Drucksache 17 / 14 782 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 21. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2014) und Antwort Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele auszubildende Lehrkräfte befinden sich derzeitig im Vorbereitungsdienst, wie viele davon im „herkömmlichen“ und wie viele im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (darunter mit und ohne pädagogi- schem Abschluss)? Zu 1.: Aktuell absolvieren 2677 Lehramtsanwärterin- nen und Lehramtsanwärter den Vorbereitungsdienst, davon nehmen 605 Personen berufsbegleitend teil. 2. Wie viele auszubildende Lehrkräfte absolvieren den Vorbereitungsdienst in Teilzeit? (bitte nach Teilzeit- umfang auflisten) Zu 2.: Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. 3. An welchen Berliner Schulen gibt es eine Häufung von "Quereinsteiger/innen", etwa in der Differenzierung 2-3/4-5/>5/ab 10 und welche dieser Schulen nehmen am Bonus-Programm teil? Zu 3.: Endgültige Angaben können erst nach Ab- schluss der Lehrkräftebedarfsfeststellung gemacht wer- den. Die Daten werden zurzeit erhoben. 4. Welche Unterstützung erhalten a) die Schulen und b) die "Quereinsteiger/innen" zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen in dieser Ausbildungsphase? 5. Werden die zwei Stunden für die „echten“ Quereinsteiger /innen in den Schulen an die unterstützenden Lehrkräfte durchgereicht und welche verbindliche Anwei- sung gibt es hierzu? Zu 4. und 5.: Die Schule erhält für jede Quereinsteige- rin und jeden Quereinsteiger mit einem nicht- lehramtsbezogenen Hochschul- oder Fachhochschulab- schluss zwei Betreuungsstunden, wenn sie/er ab dem 18. August 2014 mit der Ausbildung begonnen haben. Diese ausbildungsgebundenen Betreuungsstunden wird es auch zukünftig geben. Die Schulen entscheiden über die Ver- wendung in eigener Verantwortung. Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehr- amtsanwärter ist in der Verordnung über den Vorberei- tungsdienst und die Zweite Staatsprüfung vom 28. Okto- ber 2011 und der Verordnung über den Vorbereitungs- dienst und die Staatsprüfung für Lehrämter (VSLVO) vom 23. Juni 2014 geregelt. Dort ist festgelegt, dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Auszubildenden berät und unterstützt. Die Schulleiterin oder der Schullei- ter kann dazu Lehrkräfte als Mentorinnen und Mentoren beauftragen, die die Schulleiterin bzw. den Schulleiter in der Betreuung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramts- anwärter unterstützen. Diese Unterstützung dient der Orientierung an der Schule und nicht der Ausbildung, die durch die Seminarleiterinnen/Seminarleiter und die Fach- seminarleiterinnen bzw. Fachseminarleiter erfolgt. 6. Wie schätzt der Senat die Vereinbarkeit von Stun- denplänen der Schulen und Ausbildungszeiten im Vorbe- reitungsdienst ein und wird die Unterstützung für die Schulen und die Auszubildenden als ausreichend im Sin- ne eines erfolgreichen Abschließens der Ausbildung er- achtet? Zu 6.: Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst wird im Land Berlin seit dem Jahr 2006 angeboten und kann im Ergebnis als erfolgreich bezeichnet werden. 7. Welche Vorstellungen hat die Senatsbildungsver- waltung zum zeitnahen Ersatz bei Abbrüchen des berufs- begleitenden Vorbereitungsdienstes? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 782 2 Zu 7.: Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst wird als Folge der Kündigung eines bestehenden Beschäfti- gungsverhältnisses beendet und ist zeitlich begrenzt durchaus planbar. Der Ersatz der Lehrkraft erfolgt mög- lichst zeitnah und muss gegebenenfalls analog zu Ersatz bei krankheitsbedingtem Ausfall von Lehrkräften über- brückt werden. 8. Mit wie vielen neuen Quereinsteiger/innen rechnet die Senatsverwaltung im kommenden Kalenderjahr? Zu 8.: Die Anzahl der Einstellungen von Bewerberin- nen und Bewerbern ohne volle Laufbahnbefähigung ist davon abhängig in welcher Anzahl die besetzbaren Stel- len zunächst mit Bewerberinnen und Bewerbern mit Zweiter Staatsprüfung besetzt werden können. Der Be- werbungsschluss ist am 31.10.2014, so dass aktuell noch keine abschließenden Daten zu den Bewerbungen vorlie- gen und eine Prognose nicht möglich ist. Berlin, den 03. November 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2014)