Drucksache 17 / 14 784 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 22. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2014) und Antwort EnEV-Nachweise bei Bauvorhaben Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Praxis nach der geltenden Berliner Bauordnung, dass Nachweise zur energetischen Beschaffenheit von Gebäuden gemäß Ener- gieeinsparverordnung (EnEV-Nachweise) lediglich auf der Baustelle aufbewahrt werden sollen, aber nicht mit dem Bauantrag zusammen vorgelegt werden müssen? Antwort zu 1: Dieses Vorgehen entspricht dem für die bautechnischen Nachweise nach dem Berliner Bauord- nungsrecht. Danach sind den Bauaufsichtsbehörden nur bei bestimmten genehmigungspflichtigen Bauvorhaben die Berichte der extern geprüften Brandschutz- und Standsicherheitsnachweisen vorzulegen. Ansonsten gilt: alle bautechnischen Nachweise müssen ab Baubeginn an der Baustelle vorliegen. Dieses Verfahren ist auch für die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) angemessen. Frage 2: Beabsichtigt der Senat, im Rahmen der Bau- ordnungsnovelle zu diesem Thema Änderungen vorzu- nehmen? Antwort zu 2: Nein. Frage 3: Wie groß ist das Vollzugsdefizit bei EnEV- Nachweisen, also der Anteil der Bauvorhaben, wo kein EnEV-Nachweis erstellt wird? Antwort zu 3: Darüber sind dem Senat keine Zahlen oder Daten bekannt. Die Zuständigkeit über die Vollzugskontrolle für die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. der EnEV- Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) liegt bei den Bau- und Wohnungsaufsichtsbehörden der Bezir- ke, die ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei nach eigenem Ermessen durchführen. Darüber hinaus gibt es für energetische Maßnahmen in oder an Gebäuden es keine generelle Genehmigungs- oder Anzeigepflicht. Frage 4: Wie viele Bauvorhaben, für die ein EnEV- Nachweis erforderlich ist, wurden in den Jahren 2012 und 2013 in Berlin genehmigt und wie viele fertiggestellt? Antwort zu 4: Das Amt für Statistik Berlin- Brandenburg stellt folgende Zahlen zur Verfügung: Berlin 2012 2013 Baugenehmigungen 3 561, davon 2389 Neubau 3 864, davon 2351 Neubau Baufertigstellungen 3 151, davon 2269 Neubau 3 266, davon 2263 Neubau Die o.g. Zahlen liefern allerdings keine Aussage über den hier gefragten Zusammenhang, denn: Bekanntlich fällt nicht jedes Bauvorhaben, für das ei- ne Baugenehmigung erforderlich ist, in den Anwen- dungsbereich der EnEV und nicht jedes Vorhaben, das einen Nachweis aufgrund der EnEV erfordert, ist geneh- migungspflichtig. Eine statistische Auswertung unter diesen Aspekten liegt nicht vor. Frage 5: In wie vielen Fällen wurde das Vorliegen von EnEV-Nachweisen durch die zuständigen Stellen in den Jahren 2012 und 2013 in Berlin geprüft und wie war die Erfolgsquote? Antwort zu 5: Dem Senat liegen hierüber keine Zahlen vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 784 2 Frage 6: Für wie viele neue Gebäude war 2012 und 2013 eine Prüfung durch Prüfsachverständige vorge- schrieben und wie viele entsprechende Prüfungen haben die Prüfsachverständigen vorgenommen? Antwort zu 6: Dem Senat liegen hierüber keine Zahlen vor. Frage 7: Wie viele Prüfsachverständige sind in Berlin tätig? Antwort zu 7: Nach der Liste der anerkannten Prüf- sachverständigen für energetische Gebäudeplanung sind aktuell 40 Berliner und Brandenburger Prüfsachverstän- dige für energetische Gebäudeplanung anerkannt, die sowohl in Berlin als auch in Brandenburg tätig sein dür- fen. Frage 8: Wie erfolgt die Kontrolle der EnEV-Nach- weise bei genehmigungsfreien Bauvorhaben? Antwort zu 8: Nach § 1 EnEV-DV Bln unterliegen al- le Bauvorhaben (außer Wohngebäude mit maximal 2 Wohneinheiten), bei denen eine Energiebilanz zu erstellt wird, der Kontrolle durch Prüfsachverständige für energe- tische Gebäudeplanung. Frage 9: Welche Information von Bauherren über die Belange der EnEV erfolgt durch den Senat, die Bezirks- ämter oder andere Stellen? Wie erfolgreich ist diese In- formationspolitik? Antwort zu 9: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt informiert mit Internetaufstritten und Vortragsreihen, z.B. zum Projekt „DenkMal energetisch“ (Ausstellung und Vorträge, Best Practice- Beispiele). Ein Internetauftritt zur EnEV ist derzeit in Arbeit. Informati- onsportale zur EnEV finden sich auch bei verschiedenen Bundesinstituten sowie bei berufsständischen Kammern und privaten Organisationen. Berlin, den 07. November 2014 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2014)