Drucksache 17 / 14 778 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 21. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2014) und Antwort Wo bleibt der Lärmaktionsplan 2013 - 2018? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann plant der Senat den Lärmaktionsplan 2013 - 2018 zu verabschieden? Antwort zu 1: Die Bearbeitung des Lärmaktionsplan- entwurfs 2013 - 2018 auf Fachebene ist abgeschlossen. Eine Verabschiedung ist nach dem derzeit laufenden Schluss- und Mitzeichnungsverfahren beabsichtigt. Frage 2: Aus welchem Grund ist der Lärmaktionsplan 2013 - 2018 noch nicht verabschiedet worden? Antwort zu 2: Aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit im Januar / Februar 2013 in Form eines Online-Dialogs, der ein außerordentlich großes öffentliches Interesse gefun- den hat, ergab sich ein in dieser Größenordnung nicht erwarteter Auswertungs- und Überarbeitungsumfang für den Entwurf des Aktionsplans. Zudem entstand durch die ‚Öffentliche Auslegung‘ des Aktionsplanentwurfs ein unvorhersehbarer Abwägungsumfang, der ebenfalls zu einer zeitlichen Verschiebung des für den Sommer 2014 vorgesehenen Senatsbeschlusses führte. Frage 3: Inwieweit hat der Senat die Zeit zur Überar- beitung genutzt, um die Maßnahmen des Lärmaktions- plans doch noch zu konkretisieren und mit konkreten Zeit- und Finanzierungsplänen zu untersetzen? Antwort zu 3: Aufgrund der Hinweise, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung erfolgt sind, wurde der Ent- wurf in mehreren Punkten überarbeitet, insbesondere hinsichtlich der Kosten von Lärmminderungsmaßnahmen und der beabsichtigten Finanzierung. Da die Zuständig- keit für die Umsetzung von Maßnahmen aber oft bei an- deren Verwaltungen (z.B. bei den bezirklichen Tiefbau- ämtern für Infrastrukturmaßnahmen an Straßen) liegt, ist ein konkreter Zeitplan für die Durchführung von Einzel- maßnahmen derzeit nicht möglich. Die notwendigen Ab- stimmungen erfolgen nach Beschlussfassung durch den Senat. Frage 4: Inwieweit ist der Entwurf des Lärmaktions- plans 2013 - 2018 schon jetzt aktualisierungsbedürftig, da schon ein Drittel der geplanten Laufzeit des Aktionsplans verstrichen ist Antwort zu 4: Eine Überarbeitung des Aktionsplan- entwurfs ist nicht notwendig, da bereits jetzt an der Um- setzung von Maßnahmen gearbeitet wird (z. B. Schall- schutzfensterförderprogramm, Fahrbahnsanierungen mit lärmoptimierten Asphalten) sowie Vorbereitungen für die Umsetzung weiterer Maßnahmen erfolgen. Berlin, den 04. November 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2014)