Drucksache 17 / 14 754 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 16. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2014) und Antwort Verkauf von berlinovo-Beständen an die Westgrund AG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bestände der berlinovo GmbH wurden im Juli 2014 an die Westgrund AG veräußert und an welchen Standorten befinden sich die veräußerten Bestände? Zu 1.: An die Westgrund AG wurde der wesentliche Teil der verkaufsfähigen Wohnobjekte aus dem Bestand der von der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) betreuten Fondsgesellschaften außerhalb Berlins veräußert. Die Bestände befinden sich an den Standorten Au- rich, Brandenburg an der Havel, Braunschweig, Cottbus, Emden, Erfurt, Göttingen, Görlitz, Halle (Saale), Hanno- ver, Kyritz, Leipzig, Lingen, Neubrandenburg, Norden, Ronnenberg, Schwerin, Selsingen, Wildeshausen, Wiesmoor und Wolfsburg. 2. Ist der Verkauf der berlinovo-Bestände an die Westgrund AG mittlerweile vollständig vollzogen? Zu 2.: Der Verkauf an die Westgrund AG (Nutzen- Lasten-Wechsel) ist noch nicht vollständig vollzogen. Planmäßig verläuft der Übergang der Objekte jeweils zum Monatsende objektweise nach Vorliegen der Kaufpreis- fälligkeitsvoraussetzungen. Der vollständige Vollzug des Kaufvertrages wird voraussichtlich im ersten Quartal 2015 erfolgt sein. 3. Wie wirkt sich der Verkauf der berlinovo-Bestände auf die Risikoabschirmung des Landes für das sogenannte Altgeschäft der berlinovo i. H. v. 3,8 Milliarden Euro aus? Zu 3.: Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Fondsimmobilien werden Garantieverträge (Generalmiet- /Mietgarantieverträge) abgegolten und kreditgarantierte Darlehen zurückgeführt. Damit wird die mit der berlino- vo-Gruppe abgeschlossene Neuordnungsvereinbarung weiter planmäßig durchgeführt und das abstrakte Inan- spruchnahmerisiko des Landes Berlin aus Altrisiken der Risikoabschirmung gesenkt. Bei den 3,8 Mrd. EUR han- delt es sich um einen in der Neuordnungsvereinbarung fixierten Haftungshöchstbetrag. Eine Koppelung des Betrages an konkrete einzelne Geschäftsaktivitäten der berlinovo ist vertraglich nicht vorgesehen. 4. Wird der Senat ein Modell zur Absenkung der in Frage 3. genannten Summe der Risikoabschirmung erar- beiten? Wenn ja, wann wird dieses Modell dem Abgeord- netenhaus vorgelegt? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Der Betrag von 3,8 Mrd. €, welcher in § 3 des Gesetzes über die Ermächtigungen im Zusammenhang mit der Abschirmung des ehemaligen Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risi- ken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft vom 5. November 2012 (GVBl. S. 358) festgeschrieben wurde, errechnet sich aus den (damals) bestehenden, der Kredit- garantie unterliegenden Darlehensbeständen. Denn die Kreditgarantie stellt das (theoretisch) höchstmögliche Risiko aus der Risikoabschirmung dar. Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Neuord- nungsvereinbarung werden die kreditgarantierten Darle- hen laufend zurückgeführt. Werden die kreditgarantierten Darlehen durch laufende Tilgung kleiner, verringert sich entsprechend das Risiko einer Inanspruchnahme des Lan- des. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 754 2 Neue Kredite könnten zwar (theoretisch) durch die berlinovo aufgenommen werden. Dies würde jedoch al- lenfalls im Rahmen des Neugeschäftes erfolgen, und damit nicht unter die Kreditgarantie fallen. Dies bedeutet, dass sich das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Risi- koabschirmung jedenfalls laufend verringert, und zwar unabhängig von einer regelmäßigen Anpassung der Ga- rantiesumme. Es wird daher kein Handlungsbedarf für eine formelle Anpassung des Haftungsbetrages gesehen. Berlin, den 27. Oktober 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)