Drucksache 17 / 14 750 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 16. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2014) und Antwort Regressansprüche gegen Feuerwehr und Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schadensfälle waren bei Polizei und Feuerwehr jeweils in den letzten 5 Jahren zu verzeichnen (es wird um eine nach Polizei und Feuerwehr sowie nach Jahren und nach Verkehrsunfall bzw. sonstiger Vorfall unterteilter Darstellung gebeten)? Zu 1.: Bei Polizei und Feuerwehr waren in den letzten 5 Jahren folgende Schadensfälle zu verzeichnen: Jahr Polizei Feuerwehr 2009 2122 518 2010 2188 622 2011 2353 554 2012 2126 457 2013 2114 458 Die Zahlen der Polizei enthalten nur Schadensfälle im Zusammenhang mit Dienstkraftfahrzeugen. Zu sonstigen Vorfällen werden dort keine Statistiken geführt. Die Zah- len der Feuerwehr enthalten alle Schadensfälle. Dort erfolgt keine entsprechende Aufteilung. 2. Nach welchen Kriterien können die Mitarbeiter der Feuerwehr und Polizei für von ihnen im Dienst verursach- te Schäden in Regress genommen werden und welche konkreten Vorschriften gibt es hierfür im Land Berlin für die Prüfung entsprechender Ansprüche und wie trägt das Land Berlin dabei den besonderen Einsatzsituationen bei Feuerwehr und Polizei Rechnung? Zu 2.: Nach § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) haben Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Für Tarifbe- schäftigte gilt gemäß § 3 Absatz 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder das Entsprechende. Bei jeder Regressprüfung wird von Polizei und Feuerwehr die Einsatzsituation, in der sich die Dienstkraft bei der Schadensherbeiführung befunden hat, besonders berück- sichtigt. Zusätzlich obliegt die finanzielle Inanspruch- nahme von Beamtinnen bzw. Beamten der Mitbestim- mung der Personalvertretung. 3. Welche Rolle spielen bei dieser Prüfung die Er- gebnisse eines etwaigen Straf- oder Ordnungswidrigkei- tenverfahrens gegen die jeweiligen Mitarbeiter? Zu 3.: Ergebnisse von Straf- oder Ordnungswidrigkei- tenverfahren spielen eine eher untergeordnete Rolle, da Regressforderungen nach zivilrechtlichen Kriterien zu prüfen sind. 4. In wie vielen der unter 1. angeführten Fälle wur- den Mitarbeiter der Feuerwehr und der Polizei durch das Land Berlin in Regress genommen (es wird um eine nach Polizei und Feuerwehr sowie nach Jahren und nach Ver- kehrsunfall bzw. sonstiger Vorfall unterteilter Darstellung gebeten)? Zu 4.: Unter Hinweis auf die Erläuterungen zu Frage 1 ergeben sich folgende Zahlen: Jahr Polizei Feuerwehr 2009 5 2 2010 4 2 2011 2 1 2012 4 3 2013 8 2 5. In wie vielen der vorstehend bezeichneten Fälle war die Inanspruchnahme letztlich erfolgreich (es wird um eine Aufschlüsselung nach außergerichtlicher und gerichtlicher Durchsetzung unterteilt für die letzten 5 Jahre gebeten)? Zu 5.: Unter Hinweis auf die Erläuterungen zu Frage 1 ergeben sich folgende Zahlen: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 750 2 Jahr Polizei Feuerwehr Feuerwehr außergerichtlich gerichtlich außergerichtlich 2009 4 1 0 2010 3 0 1 2011 1 0 1 2012 2 0 0 2013 3 0 0 Die Polizei hat in den genannten Jahren keine Re- gressforderungen gerichtlich durchgesetzt. In den Zahlen der Polizei für erfolgreiche Durchsetzungen sind auch Fälle erfasst, in denen eine teilweise Durchsetzung der Ansprüche erfolgte. 6. Wie stellt der Senat sicher, dass im Land Berlin die Einsatzfähigkeit von Feuerwehr und Polizei nicht durch die Sorge der Mitarbeiter um bei der Dienstausübung etwaig entstehender Schäden beeinträchtigt wird? Zu 6.: Durch die rechtlichen Vorgaben (Antwort zu Frage 2) und besonders sorgfältige Einzelfallprüfung ist sichergestellt, dass Regressforderungen nur in begründe- ten Einzelfällen erhoben werden. Berlin, den 28. Oktober 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)