Drucksache 17 / 14 760 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 17. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Oktober 2014) und Antwort Personelle Ausstattung zur Erfüllung der neuen Bestimmungen bei der Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele neue Tierärzte und weiteres Verwaltungspersonal wurden seit Inkrafttreten der Novelle des Tierschutzgesetzes eingestellt, um eine adäquate Kontrol- le von neuen Tierversuchsanträgen und laufenden Tier- versuchen sowie den zahlreichen Versuchstierhaltungen und -zuchten in Berlin, und somit die Einhaltung des Gesetzes, zu gewährleisten? Zu 1.: Seit Inkrafttreten der Novelle des Tierschutzge- setzes wurden keine neuen Tierärztinnen und Tierärzte oder zusätzliches Verwaltungspersonal im zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales eingestellt. Im Rahmen der Dienstkräfteanmeldung 2016/2017 wird über zusätzlich einzustellendes Personal für diese Aufgaben zu entscheiden sein. 2. Wie viele Versuchstierhaltungen und -zuchten gibt es derzeit im Land Berlin, und wie viele genehmigungs- pflichtige und anzeigepflichtige Tierversuche laufen im Moment? Zu 2.: Es gibt derzeit 67 genehmigte Versuchstierhal- tungen und -zuchten im Land Berlin. Es laufen momentan 780 genehmigte Tierversuchsvorhaben und 617 angezeig- te Versuchsvorhaben. 3. Wie viele Kontrollen von Lieferanten, Züchtern und Verwendern hat das LAGeSo seit den gesetzlichen Änderungen im August 2013 im Vergleich zu den beiden Vorjahren durchgeführt, und wie viele davon ohne vorhe- rige Anmeldung (bitte konkrete Auflistung mit Unter- scheidung zwischen Tierhaltungen und Tierversuche)? Zu 3.: Die durchgeführten Kontrollen sind nachste- hender Tabelle zu entnehmen. Keine der Kontrollen wur- de unangekündigt durchgeführt. 4. Wie viel Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit steht den TierätztInnen des LAGeSo für die Überwachung von Versuchstierzuchten und -haltungen sowie für die Überwachung von Tierversuchen vor Ort zur Verfügung? Entspricht dies den Vorgaben des Artikel 34 der RL 2010/63/EU? Zu 4.: Eine differenzierte Darstellung bezüglich der wöchentlich von den Tierärztinnen und Tierärzten für die verschiedenen Aufgabenfelder genutzten Arbeitszeit ist nicht möglich. Die Tierärztinnen und Tierärzte entschei- den im Rahmen der eigenständigen Aufgabenwahrneh- mung aufgabenkritisch und anlassbezogen, welche der unterschiedlichen Aufgaben zu bearbeiten sind. Aus Artikel 34 der Richtlinie 2010/63/EU des Europä- ischen Parlaments und des Rates sind keine Vorgaben zu den prozentualen Zeitanteilen der Überwachungstätigkeit je Mitarbeiterin und Mitarbeiter abzuleiten. Berlin, den 03. November 2014 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2014) Versuchs- tierhaltungen Tierversuche 09/2013 bis 08/2014 17 12 09/2012 bis 08/2013 30 103 09/2011 bis 08/2012 34 90