Drucksache 17 / 14 746 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 10. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2014) und Antwort Ergebnisse der Sprachtests von Kita-Kindern im Jahr 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kita-Kinder und Kinder in Tagespflege haben in diesem Jahr in den Bezirken und in Berlin insge- samt an der Sprachstandfeststellung teilgenommen, wie viele hatten keinen Sprachförderbedarf, wie viele hatten Sprachförderbedarf und wie lang war die Dauer des Kita- Besuches der Kinder mit Sprachförderbedarf (Auflistung bitte nach Bezirk, Herkunftssprache der Kinder und Dauer des Kita-Besuches)? 2. Wie haben sich die Ergebnisse der Sprachstand- feststellungen für Kita-Kinder und Kinder in Tagespflege und insbesondere der Anteil der Kinder mit Sprachförder- bedarf seit 2009 in den jeweiligen Bezirken und insge- samt entwickelt (bitte Fortschreibung der Anlage 1-4 der Kleinen Anfrage 17/12420)? Zu 1. und 2.: Die in den Fragen 1. und 2. erbetenen Daten zu den Ergebnissen der „Qualifizierten Statuserhebung vierjähriger Kinder in Kitas und Kindertagespflege (QuaSta)“ werden zum Ende des Jahres 2014 in aufbereiteter Form vorliegen, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auswertung erfolgen kann. 3. Ab wann sind die Kitas dazu verpflichtet, die Lern- dokumentation als Teil des Sprachlerntagebuches an die Grundschulen weiterzugeben und sind dem Senat Kitas bekannt, die dieser Neuregelung nicht nachgekommen sind und wenn ja, um wie viele handelt es sich und wie stellt der Senat die Einhaltung dieser Neuregelung zu- künftig sicher? Zu 3.: Träger von Kindertageseinrichtungen waren erstmals zum Schuljahr 2014/2015 dazu verpflichtet, die Lerndokumentation aus dem Sprachlerntagebuch von der Kindertageseinrichtung an die zukünftige Grundschule des Kindes bzw. an das Schulamt weiterzuleiten (Rah- menvereinbarung – RV Tag, § 9 (5)). Dem Senat sind keine Kitas bekannt, die dieser Verpflichtung nicht nach- gekommen sind, da allein die Eltern einer Weiterleitung ihre Zustimmung verweigern können. Der Senat hat keine Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. 4. Wie stellt der Senat sicher, dass so viele Eltern wie möglich die Sprachstandfeststellungsergebnisse bei den Einschulungsuntersuchungen ihrer Kinder vorlegen, was der datenschutzrechtlich notwendigen Zustimmung der Eltern bedarf? Zu 4.: Kindertageseinrichtungen und Schulen haben vielfältige Kooperationen am Übergang entwickelt, die zum Ziel haben, auch den Eltern in dieser sensiblen Le- bensphase ihres Kindes Informationen und Beratung anzubieten. In der aktualisierten Fassung des „Berliner Bildungsprogramms für Kitas und Kindertagespflege“ finden sich im Kapitel „Übergänge gestalten“ entsprechende Qualitätsansprüche und Qualitätskriterien. Im Rahmen ihres Auftrags sollen pädagogische Fachkräfte mit den Eltern den Nutzen einer Vorlage der Ergebnisse der QuaSta bei der Einschulungsuntersuchung ausführlich erörtern. Im Informationsschreiben an die Jugendämter, Trägerverbände, Träger und Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflegestellen im Land Berlin, das den Unter- lagen der QuaSta beiliegt, werden die pädagogischen Fachkräfte explizit darauf hingewiesen, die Eltern ent- sprechend zu beraten. Eine Vorlage der Ergebnisse der QuaSta ist aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings freiwillig. 5. Inwieweit spielt der soziale Hintergrund der Eltern eine Rolle in der statistischen Erfassung der Sprachstand- feststellung und lässt sich dieser Hintergrund in der statis- tischen Erfassung seit 2009 nachträglich aufführen? Zu 5.: Ein Merkmal ‚sozialer Hintergrund‘ ist nicht durch entsprechende Kriterien unterlegt, die für eine sta- tistische Erfassung erforderlich wären. Die Einführung eines weiteren Erhebungsmerkmals im Rahmen der QuaSta müsste in einem eindeutigen sachlichen Begrün- dungszusammenhang mit dem Zweck der Erhebung ste- hen, um datenschutzrechtlich zulässig zu sein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 746 2 In die statistische Auswertung der QuaSta gehen die Dauer des Kita-Besuchs, das Vorliegen einer eventuellen Behinderung bzw. eine logopädische Behandlung sowie die deutsche/nichtdeutsche Herkunftssprache des Kindes ein. Berlin, den 23. Oktober 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2014)