Drucksache 17 / 14 773 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 20. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2014) und Antwort BBB: Leiharbeit als Regelfall? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Überarbeitung der Stellen- pläne im Unternehmen BBB? Zu 1.: Die Verwaltung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) verfügt über einen Stellenplan, der kontinuierlich umgesetzt wird. Notwendige Stellenbesetzungsverfahren werden durchgeführt. Die Stellenpläne der Bäder werden gegenwärtig überarbeitet. 2. Wie hoch ist gegenwärtig der Bedarf an Personal in der Verwaltung und „am Beckenrand“ zur Sicherstellung des Badbetriebs und wie soll er gedeckt werden? Zu 2.: Der Stellenplan der Verwaltung hat rund 100 Vollzeitstellen. Der Bedarf in den Bädern hängt wiederum von der vorzuhaltenden Bäderstruktur und den Öffnungs- zeiten ab. Letztendlich ist eine Personalaufstockung auf- grund des Wirtschaftsplans und begrenzter Haushaltsmit- tel nicht möglich, so dass Einschränkungen in den Öff- nungszeiten nicht ausgeschlossen werden können. 3. Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil von Leihar- beit in den verschiedenen Bereichen der BBB? 4. Warum wird auf Leiharbeit zurückgegriffen? 5. Inwieweit erfolgt der Einsatz von Leiharbeit im Unternehmen BBB regelhaft, wenn es in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/13863 heißt, dass dies nur „kurzfristig zum Spitzenausgleich“ geschehe? Zu 3. bis 5.: Die Kosten für Leiharbeit betragen per 30.09.2014 2,1 Prozent der zahlungswirksamen Gesamt- personalkosten. In den Bädern wird Leiharbeit zur Abdeckung kurz- fristigen Personalbedarfs eingesetzt (z.B. bei ungeplanten Personalausfällen, die nicht mit eigenem Personal ausge- glichen werden können). Der Anteil schwankt nach Be- darf. Längere Beschäftigungszeiten gab es und gibt es noch in der Verwaltung. Hier sind zurzeit 4 Leiharbeitskräfte eingesetzt. Der Einsatz dieser Personengruppe in der Verwaltung wird im Rahmen von Umstrukturierungen bzw. Umorganisation von Arbeitsabläufen bis zum Jah- resende reduziert und in absehbarer Zeit ganz entfallen können. 6. Entspricht es den Tatsachen, dass die BBB direkt an die BBB gerichtete Personal-Bewerbungen abschlägig beantworten, jedoch über eine Zeitarbeitsfirma entspre- chendes Personal, z.B. Rettungsschwimmer für die Herbst-/Wintersaison 2014/15, suchen? 7. Auf welcher Rechtsgrundlage haben die BBB eine Zeitarbeitsfirma beauftragt, Personal für die BBB zu suchen, und warum wurde darauf verzichtet, eine öffentli- che Ausschreibung vorzunehmen? Inwieweit ist dieses Vorgehen der BBB rechtskonform? 8. Für welche Tätigkeiten und für welche Dauer su- chen die BBB zur Zeit über eine Zeitarbeitsfirma Mitar- beiter/innen? 10. Kann der Senat ausschließen, dass die Personalsu- che der BBB über eine Zeitarbeitsfirma dazu dient, Per- sonalkosten zu sparen? 11. Wie bewertet es der Senat, wenn eine Anstellung als Rettungsschwimmer direkt beim Unternehmen BBB zu Tarifbedingungen mit ca. 13.50 Euro pro Stunde nach TVöD vergütet wird, die Leiharbeitsfirma jedoch, die Personal für die BBB über die Jobcenter sucht, für die gleiche Tätigkeit Lohn und Gehalt von 8.50 brutto nach Mindestlohngesetz in Aussicht stellt? Wie erklärt der Senat diese Personalpolitik des kommunalen Unterneh- mens BBB? Zu 6. bis 8. sowie 10. und 11: Die Beauftragung einer Zeitarbeitsfirma zur gezielten Personalsuche für die BBB ist nicht erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 773 2 9. Welche Stellung bezieht der Personalrat zum Vor- gehen der BBB-Vorstände, Personal über eine Leihar- beitsfirma zu suchen und unter dem in den BBB gelten- den Tarif zu bezahlen? Zu 9.: Die Anstalt öffentlichen Rechts wird durch den Vorstand der BBB gemeinsam vertreten. Einschätzungen und Stellungnahmen des Personalrates sind dienstinterne Angelegenheiten, die vertraulich behandelt werden. 12. Wie wird der Senat ausschließen, dass es im kom- munalen Unternehmen BBB Personal 2. Klasse gibt und für die gleichen Tätigkeiten unterschiedlich bezahlt wird? Zu 12.: Der Senat setzt sich dafür ein, dass die BBB im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplanes ausreichend eigenes Personal zur Erfüllung der Aufgaben der Da- seinsvorsorge einsetzen können. Zum Ausgleich von Spitzenbedarfen oder nicht kurzfristig zu behebender Personalengpässe wird es jedoch auch in Zukunft eine Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen geben müssen. 13. Wie wird seitens BBB und Senat garantiert, dass die Aussage von Senator Frank Henkel, wonach in den BBB die Tarifstruktur eingehalten werde (Hauptaus- schuss, 9. April 2014) für jeden Beschäftigten und jede Beschäftigte auch zu jedem Zeitpunkt hundertprozentige Geltung hat? Zu 13.: Die Aussage von Herrn Senator Henkel im Zusammenhang mit der Übertragung von Bädern an Drit- te bezog sich auf die Tarifsatzung der BBB und damit auf die Eintrittsentgelte, nicht jedoch auf eine einheitliche tarifliche Bezahlung von eingesetzten Leiharbeitskräften und BBB-Personal. 14. Wann wird der Senat dem Abgeordnetenhaus das Bäderkonzept 2025 inklusive dem daraus resultierenden Personalentwicklungskonzept gemäß der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/13863 vorlegen? Zu 14.: Der Senat beabsichtigt, das Bäderkonzept 2025 dem Hauptausschuss zur Sitzung am 10.12.2014 vorzulegen. Im Bäderkonzept wird ein Abschnitt über Organisation und Personalentwicklung enthalten sein. Ein Personalentwicklungskonzept der BBB muss sich am Bäderkonzept orientieren, insofern sind die Beratun- gen im Senat und im Abgeordnetenhaus über das Bäder- konzept abzuwarten. Die Vorlage eines Personalentwick- lungskonzeptes im Abgeordnetenhaus wurde nicht zuge- sagt. Personalführung und Personalentwicklung sind vertrauliche, operative Aufgaben des Vorstandes im Rahmen seiner Geschäftsführungstätigkeit. Berlin, den 28. Oktober 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2014)