Drucksache 17 / 14 772 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 20. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2014) und Antwort Zusätzliche Bundesmittel für den Kitaausbau – was hat Berlin davon? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche verbindlichen Verabredungen gibt es auf Bundesebene über die Verwendung der Mittel, die zur Entlastung von Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden und für die vorschulische Förderung in Kitas bereitstehen sollen? 2. In welcher Höhe kann Berlin mit zusätzlichen Mit- teln für den Kitabereich rechnen? 3. Für welchen Zeitraum stehen die zusätzlichen Mit- tel für den Kitabereich zur Verfügung? 4. Für welchen Verwendungszweck stehen die Mittel für den Kitaausbau bereit und welche verbindlichen Vor- gaben gibt es dafür seitens des Bundes bzw. inwieweit sind die Länder frei in ihrer Entscheidung über die Mit- telverwendung? 5. In welcher Höhe können die Mittel investiv und in welcher Höhe für konsumtive Zwecke einschließlich der Kita-Betriebskosten eingesetzt werden? 10. In welchem Umfang und in welcher Art und Weise wird der Senat die Mittel für die Verbesserung der Quali- tät der pädagogischen Bildungsarbeit in den Kitas einset- zen? Zu 1., 2., 3., 4. und 5. sowie 10.: Bisher liegt den Län- dern der „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantita- tiven und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ der Bundesregierung vom 29.08.2014 vor, der dem Bun- desrat unter der Drucksachen-Nr. 393/14 zur Stellung- nahme vorlag. Artikel 4 des Gesetzentwurfes enthält die Vorgaben und Regelungen für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 – 2018. Nach dem Gesetzentwurf werden Berlin Bundesmittel in Höhe von rund 27 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Die aus Bun- desmitteln geförderten Investitionen wären bis zum 31.12.2017 abzuschließen; der Mittelabruf wäre bis zum 31.12.2018 möglich. Ziel der Bundesförderung ist die Schaffung und Aus- stattung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Die Ziel- richtung und Grundstruktur dieses dritten Bundespro- gramms deckt sich weitestgehend mit den beiden voran- gegangenen Investitionsprogrammen des Bundes. Es handelt sich um ein Investitionsprogramm; die Bundesmittel dienen ausschließlich der Förderung von Investitionen im Rahmen der Zielvorgabe des künftigen Bundesgesetzes. Dass mit dem Programm zugleich das Ziel eines qualitativen Ausbaus verfolgt wird, bezieht sich auf die Ermöglichung von sogenannten Ausstattungsin- vestitionen als Besonderheit des Programms. Die Beteiligung der Bundesregierung an den Betriebs- kosten des Ausbaus erfolgt durch Neufestsetzung der Verteilung der Umsatzsteuer, bei der ein Festbetrag vom Bund auf die Länder übertragen wird. Daraus resultieren Mehreinnahmen, die im Rahmen der geltenden Regelun- gen zur Umsatzsteuer und zum Finanzausgleich verein- nahmt werden. Es gibt keine spezielle Zuweisung des Bundes. 6. Wie bewertet der Senat die Absicht des Bundes, die zusätzlichen Mittel für den Kitaausbau auch für eine gesunde Versorgung, Maßnahmen der Inklusion sowie die ganztägige Betreuung einsetzen zu können, wie z.B. die Einrichtung von Küchen und Sporträumen und auch aus- drücklich für die Sprachförderung (s. auch Pressemittei- lung des BMFSFJ vom 20.8.2014)? 7. Wie bewertet der Senat Bemühungen im Bundes- rat, die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kindertagesförderung zu verstetigen und dafür den Län- deranteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils dauerhaft zu erhöhen (s. Beschluss des Bundesrats, Drs. 393/14 vom 10.10.2014)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 772 2 Zu 6. und 7.:Der zuvor genannte Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die im Vorfeld über die Medien kommunizierte Zielrichtung der künftigen Bundesförde- rung nicht vor. Die Bundesmittel sollen ausschließlich der Schaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren dienen. Gleichwohl halten die Bundesländer eine begrenzte Öff- nung dieses Förderzieles für geboten. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.10.2014 folgende Ergänzung in seine Stellungnahme aufgenommen: „Soweit Investitionen der Gesundheitsförderung, der Stärkung der Inklusion oder dem Ausbau der Ganztagsangebote in der Kinderta- gesbetreuung dienen, sind diese in vollem Umfang förder- fähig, auch wenn sie ebenfalls von Kindern über drei Jahren in Anspruch genommen werden.“ Damit soll Artikel 4 (§ 12 Abs. 1 KitaFinHG) des Gesetzesentwurfs ergänzt werden. Berlin, mit dem Prinzip der Altersmischung in der Kindertagesbetreuung, hat sich intensiv für das Einbrin- gen des Änderungsantrages eingesetzt. Ebenso war Berlin Mitantragsteller bezogen auf einen Entschließungsantrag zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den Be- triebskosten; darauf zielt die Stellungnahme des Bundes- rates ab. 8. Ist sichergestellt, dass die vom Bund zur Verfü- gung gestellten Mittel auch tatsächlich zusätzlich für den Kitabereich in Berlin zur Verfügung stehen? 9. Welche Vorstellungen gibt es seitens des Senats über die Verwendung der zusätzlichen Bundesmittel in Berlin und wer entscheidet letztlich darüber? 11. Wann wird der Senat seine Vorstellungen über die Verwendung der zusätzlichen Bundesmittel für den Kita- bereich und die entsprechenden Förderrichtlinien öffent- lich machen? Zu 8. und 9. sowie 11.: Die Bundesmittel zum weite- ren Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren werden als Sondervermögen angelegt. Die Förderung von Investitionen und die Mittelverwendung unterliegen engen bundesgesetzlichen Vorgaben, die nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes durch Bewirtschaf- tungshinweise näher ausgeführt werden. Berlin wird die Mittel für den bedarfsgerechten Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einsetzen und auch das neue Programm in bewährter Weise umsetzen, sodass die Vorgaben des Bundes erfüllt werden. Die Federführung für die Umset- zung des künftigen Bundesprogrammes in Berlin obliegt – wie bei den beiden vorangegangenen Bundesprogrammen - der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Das Bundesgesetz soll zum 01.01.2015 in Kraft treten. Ob der Zeitplan auf Bundesebene gehalten werden kann, ist hier nicht einschätzbar. Berlin wird zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms in Berlin veröffentlichen und einen entsprechenden Trägeraufruf starten. Berlin, den 24. Oktober 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)