ hinzuweisen. Mitglieder in diesem Ausschuss sind neben dem LAGeSo die Wohnungswirtschaft, die Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Dia- konische Werk Berlin-Brandenburg und der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. Die Bezirksämter von Berlin sind für das Geschützte Markt- segment im Steuerungsausschuss vertreten. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Ge- gebenheiten auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist davon auszugehen, dass einerseits der verfügbare Bestand an freien Wohnungen, die für Flüchtlinge und Asylbegeh- rende in Betracht kommen, bereits weitgehend ausge- schöpft wird, und andererseits die maßgebenden Akteure bereits in einem adäquaten Gremium vertreten sind. Die (zusätzliche) Einrichtung eines „Runden Tisches“ im Sinne der Fragestellung würde für alle Beteiligten admi- nistrativen Mehraufwand verursachen, ohne zugleich eine erkennbare Perspektive für eine signifikante Erhöhung der Anzahl von Wohnungsvermittlungen für Flüchtlinge zu versprechen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 744 4 14. Ist es geplant, die bisher sehr gut anlaufende Ar- beit der Beratungsstelle „Wohnungen für Flüchtlinge“ beim EJF auszuweiten, indem man deren Zuständigkeit erweitert und auch den Flüchtlingen, die nicht über das LaGeSo bezugsberechtigt sind - weil sie beim Jobcenter oder den Bezirksämtern angemeldet sind – durch die Beratungsstelle bei der Wohnungssuche Unterstützung zukommen zu lassen? Oder ist hier eine eigene, ver- gleichbare Beratungsstelle innerhalb der Bezirksämter angedacht? Zu 14.: Beim EJF sind Überlegungen anhängig, eine Beratungsstelle für Flüchtlinge auch in den Bezirken einzurichten. Konkrete Pläne dazu gibt es aber noch nicht. 15. Welche weiteren Lösungsstrategien werden ange- dacht, um dem sich verschärfenden Problem der Woh- nungssuche bzw. Wohnungslosigkeit von Flüchtlingen zu begegnen? Zu 15.: Die Deckung des Bedarfs an Unterkunft nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch Übernahme der Kosten für eine Mietwohnung wurde Flüchtlingen in Berlin früher als in vielen anderen Bun- desländern ermöglicht. Zudem wurde die Wohnungsan- mietung durch erleichterte Voraussetzungen für die Aus- stellung eines Wohnberechtigungsscheins für diese Per- sonengruppe begünstigt. Mit Stand 31.12.2013 verfügten bereits etwa 43 Prozent aller Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in Berlin über eine Mietwohnung. Um die Versorgung von Flüchtlingen mit privatem Wohnraum darüber hinaus zu fördern, müssen vorrangig die maßgebenden Rahmenbedingungen verbessert wer- den. Dies betrifft insbesondere die Situation auf dem Wohnungsmarkt und das Verhältnis zwischen Nachfragen und Angebot an preiswerten Mietwohnungen. Denn aus- weislich des von der Investitionsbank Berlin (IBB) veröf- fentlichten Wohnungsmarktberichts 2013 weist der empi- rica-Leerstandsindex für den marktaktiven Leerstand im Geschosswohnungsbau in Berlin für das Jahr 2012 eine Quote von lediglich zwei Prozent aus. Hinzu kommt, dass insbesondere sozialhilferechtlich angemessener Wohn- raum neben Flüchtlingen auch von gleichberechtigten Personengruppen - wie etwa Begünstigte im Geschützten Marktsegment, volljährige Jugendliche aus betreuten Einrichtungen, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus der Jugendhilfe, Studentinnen und Studenten, psychisch Kranke, Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Wohnungslose – stark nachgefragt wird. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Senat das primä- re Ziel, der Verknappung von Wohnraum entgegenzuwir- ken. So soll im Rahmen des im September 2012 abge- schlossenen „Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ der Wohnungsbestand bis 2016 um mindestens 30.000 Wohnungen erhöht werden. Hier- durch und durch ergänzende Maßnahmen soll insbesonde- re für einkommensschwache Haushalte die Angebotslage auf dem Wohnungsmarkt verbessert werden. Der Senat geht davon aus, dass hiervon auch die Vermittlung von Mietwohnungen an Flüchtlinge profitieren wird. Begleitend hierzu muss allerdings die Bereitstellung einer angemessenen Unterkunft für alle in Berlin aufge- nommenen Flüchtlinge gewährleistet werden. Daher be- müht sich das zuständige Landesamt intensiv um die Akquise zusätzlicher Kapazitäten in Gemeinschaftsunter- künften. Berlin, den 31. Oktober 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2014)