Drucksache 17 / 14 764 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 17. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2014) und Antwort Projekt Berufs- und Studienorientierung an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Drucksache 17/13252 schreibt der Senat, zu Beginn des Schuljahres 2014/15 würde ein Landes- konzept zur „Berufs- und Studienorientierung“ (BSO) an Berliner Schulen vorliegen. Bisher liegt nichts vor. Was sind die Gründe für die Verzögerung? Zu 1.: Das Landeskonzept Berufs- und Studienorien- tierung wird zurzeit zwischen dem Senat und der Regio- naldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit final abgestimmt. Darüber hinaus wird geprüft, in welchen Rechtsverordnungen Änderungen durch das Landeskonzept Berufs- und Studienorientierung notwen- dig werden. Es soll ab dem Schuljahr 2015/16 wirksam werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antwort zur Frage 1 der Schriftliche Anfrage Nr. 17/14685. 2. Das besagte Landeskonzept soll federführend von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Berlin Brandenburg entwickelt werden . Wie wurden bisher welche konkreten Aufgaben zur Erarbeitung der oben genannten Landeskonzepts konkret verteilt? Zu 2.: Der Senat hat gemeinsam mit der Bundesagen- tur für Arbeit – Regionaldirektion Berlin-Brandenburg eine erste Entwurfsfassung des Landeskonzepts Berufs- und Studienorientierung erstellt. Die Erarbeitung eines Landeskonzeptes erfolgt vor dem Hintergrund der geteil- ten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die berufliche Orientierung auf der einen und der eingesetzten Ressourcen auf der anderen Seite. 3. Welche Angebote, Vorschläge, Ideen oder konkre- te Beiträge hat die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit bisher eingebracht und wie bewertet der Senat diese? 4. Welche weiteren Gremien, welche Kammern, wel- che Sozialpartner und welche Unternehmen beteiligten sich bisher an der Erarbeitung des Landeskonzepts und welche wollen oder sollen sich noch bis wann beteiligen? a) Welche Beiträge, Vorschläge oder Ideen haben sie bisher jeweils vorgetragen und wie bewertet der Senat diese? Zu 3. und 4.: Das Landeskonzept Berufs- und Studi- enorientierung ist unter Beteiligung der zentralen Akteure entstanden. Zu den Akteuren gehören: der Steuerkreis (Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der Regionaldirek- tion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit) und der Beirat (Vertreterinnen und Vertreter des Steuer- kreises, der Handwerkskammer, der Industrie- und Han- delskammer, der Unternehmensverbände Berlin- Brandenburg, des Verbands der Freien Berufe und des Deutschen Gewerkschaftsbundes Berlin-Brandenburg und von Hochschulen). 4 a) Gemeinsam wurde an einer ersten Fassung des Landeskonzepts gearbeitet, eine Erfassung von Angebo- ten, Vorschlägen, Ideen oder konkrete Beiträgen differen- ziert aufgelistet nach den beteiligten Institutionen ist nicht erfolgt. Die finale Abstimmung zwischen dem Senat und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bunde- sagentur für Arbeit findet zurzeit statt. 5. Kann der Senat bestätigen, dass in der Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bereits ein Arbeitspapier zur Erarbeitung des Landeskonzepts “Berufs - und Studienorientierung” vorliegt? Zu 5.: Ja. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 764 2 6. Wenn ja, mit welcher Begründung wird dieses Ar- beitspapier dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorent- halten? 7. Wenn ja, was ist der Inhalt des Arbeitspapiers bzw. welche Eckpunkte zur konkreten Umsetzung der in der Drs. 17/13252 aufgeführten Zielsetzungen des oben ge- nannten Landeskonzepts enthält dieses? Zu 6. und 7.: Es ist nicht zielführend, dem Abgeordne- tenhaus eine noch nicht final abgestimmte Fassung eines Arbeitspapieres zur Beratung vorzulegen. Nach der fina- len Abstimmung soll das Landeskonzept dem Abgeordne- tenhaus abschließend vorgestellt und dazu beraten wer- den. 8. Welche Rollen sollen zukünftig die Gymnasien im Landeskonzept „Berufs- und Studienorientierung“ übernehmen ? a) Welche Veränderungen in der Stundentafel der Gymnasien sind bisher geplant? b) Welche Verpflichtungen und welche freiwilligen Angebote für Schüler*innen welcher Klassenstufe an Gymnasien wurden bisher im Rahmen der Erarbeitung des oben genannten Landeskonzepts von wem diskutiert und eingebracht? Zu 8.: Ich verweise auf meine Antwort zur Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14685. a) Keine. b) Eine Erfassung von Angeboten, Vorschlägen, Ideen oder konkrete Beiträgen differenziert aufgelistet nach den beteiligten Institutionen ist nicht erfolgt. In der Anlage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13252 „Standards für Mindestangebote der Berufs- und Studienorientierung“, Vorlage für den Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) am 05.03.2013, wurden verpflichtende und be- darfsorientierte Angebote mit Bezug auf die Schularten und die Klassenstufen sowie vor dem Hintergrund der geteilten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die berufliche Orientierung auf der einen und der einge- setzten Ressourcen auf der anderen Seite aufgelistet. 9. Welche Rollen sollen zukünftig die Oberstufenzen- tren (OSZ) im Landeskonzept „Berufs- und Studienorientierung “ übernehmen? a) Welche Veränderungen in der Stundentafel der OSZ sind bisher geplant? b) Welche Verpflichtungen und welche freiwilligen Angebote für Schüler*innen welcher Klassenstufe an den OSZ wurden bisher im Rahmen der Erarbeitung des oben genannten Landeskonzepts von wem diskutiert und ein- gebracht? Zu 9.: Ich verweise auf meine Antwort zur Frage 2 in der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13412, in der die Ziel- setzung des Landeskonzepts beschrieben wurde, ausge- richtet für die Schülerinnen und Schüler an allen allge- mein bildenden Berliner Schulen. Im Rahmen von Koope- rationen mit allgemein bildenden Schulen werden auch die Oberstufenzentren ihren Beitrag dazu leisten können, dass alle Schülerinnen und Schüler der allgemein bilden- den Schulen eine bedarfsgerechte und genderreflektieren- de Berufs- und Studienorientierung mit der Möglichkeit erhalten, sich nach ihren Interessen und Fähigkeiten an schulischen sowie außerschulischen Lernorten zu erpro- ben und Praxiserfahrungen zu sammeln. a) Keine. b) Keine. 10. Welche Rollen sollen zukünftig die Integrierten Sekundarschulen (ISS) im Landeskonzept „Berufs- und Studienorientierung“ übernehmen? a) Welche Veränderungen in der Stundentafel der ISS sind bisher geplant? b) Welche Verpflichtungen und welche freiwilligen Angebote für Schüler*innen welcher Klassenstufe an den ISS wurden bisher im Rahmen der Erarbeitung des oben genannten Landeskonzepts von wem diskutiert und ein- gebracht? Zu 10.: Die Berufs- und Studienorientierung hat mit der Schulstrukturreform einen neuen Stellenwert bekom- men. Denn mit dem Dualen Lernen wird an jeder Integrie- ren Sekundarschule eine Lernform in den Unterrichtsbe- trieb aufgenommen, die allen Schülerinnen und Schüler einen gelingenden Übergang in berufliche Ausbildung, weiterführende schulische Bildungsgänge oder in ein Studium ermöglichen soll. a) Es besteht keine Notwendigkeit, die Stundentafel der ISS zu verändern. b) Siehe Antwort zu 7b). 11. Welche konkreten Angebote an welchen verschie- denen Lernorten mit welchen Partnern sind unter welchen konkreten Rahmenbedingungen aus der Sicht des Senats erforderlich, um die berufliche und unternehmerische Praxis mit dem Lernen an welcher Schulart zu verbinden? Zu 11.: Ich verweise auf meine Antwort zur Frage 1. 12. Hält der Senat es für sinnvoll, dass Schulen oder Schulträger Kooperationen mit Unternehmen aushandeln, sodass bereits ab der 7. Klasse Schüler*innen regelmäßige Praktika absolvieren können? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 764 3 Zu 12.: Die Schulen haben Kooperationen mit Unter- nehmen und Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler auch Praktika absolvieren können. Praktika sind wesentliche Elemente in der Berufs- und Studienorientie- rung und werden daher auch im Landeskonzept berück- sichtigt. Im Rahmen von Betriebsbegegnungen erhalten Schülerinnen und Schüler Einblicke in die praktische Arbeit von Unternehmen. Methodisch sinnvoll ist es, in der Schule aufeinander aufbauende Module, die einen systematischen Kompetenzaufbau für die Berufswahl ermöglichen, zu Grunde zu legen, wie zum Beispiel im 7. Jahrgang Betriebserkundungen, im 8. Jahrgang Kurzprak- tika zur Auseinandersetzung mit einem Berufsfeld, im 9. Jahrgang Betriebspraktika und im 10. Jahrgang vertiefen- de Praktika/Bewerbertag im Unternehmen (vergleiche hierzu auch meine Antwort zur Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14685. Berlin, den 04. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2014)