Drucksache 17 / 14 767 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 17. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2014) und Antwort Einschulungen in Berlin IV – Aktuelle Zahlen zum Schuljahr 2014/2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder wurden zum laufenden Schuljahr 2014/2015 schulpflichtig? (Die Frage und die folgenden Fragen 2a bis 3e bitte pro Bezirk aufschlüsseln.) 2. Wie viele Anträge auf Zurückstellungen von der Schulbesuchspflicht gemäß § 42 Abs. 3 SchulG Berlin wurden für das laufende Schuljahr 2014/2015 gestellt? a) Wie viele Anträge wurden bewilligt? b) Wie viele Anträge wurden mit welchen Begrün- dungen abgelehnt? c) Gegen wie viele negative Bescheide wurde Wider- spruch eingelegt? d) Gegen wie viele negative Widerspruchsbescheide wurde Klage erhoben und über wie viele dieser Klagen wurde bereits zugunsten der Kläger entschieden? e) Wie erklärt sich der Senat die in der Presse bekannt gewordene Erhöhung der Zurückstellungen von der Schulpflicht? Zu 1. und 2.: Die Zahl der erstmalig Schulpflichtigen, sowie der eingeschulten und nach § 42 Abs. 3 Schulgesetz zurückgestellten Kinder kann der Anlage 1 entnommen werden. Kinder, die nach der Zurückstellung von der Schulpflicht eingeschult wurden und Antragskinder sind in der Zahl der erstmalig Schulpflichtigen nicht enthalten. Zahlen zu Bewilligungen, Ablehnungen, Widersprüchen und Klagen liegen nicht vor. Die Erhöhung der Zurück- stellungen ist vor allem der Vereinfachung des Verfahrens geschuldet. In den Jahren 1995 bis 2000 gab es vergleich- bare Zahlen. 3. Wie viele Anträge auf vorzeitige Einschulung ge- mäß § 42 Abs. 2 SchulG Berlin wurden für das laufen-de Schuljahr 2014/2015 gestellt? a) Wie viele Anträge wurden bewilligt? b) Wie viele Anträge wurden mit welchen Begrün- dungen abgelehnt? c) Gegen wie viele negative Bescheide wurde Wider- spruch eingelegt? d) Gegen wie viele negative Widerspruchsbescheide wurde Klage erhoben und über wie viele dieser Klagen wurde bereits zugunsten der Kläger entschieden? e) Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Anträ- ge auf vorzeitige Einschulung? Zu 3.: 169 Kinder wurden auf Antrag vorzeitig an öf- fentlichen Grundschulen und Grundstufen an Integrierten Sekundarschulen im Schuljahr 2014/15 eingeschult. Zah- len zu Bewilligungen, Ablehnungen, Widersprüchen und Klagen liegen nicht vor. Berlin, den 22. Oktober. 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Okt. 2014) Kinder, die im Schuljahr 2014/15 nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden Bezirk Kinder, die im Schuljahr 2014/15 nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden 1) 15.10.2014Anlage 1 Eingeschulte in %absolut Zahl der erstmalig Schulpflichtigen in %absolut Insgesamt 4672.638Mitte 3.105 85,0 15,0 4202.235Friedrichshain-Kreuzberg 2.655 84,2 15,8 7293.325Pankow 4.054 82,0 18,0 2942.186Charlottenburg-Wilmersdorf 2.480 88,1 11,9 3701.657Spandau 2.027 81,7 18,3 3292.381Steglitz-Zehlendorf 2.710 87,9 12,1 5102.100Tempelhof-Schöneberg 2.610 80,5 19,5 4612.162Neukölln 2.623 82,4 17,6 4121.769Treptow-Köpenick 2.181 81,1 18,9 4672.108Marzahn-Hellersdorf 2.575 81,9 18,1 4431.862Lichtenberg 2.305 80,8 19,2 3592.071Reinickendorf 2.430 85,2 14,8 5.26126.494Insgesamt 31.755 83,4 16,6 1) ab Schuljahr 2014/15 verändertes Verfahren; Erfassung erfolgt direkt von den Schulaufsichtsbereichen. S17-14767 S1714767 Anlage