Drucksache 17 / 14 752 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 16. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2014) und Antwort Ladeinfrastruktur für Elektromobile Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchem Ergebnis endete das 2012 ge- startete Vergabeverfahren für die Errichtung einer öffent- lichen Ladeinfrastruktur für Elektromobile? Antwort zu 1: Es wurde noch keine Vergabeentschei- dung getroffen. Die Aufforderung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Vergabeverfahrens zur Angebotsab- gabe erfolgte am 11. August 2014, die Angebotsfrist endet am 03. November 2014. Eine Entscheidung ist für Anfang Dezember 2014 an- gestrebt. Frage 2: Welche Fördermittel aus welchen Quellen er- hält der Auftragnehmer? Antwort zu 2: Der Auftragnehmer wird sowohl für den Bau als auch für den Betrieb der Ladeinfrastruktur Fördermittel aus dem Haushalt des Landes Berlin erhal- ten. Angaben zum Zuschussbedarf des Landes Berlin sind erst nach Unterzeichnung der Betreiberverträge unter Berücksichtigung der verwendeten Ladetechnik möglich. Frage 3: Wie viele Elektromobile sind in Berlin von privaten Nutzern 2014 registriert? Frage 4: Wie viele Elektromobile von gewerblichen Nutzern sind 2014 in Berlin registriert? Antwort zu 3 und 4: Die Fragen werden 3 und 4 wer- den auf Grund ihres inhaltlichen Zusammenhangs ge- meinsam beantwortet. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes waren am 01. Januar 2014 657 Elektro-Pkw und 109 elektrische Nutzfahrzeuge in Berlin zugelassen. Die Zulassungszah- len sind aber nur ein unzureichender Indikator, da ein wesentlicher Unterschied zwischen der Zahl der in Berlin zugelassenen Fahrzeuge und der in Berlin tatsächlich betriebenen Flotte an Elektrofahrzeugen besteht. Flotten- betreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und Fahr- zeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur temporär zu Forschungs-, Demonstrations- und Testzwecken – Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unternehmen , und damit nicht in Berlin, zugelassen sind. Demge- genüber werden vereinzelt in Berlin registrierte Elektro- fahrzeuge im übrigen Bundesgebiet betrieben. Schätzun- gen der Berliner Agentur für Elektromobilität gehen da- von aus, dass in Berlin derzeit größenordnungsmäßig über 1.800 Elektrofahrzeuge im Einsatz sind. Darunter fallen neben rein batterie-elektrischen Fahrzeugen auch Plug-In- Hybride und Wasserstofffahrzeuge. Der überwiegende Teil der in Berlin eingesetzten Elektrofahrzeuge ist von Unternehmen zugelassen, eine genaue Differenzierung nach privaten PKW, Nutzfahrzeugen und Elektrofahrzeu- gen in Carsharing-Flotten ist derzeit aber nicht möglich. Frage 5: Hält der Senat die Förderung der Ladeinfra- struktur für eine so geringe Anzahl der Nutzer wirtschaft- lich für angemessen, wenn ja, welche weiteren Effekte ergeben sich aus der Förderung? Antwort zu 5: Es gibt derzeit in Berlin eine Vielzahl von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge von unter- schiedlichen Betreibern mit unterschiedlichen technischen und vertraglichen Zugangsvoraussetzungen (nur für be- grenzten Nutzerkreis zugänglich) sowohl im öffentlichen als auch im öffentlich zugänglichen privaten Raum. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 752 2 Die Förderung hat folgende wesentlichen Gründe: 1. Derzeit gibt es bei den Herstellern noch keine technischen Standards. Dies ist aber eine Voraus- setzung für eine flächendeckende Verbreitung und Nutzbarkeit von Ladeinfrastruktur. Die Aktivitäten und Förderungen sind für den Senat damit rele- vant, um künftig eine größere Anzahl an Elektro- fahrzeugen im Stadtgebiet betrieben sehen zu kön- nen. 2. Am Markt agieren unterschiedlichste Anbieter mit wirtschaftlichen Interessen für die Verbreitung verschiedenster Systeme und der Standorte von Ladeinfrastruktur. Für den Senat ist es damit von Interesse, dass es flächendeckende, diskriminie- rungsfreie Angebote gibt, um allen Menschen der Stadt den Zugang zu den Angeboten entweder für eigene Fahrzeuge oder für Carsharing-Fahrzeuge zu ermöglichen. 3. Die am Markt agierenden Anbieter und auch die späteren Betreiber der Ladeinfrastruktur aus dem laufenden Vergabeverfahren erheben Ansprüche auch an den öffentlichen Raum für die Nutzung bestehender oder künftig zu bauender Ladeinfra- strukturen. Der öffentliche Raum ist aber aufgrund seiner Definition unterschiedlichsten Nutzungen vorbehalten. Es ist damit zentrale Aufgabe des Se- nats hier zu Interessenabwägungen der Ansprüche zu kommen. Bei den technischen Standards der Ladeinfrastruktur orientiert sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei den künftig vom Land Berlin geförderten Ladeeinrichtungen an den internationalen Entwicklungen und dem aktuellen Stand der laufenden Normungsverfah- ren. Es sollen unterschiedliche Ladeeinrichtungen mit einer geringen und mit sehr hohen Ladeleistungen geför- dert werden. Das Land Berlin wird im Verfahren sicher- stellen, dass – ungeachtet unterschiedlicher Hersteller bzw. Betreiber der Ladeeinrichtungen – die Ladeinfrastruktur von den Nutzerinnen und Nutzern als einheitliche Ladeinfrastruktur genutzt werden kann und wahrgenom- men wird. In einer zweiten Phase soll die Ladeinfrastruk- tur je nach tatsächlichem Bedarf punktuell mit unter- schiedlichen Technikoptionen erweitert werden. Mithilfe des Vergabeverfahrens soll hier eine Verein- heitlichung und Erweiterung der Ladeeinrichtungen erfol- gen. Dem Vergabeverfahren liegt ein Standortkonzept zu Grunde, in dem ein erster Bedarf hinsichtlich der Anzahl, der technischen Ausführung und der räumlichen Vertei- lung der Ladeeinrichtungen erarbeitet wurde, um einen effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel zu gewährleis- ten. Hier soll durch eine erste Investition in eine berlin- weit einheitliche Ladeinfrastruktur Anschub für weitere Entwicklungen zu einem effizienteren und klimaneutrale- ren urbanen Verkehr der Zukunft gegeben werden. In einer ersten Phase soll ein Basis-Angebot für eine flä- chendeckende und diskriminierungsfrei nutzbare Ladeinf- rastruktur in Berlin geschaffen werden, welches die Vo- raussetzung für eine stärkere Verbreitung von Elektro- fahrzeugen sein kann. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt hat in diesem Zuge das Ladeinfrastrukturbüro (LIB) eingerichtet, um alle Informationen über die in Berlin aktuell und künftig in Einrichtung befindliche Ladeinfra- struktur zu bündeln, die Antrags- und Genehmigungspro- zesse berlinweit einheitlich zu gestalten und Transparenz hinsichtlich des Angebots in Berlin zu schaffen. Hierbei handelt es sich vor dem Hintergrund der Abwägung der Ansprüche an den öffentlichen Raum um eine Aufgabe, die zwingend vom Senat durchgeführt werden muss. Berlin, den 04. November 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2014)