Drucksache 17 / 14 761 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 17. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Oktober 2014) und Antwort Bonusprogramm – aktueller Stand Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mittel sind bisher im Rahmen des Bo- nusprogramms verausgabt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Basisbetrag, Leistungsbonus, Kooperationszulage) Zu 1.: Die Kategorien Basisbetrag, Leistungsbonus und Kooperationszulage sind relevant für die Ermittlung des Gesamtbudgets der Schule und für die Zuweisung der Mittel an die Schulen, nicht jedoch für deren Verausga- bung. Eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach diesen drei Kategorien kann daher nicht vorgenommen werden. 2. An welche Kriterien ist die Vergabe des Leis- tungsbonus gekoppelt? Zu 2.: Der Leistungsbonus wird in den ersten beiden Jahren 2014 und 2015 pauschal in voller Höhe ausgezahlt. Ab dem Programmjahr 2016 ist die Höhe des Leistungs- bonus von der Erfüllung der Zielstellungen abhängig, die sich die Schule aufgrund ihrer konkreten Bedingungen stellt und in einer Zielvereinbarung festlegt. Diese wird jährlich zwischen Schulen und Schulaufsichten geschlos- sen und jeweils im Folgejahr nach zuvor von der Schule festgelegten und mit der Schulaufsicht vereinbarten Indi- katoren ausgewertet. 3. Geht der Senat davon aus, dass alle Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres verbraucht sind? Zu 3.: Die Schulen können noch bis zum Kassen- schluss des Haushaltsjahres 2014 Ausgaben tätigen. Es war zu erwarten, dass die Schulen, um sinnvolle Zielstel- lungen zu entwickeln und die vertraglichen Vorausset- zungen in Eigenverantwortung zu schaffen, im ersten Jahr des Programms Zeit brauchen würden. Schulen, die be- reits Kooperationspartner hatten oder klare Zielvorstel- lungen, konnten Vorhaben schnell umsetzen. Andere brauchten umfangreiche Unterstützung und mehr Zeit. Geeignete Kooperationspartner mussten gesucht, Leistun- gen genau beschrieben und Verträge geschlossen werden. Einige Schulen haben ausführlich mit ihren Gremien über die Mittelvergabe diskutiert und begannen Vorhaben erst mit Schuljahresbeginn 2014/15. Daher ist realistischer- weise damit zu rechnen, dass die Programmmittel im Startjahr 2014 nicht vollständig verausgabt werden. 4. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Zielvereinba- rungen, die die regionalen Schulaufsichten mit den ein- zelnen Schulen schließen müssen? Wie viele Zielverein- barungen sind bereits abgeschlossen? 5. Welche Ziele haben sich die Schulen jeweils ge- setzt und inwiefern wurden diese Ziele bereits mit Maß- nahmen/ Instrumenten zur Zielerreichung sowie mit zu beobachtenden Indikatoren für die spätere schulspezifi- sche Evaluation untersetzt? 6. Geht der Senat weiterhin davon aus, dass die Ziel- vereinbarungen mit allen Programm-Schulen bis zum Ende des Jahres 2014 abgeschlossen sein werden? Zu 4., 5., und 6.: Ich verweise in diesem Zusammen- hang auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/14718, Frage 2. Ich gehe davon aus, dass alle Schulen im Bonus- Programm bis zum Ende des Jahres Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht geschlossen haben. 7. Welche Maßnahmen haben die Schulen bisher im Rahmen des Bonusprogramms durchgeführt (sortiert nach Schule, Maßnahme, durchführende Instanz und Kosten der Maßnahme)? Zu 7.: Eine Zusammenstellung dieser Maßnahmen in der gewünschten Form würde zu einem hohen Aufwand für Schulen und Verwaltungskräfte führen und liegt uns nicht vor. Beispiele umgesetzter Maßnahmen sind in der Ant- wort auf Frage 10 enthalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 761 2 8. Wie ist der aktuelle Mittelabfluss durch die Bonus- schulen (sortiert nach Schule)? Zu 8.: Exakte Angaben zum Mittelabfluss können erst nach Abrechnung der schulischen Budgets am Jahresende getätigt werden. 9. Sind dem Senat Abstimmungsprobleme zwischen Bezirken bzw. regionalen Schulaufsichten und den Bo- nusschulen bekannt (wenn ja, sortiert nach Bezirk, Prob- lem und Schule)? Zu 9.: Dem Senat sind keine derartigen Probleme be- kannt. 10. Welche Maßnahmen können die Schulen mit den Mitteln aus dem Bonusprogramm durchführen und gibt es eine nach Kenntnis des Senats eine unterschiedliche Handhabe zwischen den Bezirken bzw. den regionalen Schulaufsichten? Zu 10.: Erkenntnisse über eine unterschiedliche Handhabe zwischen den Bezirken bzw. den regionalen Schulaufsichten liegen dem Senat nicht vor. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich über den Einsatz der Mittel aus dem Bonus-Programm. Beispiele für den Mitteleinsatz sind: • Schulsozialarbeit (Beispiele: Schulstationen, soziales Lernen, Mediation/Streitschlichterinnen bzw. Streitschlichter, Vermeidung von Schuldistanz) in Verbindung mit verstärkter Elternarbeit (Elternlot- sinnen/Elternlotsen, Elterncafe, Sprachmittlerin- nen/Sprachmittler für Elterngespräche und Eltern- abende) • Lernumfeldgestaltung in Verbindung mit geplanten Projekten wie Schulbibliotheken, Medienbibli- otheken, Lernwerkstätten, Räumen für forschendes Lernen im Ganztagsbereich immer in Verbindung mit Projekten zur Lese- oder Sprachförderung, na- tur-wissenschaftlicher Bildung oder Medienerzie- hung. (Beispiele: Lesetheater, Bilderbuchkino, Projekt Schmökerkiste). Diese Projekte werden über Kooperationen mit Trägern oder Honorarkräf- ten auch personell untersetzt. • Gestaltung von Trainingsräumen für Konfliktbearbeitung ; Konfliktlösungstraining für Schülerinnen und Schüler • Zusätzliche musische und kulturelle Angebote oft in Verbindung mit Sprachbildung und Sprachför- derung oder sozialem Lernen (Beispiele: Zir- kusprojekte, Theaterworkshops, Schulorchester, Geschichtsprojekte) mit sächlicher Ausstattung und zusätzlichen Honorarkräften • Lerncoaches, Lerntherapeuten als zusätzliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler im Lern- prozess einschließlich Fortbildung für Lehrkräfte und Abschließen von Vereinbarungen mit den El- tern zur Lernförderung der Kinder • Fachkräfte für Coaching und Schulentwicklung zur konzeptionellen Entwicklung oder/und zur Steue- rung der Prozesse der Schulentwicklung in Bezug auf die geplanten Projekte, zur Teamentwicklung oder zu Unterrichtsentwicklungsprozessen 11. Inwiefern ist die Verausgabung der Bonuspro- gramm-Mittel als Sachmittel zulässig und inwiefern sind dem Senat Probleme bei der Verausgabung der Mittel als Sachmittel bekannt? Welche vergaberechtlichen Schwel- lenwerte sind hier für die Schulen relevant und inwiefern muss bei der einzelnen Vergabe bzw. Auftragserteilung mit bezirklichen (Schul-/ Bau- oder anderen) Ämtern zusammen gearbeitet werden? Zu 11.: Die Verausgabung der Bonus-Mittel als Sachmittel ist zulässig und liegt in der Eigenverantwor- tung der Schulleitungen im Rahmen der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Erkenntnisse über eine unter- schiedliche Handhabe zwischen den Bezirken bzw. den regionalen Schulaufsichten liegen dem Senat nicht vor. 12. Inwiefern ist die Verausgabung der Bonuspro- gramm-Mittel als Personalmittel zulässig und inwiefern sind dem Senat Probleme bei der Verausgabung als Per- sonalmittel bekannt? Zu 12.: Die Verausgabung von Bonus-Mitteln als Per- sonalmittel ist in Form von Honorar- und Werkverträgen zulässig. Das Verfahren ist mit den gleichen Formularen und Verfahrensregeln wie bei der Personalkostenbudge- tierung oder im Ganztagsbetrieb durchzuführen, den Schulen also bereits bekannt. Spezielle Probleme im Rahmen des Bonus-Pro- gramms sind nicht bekannt. 13. Inwiefern ist die Verausgabung der Bonuspro- gramm-Mittel in Form von Zuwendungen zulässig und kam es auch hier zu Problemen/Unsicherheiten? Zu13.: Die Verausgabung von Bonus-Mitteln in Form von Zuwendungen ist im Rahmen der Erweiterung des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen “ für Schulen im Bonus-Programm möglich. Spezielle Probleme im Rahmen des Bonus-Programms sind nicht bekannt. 14. Ist dem Senat das Problem bekannt, dass in ein- zelnen Regionen nicht genug Fachkräfte/ Träger / Projek- te zur Verfügung stehen, um die Nachfrage der Schulen befriedigen zu können? Inwiefern trifft dies insbesondere auf den Wunsch, SozialarbeiterInnen und Sozialpädago- gInnen anzustellen zu? In welchen Regionen/ Ortsteilen war dies der Fall? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 761 3 Zu 14.: Dem Senat ist kein Fall bekannt, in dem ein Vorhaben des Bonus-Programms nicht durchgeführt wer- den konnte, weil keine Fachkräfte und/oder Träger zur Verfügung standen. In jedem Berliner Bezirk unterstützen Fachkräfte die Koordinierungsaufgaben im Bereich der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Durch diese Koordinatorinnen und Koordinatoren erhalten die Schulen Beratung und Unterstützung für die Findung geeigneter Träger. Hinwei- se dazu finden sich in der Handreichung zum Bonus- Programm unter: http://www.berlin.de/sen/bildung/schulqualitaet/bonus- programm/ 15. Sind dem Senat Klagen über Verschlechterungen in der Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Ju- gendhilfe sowie dem Quartiersmanagement oder anderen bisher praktizierten externen Kooperationsformen/- partnerInnen zu Ohren gekommen? Zu 15.: Klagen über eine Verschlechterung der Zu- sammenarbeit zwischen den Schulen und den genannten Institutionen sind dem Senat nicht bekannt. 16. Welche Fortbildungsangebote, welche Beratungs- und Verfahrenshilfen stehen den Schulen sowie den regi- onalen Schulbehörden sowie Schulaufsichten für Fragen rund um das Bonusprogramm zur Verfügung? Wie wer- den diese bisher genutzt? Zu 16.: Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/14718, Frage 4. Alle An- gebote zur Beratung und Fortbildung der Schulleiterinnen und Schulleiter werden rege genutzt. 17. Für wann ist die vom Senat geplante Evaluation des Bonusprogramms angesetzt und auf der Basis welcher Kriterien soll das Programm evaluiert werden? Zu 17.: Für die Evaluierung des Bonus-Programms sind vier Jahre wissenschaftliche Begleitung vorgesehen. Zentrales Kriterium für die Evaluierung ist es, den Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, zu senken, die Schülerleistungen zu steigern, Schuldistanz zu mindern und somit die Abhängigkeit des Bildungser- folgs von der sozialen Herkunft zu verringern. Die Evalu- ation zielt sowohl auf eine prozessbegleitende als auch auf eine ergebnisbezogene Untersuchung des Bonus- Programms ab. Berlin, den 03. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2014)