Drucksache 17 / 14 787 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 22. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2014) und Antwort Vermietung bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele frei gewordene Wohnungen haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wieder vermietet? (Bitte für alle sechs Gesellschaften einzeln aufführen.) Antwort zu 1: Wiedervermietung von Wohnungen Wohnungsbauge- sellschaft Stand 31.12. 2013 Stand 30.06. 2014 GEWOBAG 3.624 1.461 degewo 5.039 2.541 HOWOGE 4.591 1.783 Stadt und Land 2.760 1.318 GESOBAU 3.632 1.636 WBM 1.469 693 gesamt 21.115 9.432 Sämtliche Angaben sind dem Jahresbericht 2013 zum „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ (Mietenbündnis), der dem Abgeordnetenhaus am 12.02.2014 zur Kenntnis gegeben wurde, und dem Bünd- nisreporting des Berlin Brandenburgischen Unternehmer- verbandes (BBU) mit Stand 31. Dezember 2013 sowie 30. Juni 2014 entnommen. Sie dienen ebenso als Quellen für die nachfolgenden Antworten, sofern keine anderen ge- nannt werden. Frage 2: Bei wie vielen der Mietvertragsabschlüsse nach 1. lag der vereinbarte Mietzins in Höhe der ortsübli- chen Vergleichsmiete? (Bitte für alle sechs Gesellschaften einzeln aufführen.) Antwort zu 2: Wie im Mietenbündnis vereinbart, ge- hen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei der Wiedervermietung von Wohnungen an WBS 1 -berechtigte Nachfragegruppen von der ortsüblichen Vergleichsmiete aus, statt sich an erzielbaren Marktmieten zu orientieren. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften vermieteten gemäß Mietenbündnis in 2013 an 8.365 und in 2014 an 3.836 Haushalte zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Neuvertragsabschlüsse für Woh- nungen an WBS-Berechtigte Wohnungsbauge- sellschaft Stand 31.12. 2013 Stand 30.06. 2014 GEWOBAG 1.757 724 degewo 1.756 899 HOWOGE 1.559 637 Stadt und Land 1.208 681 GESOBAU 1.541 759 WBM 535 136 Gesamt 8.356 3.836 Frage 3: Bei wie vielen der Mietvertragsabschlüsse nach 1. lag der vereinbarte Mietzins im Bereich bis zu 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete? (Bitte für alle sechs Gesellschaften einzeln aufführen.) Frage 4: Bei wie vielen der Mietvertragsabschlüsse nach 1. lag der vereinbarte Mietzins im Bereich bis zu 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete? (Bitte für alle sechs Gesellschaften einzeln aufführen.) Frage 9: Werden derzeit von den landeseigenen Woh- nungsbaugesellschaften Wohnungen zu Preisen von mehr als 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete ange- boten? Falls ja, wie viele Wohnungen werden wo zu wel- cher Miethöhe angeboten? (Bitte für alle sechs Gesell- schaften einzeln aufführen.) 1 Wohnberechtigungsschein Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 787 2 Antwort zu 3, 4 und 9: Differenzierte Informationen werden dazu nicht erfasst. Auf der Grundlage des Report- ings zum Mietenbündnis ist davon auszugehen, dass in 2013 höchstens 12.759 und bis zum 30.06.2014 2014 höchstens 5.596 neue Vertragsabschlüsse bis zu 10% bzw. 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete abge- schlossen wurden. Neuvertragsabschlüsse für Wohnungen ohne WBS Wohnungsbauge- sellschaft Stand 31.12. 2013 Stand 30.06. 2014 GEWOBAG 1.867 737 degewo 3.283 1.642 HOWOGE 3.032 1.146 Stadt und Land 1.552 637 GESOBAU 2.091 877 WBM 934 557 gesamt 12.759 5.596 Frage 5: Welche Quadratmeter-Preise wurden im Schnitt bei den Wohnungen, die im Bereich zwischen 10 und 20% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete la- gen, vereinbart? (Bitte für alle sechs Gesellschaften ein- zeln aufführen.) Antwort zu 5: Zu den Neuvertragsabschlüssen liegen dem Senat keine in dieser Form differenzierenden Aus- wertungen vor. Dennoch kann anhand der durchschnitt- lich erzielten Neuvertragsmieten die mit dem Mieten- bündnis umgesetzte, strukturell wirksame Mietpreisdämp- fung nachgewiesen werden. In ihrer Neuvermietungspra- xis orientieren sich die städtischen Wohnungsbaugesell- schaften außerhalb der vereinbarten WBS-Vermietung zur ortsüblichen Vergleichsmiete an einer Kappungsgrenze bei einem 10%igen Aufschlag auf die Vergleichsmiete. Entsprechend wird der im Jahresbericht aufgeführte Po- tentialverzicht bei Neuvermietung an WBS-Berechtigte berechnet. Die durchschnittliche Miete des Berliner Miet- spiegels 2013 lag bei 5,54 €/qm/mtl., die durchschnittliche Angebotsmiete in 2012 nach IBB 2 Wohnungsmarkt- bericht 2013 bei 8,05 €/qm/mtl. 2 Investitionsbank Berlin Frage 6: Bei wie vielen der Mietvertragsabschlüsse nach 1. lag der vereinbarte Mietzins mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete? (Bitte für alle sechs Gesellschaften einzeln aufführen.) Antwort zu 6: Die städtischen Wohnungsbaugesell- schaften beachten die gesetzlichen Grundlagen nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), nach dem eine Vermiete- rin oder ein Vermieter ordnungswidrig handelt, wenn er unangemessen hohe Entgelte als Miete verlangt, die die üblichen Entgelte, bemessen an der ortüblichen Ver- gleichsmiete, um mehr als 20% übersteigen. § 5 WiStG sieht Ausnahmen nur dort vor, wo die laufenden Aufwen- dungen der Vermieterin oder des Vermieters ansonsten nicht gedeckt sind. Frage 7: Bei wie vielen der Mietvertragsabschlüsse nach 1. lag der vereinbarte Mietzins unterhalb der ortsüb- lichen Vergleichsmiete? (Bitte für alle sechs Gesellschaf- ten einzeln aufführen.) Antwort zu 7: Dem Senat liegen keine Auswertungen dazu vor. Frage 8: Mit welchen finanziellen Einbußen rechnen Sie pro Jahr durch die Mietpreisbremse der Bundesregie- rung, wenn sie für Berlin in Kraft gesetzt wird? (Bitte für alle sechs Gesellschaften einzeln aufführen.) Antwort zu 8: Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen der beabsichtigten „Mietpreisbremse“ können derzeit nicht gemacht werden, da das Gesetzge- bungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Frage 10: Bei wie vielen der Mietvertragsabschlüsse nach 1. waren die Mieterhaushalte Transferleistungsemp- fänger? Antwort zu 10: Eine systematische Erfassung und flä- chendeckende Auswertung zur Frage des Bezugs von Transferleistungen der Mieterhaushalte wird bei den städ- tischen Wohnungsbaugesellschaften nicht vorgehalten. Frage 11: Bei wie vielen der Mietvertragsabschlüsse nach 1. haben die Mieterhaushalte einen Wohnberechti- gungsschein vorgelegt? Wohnungsbaugesell- schaft durchschnittliche Neuver- tragsmieten in €/qm/mtl. im bündnisrelevanten Wohnungs- bestand 2013 GEWOBAG 5,96 degewo 5,93 HOWOGE 5,97 Stadt und Land 5,65 GESOBAU 5,83 WBM 6,30 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 787 3 Antwort zu 11: Zur Entlastung der bezirklichen Woh- nungsämter und der schnellen, unbürokratischen Wieder- vermietung von Wohnraum wurde im Mietenbündnis verabredet, dass die städtischen Wohnungsbaugesell- schaften eigenständig die Berechtigung gem. den Krite- rien für die WBS-Anspruchsberechtigung prüfen können. Ausschlaggebend ist somit die WBS-Berechtigung durch Einhaltung der Einkommensgrenzen, der für den Bezug einer Wohnung mit Belegungsbindung notwendig ist. Soweit der Tatbestand erfüllt ist, wird die Wohnung zur ortsüblichen Vergleichsmiete an den Haushalt vermietet und der Abschluss als Vermietung an WBS-Haushalte mitgezählt. Zudem fanden auch Vermietungen an WBS- Haushalte statt, die einen WBS vom Wohnungsamt aus- gestellt bekommen hatten. Frage 12: Wie ist die Fluktuationsquote bei den lan- deseigenen Wohnungsbaugesellschaften? (Bitte für alle sechs Gesellschaften einzeln aufführen.) Antwort zu 12: Quelle: BBU Gesamtbericht 2013 Berlin, den 31. Oktober 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2014) Mieterfluktuationsrate in % Wohnungsbaugesell- schaft Stand 31.12. 2012 Stand 31.12. 2013 GEWOBAG 7,9 7,2 degewo 8,7 7,6 HOWOGE 8,4 7,6 Stadt und Land 8,6 7,6 GESOBAU 8,7 7,7 WBM 6,6 5,8 gesamt 8,3 7,4